Ländername | Demokratische Volksrepublik Korea (Nordkorea, Joson Minju Juui Inmin Konghwakuk) |
Fläche | 120.540 km2 |
Hauptstadt | Pjöngjang |
Bevölkerung | 25.490.965 |
Sprache | nordkoreanische Standard-Sprache |
Staats-/Regierungsform | 'Sozialistische Volksdemokratie' (unter Führung der Kim-Dynastie, bei starker Stellung des Militärs und der Sicherheitskräfte) |
Staatsoberhaupt | Kim Jong Un (offiziell lt. Verfassung seit August 2019). Formelle Bezeichnung: "Generalsekretär der Partei der Arbeit, Vorsitzender der Kommission für Staatsangelegenheiten und Oberbefehlshaber der Streitkräfte". Vereinfachend, insbesondere in den Medien, wird auch der Ausdruck "Oberster Führer" verwendet. |
Vertreter des Staatsoberhaupts | Nicht ausdrücklich geregelt. In protokollarischer Hinsicht lässt Kim Jong Un sich vom Vorsitzenden des Ständigen Ausschusses der Obersten Volksversammlung Choe Ryong Hae vertreten. |
Regierungschef | Premierminister Kim Tok Hun (seit August 2020) |
Außenminister | Choe Son Hui (seit Juni 2022) |
Währung | nordkoreanischer Won |
Zeitzone | UTC+8:30, UTC+8:30, UTC+9 |
Reiseadapter | Nicht notwendig |
Kfz-Länderkennzeichen | KP |
ISO-3166 | KP, PRK |
Internet-TLD | .kp |
Landesvorwahl | +850 |
Website | https://www.korea-dpr.com/ |
Die Verkehrswege können aufgrund von Maßnahmen im Zusammenhang zur Eindämmung von beeinträchtigt sein, siehe Aktuelles.
Der Luftverkehr entspricht nicht europäischen Sicherheitsstandards. Air Koryo steht mit Ausnahme von zwei Flugzeugen "Tupolev 204"P-632 und P-633 auf der gemeinschaftlichen Liste unsicherer Fluggesellschaften der . Aber auch bei diesen Flugzeugen wurde wiederholt über sicherheitsrelevante Vorfälle berichtet, die Zweifel an ihrer Flugsicherheit zulassen.
Im Land stehen Eisenbahnen und Busverbindungen zur Verfügung, lokale Straßenbahnen und Autobusse. In Pjöngjang gibt es eine U-Bahn.
Nordkorea ist eines der für Ausländer am schwersten zugänglichen Länder. Touristen werden ständig durch Dolmetscher und/oder Kontrollpersonen begleitet. Nicht alle Regionen sind für Ausländer zugänglich; Besuche außerhalb der Hauptstadt sind grundsätzlich genehmigungspflichtig. Unkontrollierte Kontakte mit Einheimischen sind praktisch unmöglich und der Bevölkerung unter Strafandrohung untersagt. Individualtourismus europäischen Zuschnitts gibt es nicht. Die touristische Infrastruktur ist auch in den zugänglichen Gebieten stark unterentwickelt.
Nordkorea leidet seit Jahren unter schweren Versorgungsmängeln. Insbesondere außerhalb Pjöngjangs ist mit häufigen Strom- und Wasserausfällen ebenso zu rechnen wie mit im Winter ungeheizten Räumen. Die Versorgung mit Lebensmitteln und anderen Gütern des täglichen Bedarfs ist eingeschränkt, auf dem Lande stärker als in der Hauptstadt. Die Lebensmittelhygiene ist häufig schlecht.
Ausländische Medien sind nicht erhältlich; Zugang zu ihnen ist Einheimischen untersagt. Internetverbindungen stehen Reisenden in der Regel nicht zur Verfügung.
Eine Kontaktaufnahme zur deutschen Botschaft innerhalb Nordkoreas ist derzeit aufgrund der temporären Schließung unmöglich. Dies gilt auch im Falle einer Naturkatastrophe.
Das Führen von Kraftfahrzeugen ist im Rahmen touristischer Reisen nicht möglich. Internationale Führerscheine werden nicht akzeptiert.
Ein öffentliches Ausleben von sexuellen Identitäten jenseits der Heterosexualität ist in Nordkorea nicht erkennbar. Die genauen zivil- und/oder strafrechtlichen Regelungen sind nicht bekannt.
Eine Respektierung des herrschenden Personenkults wird erwartet.
