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Länderinformationen

Bereiten Sie sich auf Ihre Reise vor und genießen Sie die Vorfreude! An dieser Stelle finden Sie ausführliche Informationen zu Ihrem Reiseziel, wichtige Hinweise zur reisemedizinischen Vorsorge sowie aktuelle Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes.


Armenien

Steckbrief

Armenien - Fakten

LändernameRepublik Armenien, Hajastani Hanrapetutjun (Armenisch)
Fläche29.743 km2
HauptstadtJerewan
Bevölkerung2.930.450
SpracheArmenisch
Staats-/RegierungsformParlamentarische Republik
StaatsoberhauptWahagn Chatschaturjan, Präsident der Republik Armenien, Amtsantritt: 13.03.2022
RegierungschefNikol Paschinjan, Ministerpräsident der Republik Armenien, Amtsantritt: 08.05.2018
AußenministerArarat Mirsojan, Amtsantritt: 19.08.2021
WährungDram
ZeitzoneUTC+4
ReiseadapterNicht notwendig
Kfz-LänderkennzeichenAM
ISO-3166AM, ARM
Landesvorwahl+374
Websitehttp://www.gov.am/en/

Geographie

Armenien hat Anteil an den Gebirgsketten des Kleinen Kaukasus (Malyj Kavkaz) und am Ararathochland (Ararat, gora Aragac, 4090 m). Wegen der trockenen Sommer und der schneearmen Winter überwiegen Halbwüsten- und Steppenvegetation; nur ein Siebtel der Staatsfläche Armeniens bedecken lichte Wälder. Der Gebirgscharakter erschwert die landwirtschaftliche Erschließung.

Politik und Bevölkerung

Bis 1991 war die heutige Präsidialrepublik ein Teil der Sowjetunion. Die neue Verfassung vom Juli 1995 erweitert die Machtposition des Staatsoberhauptes beträchtlich. Über 90 % der Bevölkerung sind Armenier, die mehrheitlich der armenischen christlichen Kirche angehören.

Geschichte

Aus Südosteuropa kommend, ließen sich die Armenier im 7. Jh. v. Chr. im Westen Kleinasiens nieder. Schon im 4. Jh. breitete sich das Christentum aus. Ab dem 7. Jh. war der Raum zwischen Turkmenen und Persern umkämpft. Aufstände der Armenier gegen die Türken (18./19. Jh.), Eroberungsversuche durch Russland (1828, 1878), Massaker der Türken und Kurden an den Armeniern (1895–97, 1914/15) und Deportationen führten zu einer starken Dezimierung des armenischen Volkes. 1922 wurde ein Teil Armeniens der UdSSR zugeschlagen, der andere Teil verblieb bei der Türkei. Seit 1988 streitet Armenien mit seinem islamischen Nachbarn Aserbaidschan um Nagorno-Karabahskaja (Nagorny-Karabach), das auf aserbaidschanischem Gebiet liegt, aber zum größten Teil von christlichen Armeniern bewohnt ist.
Klimadaten
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsbürger

Siehe

Aktuelles

Es gibt Zug- und Busverbindungen, bei denen es jedoch häufig zu Verspätungen kommt.

Der Zustand der Straßen in der Hauptstadt Eriwan ist in der Regel gut. Vor allem auf dem Land gibt es nach wie vor viele Gefahrenquellen. Hierzu gehören u. a. defekte Ampeln, unzureichende Beschilderung und Leitplanken sowie Erdrutsche, die besonders in den Wintermonaten und nach Regenfällen auftreten können, da Straßengräben bzw. Kanalisation insbesondere auf Bergstraßen teilweise fehlen. Steinschlag-Warnschilder sollten ernst genommen werden. Es besteht ein absolutes Alkoholverbot beim Autofahren. Die landesweite Notrufnummer lautet 911.

Verkehrsregeln werden in Armenien teilweise nicht beachtet, das Unfallrisiko ist erheblich höher als in Deutschland. Die armenische Kfz-Haftpflichtversicherung verfügt nur über eine Deckungssumme von ca. 3.000 EUR für Sachschäden, sodass Unfallopfer in der Regel nicht damit rechnen können, angemessenen Schadenersatz zu erhalten. Bei Kfz-Versicherungsstreitigkeiten, die nur gerichtlich geklärt werden können, muss ein armenischer Rechtsanwalt auf eigene Kosten beauftragt werden.