Das Verhalten von Reisenden im Land kann auch für die koreanische Bevölkerung Folgen haben. Spontane Unterhaltungen mit Nordkoreanern können die Angesprochenen in Schwierigkeiten bringen. Im Zweifelsfall wird deshalb empfohlen, die ständig anwesende Begleitung zu fragen, ob eine Kontaktaufnahme möglich ist.
Die Strafverfolgung ist nicht an rechtsstaatliche Grundsätze gebunden. Neben der politisch motivierten Rechtsprechung sind auch die bekannten strafrechtlichen Paragraphen so formuliert, dass eine Vielzahl von möglichen Verhaltensweisen unter ihnen erfasst werden kann, ohne dass dies dem Beschuldigten vorher deutlich sein muss. In Gerichtsverfahren wird fast ohne Ausnahme dem Antrag der Staatsanwaltschaft stattgegeben. Strafen gegenüber Ausländern können auch für geringe Vergehen drakonische Schärfe haben.
Drogenbesitz wird strengstens geahndet.
Die Nutzung eines VPN-Netzwerks ist verboten.
Für Ausländer ist in den meisten Fällen nicht zu erkennen, ob eine Fotoaufnahme gegen Bestimmungen verstößt oder nicht. Die Definition dessen, was als sicherheitsrelevanter Bereich nicht fotografiert werden darf, ist sehr weit gefasst und umfasst mindestens militärische Anlagen, Bahnhöfe, Flughäfen, Hafenanlagen, Brücken, aber auch Baustellen. Das Gleiche gilt für alles, was die Staatsorgane als dem eigenen Image abträglich ansehen könnten, z. B. auch Szenen, die einen geringeren Lebensstandard als in der offiziellen Staatspropaganda nahelegen. Im Zweifelsfall wird empfohlen, die ständig anwesende Begleitung zu fragen.
Eine konsularische Betreuung von deutschen Staatsangehörigen in Haft kann nicht sichergestellt werden.
Landeswährung ist der Won (KPW). Alle Ausgaben, die Ausländer in Nordkorea vornehmen, müssen in EUR, USD oder CNY (Yuan) und ausschließlich in bar geleistet werden. Kreditkarten und Schecks werden nicht akzeptiert. Geldautomaten oder bargeldloses Bezahlen für Ausländer gibt es nicht. In vielen Fällen wird zudem die Annahme von auch nur geringfügig beschädigten Scheinen verweigert.
Es gibt keine Möglichkeit über die einschlägigen international operierenden Finanztransaktionsdienstleister oder andere Banken Geld nach Nordkorea zu transferieren, auch nicht über die deutsche Botschaft in Pjöngjang. Für die gesamte Reise und alle zu erwartenden Ausgaben muss Bargeld in den oben genannten Währungen mitgebracht werden.
Ausbrüche von Epidemien oder neu aufgetretene gesundheitliche Risiken (Infektionen, Luftqualität, radioaktive Belastung,) werden von staatlichen Stellen nicht immer weitergegeben, mit Informationslücken muss immer gerechnet werden.
Für die direkte Einreise aus Deutschland sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben. Bei Einreise aus einem Gelbfiebergebiet ist eine Gelbfieberimpfung nachzuweisen.
Malaria (nur Malaria tertiana, P. vivax) kommt im Sommer im Süden des Landes selten vor. Auf Grund der Reisebeschränkungen im Land stellen diese Infektionskrankheiten ein geringes oder kein Risiko dar.
Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein hohes HIV-Übertragungsrisiko.
Bei Durchfallerkrankungen handelt es sich um häufige Reiseerkrankungen, siehe Durchfallerkrankungen. Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen jedoch vermeiden. Zum Schutz Ihrer Gesundheit beachten Sie daher folgende grundlegende Hinweise:
Tuberkulose ist in der einheimischen Bevölkerung immer noch ein Problem, das in den letzten Jahren allerdings deutlich zurückgegangen ist. Durch den sehr eingeschränkten Kontakt zur einheimischen Bevölkerung ist eine Infektionsgefahr für Ausländer minimal.
Bei der Japanischen Enzephalitis (JE) handelt es sich um eine Entzündung des Gehirns, die von Viren verursacht wird. Diese werden von nachtaktiven Stechmücken übertragen. Vor allem Schweine und Wasservögel sind mit dem Virus infiziert, ohne dabei selber zu erkranken. Erkrankungen beim Menschen sind eher selten, verlaufen dann aber häufig schwer und hinterlassen oft bleibende Schäden oder enden tödlich. Es gibt keine wirksamen Medikamente gegen die JE Viren, siehe auch Japanische Enzephalitis.