  • Vermeiden Sie Autofahrten bei Dunkelheit abseits der Hauptstraßen.
  • Fahren Sie äußerst vorsichtig und defensiv.
  • Achten Sie auf ausreichenden Versicherungsschutz (Unfall-, Kaskoversicherung).

Der nationale deutsche Führerschein ist ausreichend. Die Mitnahme des internationalen Führerscheins, der jedoch nur in Verbindung mit dem nationalen Führerschein gültig ist, wird empfohlen. Bei einem längeren Aufenthalt und beim Kauf eines Kfz ist ein armenischer Führerschein erforderlich.

Trotz der Entkriminalisierung homosexueller Handlungen unter Erwachsenen sind - Angehörige nach wie vor gesellschaftlichem Druck ausgesetzt, wenngleich keiner gezielten staatlichen Diskriminierung. Es gibt Einzelfälle von Angriffen auf -Angehörige. Allerdings sind keine Fälle tätlicher Angriffe auf Touristen bekannt.

  • Beachten Sie die allgemeinen Hinweise für.

Waffen- und Drogenbesitz sowie Prostitution stehen unter Strafe. Das Fotografieren sowie das Filmen militärischer, polizeilicher und Infrastruktureinrichtungen (der Grenzübergänge und der Anlagen der U-Bahn in Eriwan) sollten unterbleiben.

Zwischen Armenien und der Russischen Föderation, sowie zwischen Armenien und Iran bestehen Auslieferungsabkommen.

Falls in einem der o.g. Staaten ein Haftbefehl besteht, schützt der Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit den Reisenden nicht vor einer möglichen Auslieferung.

Jeder armenische Mann ist gesetzlich zur Ableistung des armenischen Wehrdienstes verpflichtet. Dies gilt auch für deutsch-armenische Doppelstaater. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Doppelstaater sich jemals zuvor in Armenien aufgehalten hat oder ausschließlich in Deutschland aufgewachsen ist und vor seiner Besuchsreise wenig Bezug zu Armenien hatte. Doppelstaater sollten vor Einreise nach Armenien ihre Wehrdienstangelegenheiten geklärt haben, da es sonst möglicherweise bei der Ausreise aus Armenien zu Problemen kommen kann. Die Klärung von Wehrdienstangelegenheiten kann mehrere Monate in Anspruch nehmen. Deutsch-Armenier gelten in Armenien ausschließlich als Armenier und unterliegen somit den armenischen Gesetzen. Eine Hilfestellung ist nur sehr begrenzt möglich.

Auch deutsche Männer armenischer Herkunft, die ein Einbürgerungsverfahren in Deutschland durchgeführt haben und über eine Bescheinigung der armenischen Botschaft in Berlin bezüglich Entlassung aus der armenischen Staatsbürgerschaft verfügen, sollten diese Bescheinigung als Nachweis bei einer Reise nach Armenien mit sich führen. In solchen Fällen kann es gelegentlich aufgrund noch nicht erfolgter armenischer Registerberichtigungen zu Ausreiseproblemen kommen, bis die Wehrdienstfragen geklärt sind. Die Deutsche Botschaft Eriwan unterstützt Betroffene mit offiziellen Anfragen beim Außenministerium, hat jedoch auf die Bearbeitungsdauer der armenischen Behörden, die mehrere Wochen in Anspruch nehmen kann, keinen Einfluss.

Armenischen Staatsangehörigen kann bei Einreise nach Armenien Staatenlosigkeit drohen, wenn sie zuvor einen Einbürgerungsantrag in Deutschland und einen Antrag auf Entlassung aus der armenischen Staatsangehörigkeit gestellt haben. In der Vergangenheit wurde armenischen Staatsangehörigen wiederholt von den zuständigen Behörden bei Einreise der armenische Reisepass abgenommen, obwohl das Einbürgerungsverfahren in Deutschland noch nicht abgeschlossen war. Eine Einbürgerung kann jedoch erst nach erfolgter Wiedereinreise nach Deutschland stattfinden, die in diesem Fall nur mit einem Visumsantrag und einem Antrag auf Ausstellung eines Reiseausweises für Ausländer möglich ist. Die Bearbeitungszeit beträgt dabei mehrere Wochen.