Weitere im Land vorkommende Erkrankungen sind Hepatitis A, B und C, Tsutsugamushifieber, Hantavirusinfektionen, Wurminfektionen, Typhus, Meningitis (überwiegend A und C) und Tollwut. Über die Erkrankungshäufigkeit liegen keine Angaben vor.
Die medizinische Versorgung ist landesweit äußerst unzureichend. Wegen des allgemeinen Mangels an Medikamenten, Verbandstoffen, medizinischen Instrumenten und Hilfsmitteln wird eine gut ausgestattete Reiseapotheke empfohlen. Krankenhäuser, selbst die speziell für Ausländer vorgesehenen, bieten nicht annähernd "westlichen" Standard. Ernstere Erkrankungen müssen deshalb in Nachbarländern oder in Deutschland behandelt werden.
Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Alle Angaben sind abhängig von den individuellen Reiseverhältnissen zu sehen und ersetzen nicht die ärztliche Konsultation sowie eine eingehende medizinische Beratung. Sofern zutreffend, beziehen sich Angaben auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland und sind insbesondere auf längere Aufenthalte vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen und Einreisen aus Drittländern können Abweichungen gelten.
Die medizinische Versorgung ist landesweit unzureichend. Krankenhäuser, selbst die speziell für Ausländer vorgesehenen, bieten in keinem Fall westlichen Standard. Ernstere Erkrankungen müssen deshalb in anderen Ländern behandelt werden.
Wegen der Engpässe bei Medikamenten, Verbandsstoffen, medizinischen Instrumenten und Hilfsmitteln wird eine entsprechend ausgestattete Reiseapotheke empfohlen.
Der Abschluss einer Reisekrankenversicherung mit Notfallrückführung wird dringend empfohlen.
Titel | Besondere Vorsichtsmaßnahmen | Gesundheitszeugnis erforderlich |
---|---|---|
Essen & Trinken | 4 | - |
Malaria | 3 | - |
Typhus & Polio | Ja | - |
Cholera | 2 | - |
Gelbfieber | 1 | - |
[1] Eine Impfbescheinigung gegen Gelbfieber wird verlangt von Reisenden, die innerhalb von 6 Tagen nach Aufenthalt in einem von der WHO ausgewiesenen Infektionsgebiete einreisen wollen und die über ein Jahr alt sind.
[2] Eine Impfbescheinigung gegen Cholera ist keine Einreisebedingung. Cholera wurde auch seit längerer Zeit nicht mehr gemeldet.
[3] Geringes Malariarisiko der weniger gefährlichen Form Plasmodium vivax im Sommer und Herbst im Tieflandgürtel entlang der Grenze zu Süd-Korea.
[4] Landesweit besteht eine erhöhte Infektionsgefahr für diverse Infektionskrankheiten die durch verunreinigte Speisen oder Getränke übertragen werden (z.B. Hepatitis A, Typhus, Bakterienruhr, Amöbenruhr, Lambliasis, Wurmerkrankungen). Die Trinkwasseraufbereitung ist mangelhaft. Wasser sollte generell vor der Benutzung zum Trinken, Zähneputzen und zur Eiswürfelbereitung entweder abgekocht oder anderweitig sterilisiert werden. Trinkwasser in versiegelten Flaschen gilt als unbedenklich. Milch ist nicht pasteurisiert und sollte ebenfalls abgekocht werden. Trocken- und Dosenmilch nur mit keimfreiem Wasser anrühren. Milchprodukte aus ungekochter Milch am besten vermeiden. Fleisch- und Fischgerichte nur gut durchgekocht und heiß serviert essen. Der Genuss von Schweinefleisch, rohen Salaten und Mayonnaise sollte vermieden werden. Gemüse sollte gekocht und Obst geschält werden.
Für Langzeitaufenthalte wird ein HIV-Test in englischer Sprache verlangt.
Hepatitis A und Hepatitis B kommen vor. Eine Hepatitis A-Schutzimpfung wird generell empfohlen. Die Impfung gegen Hepatitis B sollte bei längerem Aufenthalt und engem Kontakt zur einheimischen Bevölkerung sowie allgemein bei Kindern und Jugendlichen erfolgen.
Erhöhtes Ansteckungsrisiko für Japanische Enzephalitis besteht von Juli bis Oktober in ländlichen Gebieten.
Tollwut kann vorkommen. Überträger sind u.a. Hunde, Katzen, Waldtiere und Fledermäuse. Für Rucksackreisende, Kinder, berufliche Risikogruppen und bei längeren Aufenthalten wird eine Impfung empfohlen. Bei Bisswunden so schnell wie möglich ärztliche Hilfe in Anspruch nehmen.
Titel | Pass erforderlich | Visum erforderlich | Rückflugticket erforderlich |
---|---|---|---|
Österreich | Ja | Ja | Ja |
Deutschland | Ja | Ja | Ja |
Türkei | Ja | Ja | Ja |
Andere EU-Länder | Ja | Ja | Ja |
Schweiz | Ja | Ja | Ja |
Allgemein erforderlich, muss bei der Einreise noch mindestens 3 Monate gültig sein.
Allgemein erforderlich.
Deutsche: Elektronischer Reisepass für Personen unter 24 Jahren oder noch gültiger maschinenlesbarer Kinderreisepass (dieser wird seit dem 1.1.2024 nicht mehr ausgestellt; bereits vorhandene Kinderreisepässe können bis zum Ablauf ihrer Gültigkeit entsprechend der Einreisebestimmungen der einzelnen Länder genutzt werden).
Österreicher: Eigener Reisepass.
Schweizer: Eigener Reisepass.
Türken: Eigener Reisepass.
Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
I. Allg. mindestens 1 Monat. Wenn die Genehmigung des Fremdenverkehrsamtes vorliegt, erfolgt die Ausstellung auch kurzfristig.
Nordkorea ist kein Transitland. Bei Reise über China sind zwei Transitvisa für China erforderlich.
Touristen-, Besuchs- und Geschäftsreisevisum.
Auskünfte erteilen die zuständigen diplomatischen Vertretungen (s. Kontaktadressen).
(a) 1 Antragsformular.
(b) 2 Passfotos.
(c) Reisepass, der bei der Einreise noch mindestens 6 Monate gültig ist.
(d) Gebühr (in bar bei Antragstellung).
(e) Einladung (für Touristen organisiert sie meist das Reisebüro).
Touristenvisum zusätzlich:
(f) Bestätigung des Korea International Tourist Bureau in Pyongyang über die Reisebuchung und erfolgte Bezahlung sowie ggf. Genehmigungsvermerk für die Visumerteilung.
Geschäftsvisum zusätzlich:
(f) Einladungsschreiben der nordkoreanischen Firma mit Hinweis auf Beantragung der Genehmigung zur Visumerteilung in Pyongyang und deren direkte Zustellung an die Botschaft.
Ausländer müssen faktisch alle Ausgaben in Euro, US$ und teilweise in japanische Yen in bar begleichen. Geldtransfer nach Nordkorea aus dem Ausland ist nicht möglich. Für die gesamte Reise müssen außreichend Bargeldmittel mitgebracht werden.
1 Won = 100 Chon. Währungskürzel: NKW, KPW (ISO-Code). Banknoten gibt es im Wert von 5.000, 2.000, 1.000, 500, 100, 50, 10 und 5 NKW; Münzen sind im Wert von 100, 50, 10 und 1 NKW sowie 50, 10, 5 und 1 Chon im Umlauf.
Die Ein- und Ausfuhr der Landeswährung ist verboten. Die Einfuhr von Fremdwährungen ist unbeschränkt, Deklarationspflicht. Ausfuhr von Fremdwährungen maximal in Höhe des eingeführten und deklarierten Betrags, abzüglich der Umtauschbeträge.
Kreditkarten werden nicht akzeptiert. Es ist nur Barzahlung möglich. Von Ausländern werden in Nordkorea ausschließlich die folgenden Währungen in bar für alle Zahlungen akzeptiert: Euro, US-Dollar und Yuan.
Reiseschecks werden in Korea (Nord) nicht akzeptiert.
Mo-Fr 09.00-17.00 Uhr, Sa 09.00-13.00 Uhr.
Folgende Artikel können zollfrei in die Demokratische Volksrepublik Korea eingeführt werden:
200 Zigaretten oder 50 Zigarren oder 250 g Tabak;
1 Flasche Spirituosen.
Die Einfuhr von Mobiltelefonen ohne nordkoreanischen Mobilfunkvertrag bzw. ohne nordkoreanische SIM-Karte, Waffen, Munition, Medien (Bücher und gedrucktes Material in koreanischer Sprache, Fotos, Videos, Speichermedien etc.), Sprengstoff, Drogen und Pflanzensamen ist verboten.
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