  • Vor einer Reise nach Armenien wird diesem Personenkreis empfohlen, den Abschluss des deutschen Einbürgerungsverfahrens abzuwarten.

Landeswährung ist der Dram (AMD). USD-Noten neueren Datums und EUR können getauscht werden.

Die Annahme ausländischer Währungen ist Geschäften und Dienstleistern offiziell nicht gestattet, sodass die Bezahlung in AMD zu erfolgen hat.

Die meisten Restaurants, Geschäfte und Hotels für gehobene Ansprüche akzeptieren gängige Kreditkarten, zunehmend auch außerhalb der Hauptstadt Eriwan.

In der Innenstadt von Eriwan gibt es zahlreiche Geldautomaten, an denen Bargeld mit ausländischen Debit- (Girocard) und Kreditkarten abgehoben werden kann, derzeit max. 150.000 AMD pro Abhebung.

Außerhalb Eriwans ist die Bargeldversorgung über Geldautomaten nicht flächendeckend möglich, in den Provinzhauptstädten sind Geldautomaten vorhanden.

  • Prüfen Sie Ihre EUR-Noten beim Rücktausch von Landeswährung in EUR sorgfältig, da Fälschungen im Umlauf sind.
  • Treten Sie Reisen außerhalb der Hauptstadt nur mit ausreichenden Bargeldreserven an.

Für die direkte Einreise aus Deutschland sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben.

  • Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender des Robert-Koch-Instituts auf dem aktuellen Stand befinden.
  • Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch gegen Hepatitis B, Typhus und Tollwut empfohlen.
  • Beachten Sie die Anwendungshinweise und Hilfen für die Indikationsstellung in den Reise-Impfempfehlungen.
  • Aktuelle, detaillierte Reiseimpfempfehlungen für Fachkreise bietet die .

Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein hohes HIV-Übertragungsrisiko.

  • Verwenden Sie stets Kondome, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften.

Bei Durchfallerkrankungen handelt es sich um häufige Reiseerkrankungen, siehe Durchfallerkrankungen. Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen jedoch vermeiden. Zum Schutz Ihrer Gesundheit beachten Sie daher folgende grundlegende Hinweise:

  • Trinken Sie ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs, nie Leitungswasser. Durch den Kauf von Flaschenwasser mit Kohlensäure kann eine bereits zuvor geöffnete Flasche leichter identifiziert werden.
  • Benutzen Sie unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen möglichst Trinkwasser.
  • Falls kein Flaschenwasser zur Verfügung steht, verwenden Sie gefiltertes, desinfiziertes oder abgekochtes Wasser.
  • Kochen oder schälen Sie Nahrungsmitteln selbst.
  • Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern.
  • Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, stets jedoch vor der Essenszubereitung und vor dem Essen.
  • Wenn möglich, desinfizieren Sie Ihre Hände mit Flüssigdesinfektionsmittel.

Tuberkulose ist eine bakterielle Infektionskrankheit, die am häufigsten die Lunge befällt. Die Übertragung erfolgt von Mensch zu Mensch über Tröpfcheninfektion oder enge Kontakte. Tuberkuloseerkrankungen sind in Armenien deutlich mehr verbreitet als in Mitteleuropa.

  • Meiden Sie Kontakt zu an Tuberkulose Erkrankten oder Menschen mit starkem Husten unklarer Ursache.

Bei der Tollwut handelt es sich um eine tödlich verlaufende Viruserkrankung, die über den Speichel infizierter Tiere oder Menschen übertragen wird. In Armenien treten gelegentlich Fälle von Tollwut auf, siehe Tollwut.

  • Vermeiden Sie den Kontakt mit Tieren.
  • Lassen Sie sich hinsichtlich einer Tollwut-Impfung beraten und impfen. Die Impfserie sollte vor Reiseantritt abgeschlossen sein.
  • Suchen Sie auch bei bestehender Impfung nach Kontakt mit einem potentiell infizierten Tier oder Menschen (Biss, Belecken verletzter Hautareale oder Speicheltröpfchen auf den Schleimhäuten von Mund, Nase und Augen) umgehend einen Arzt auf.

Die medizinische Versorgung ist grundsätzlich gewährleistet, entspricht jedoch insbesondere außerhalb der großen Städte nicht immer europäischem Standard. Die Notfallversorgung ist in der Regel gegeben. Bei Behandlungen wird meist Barzahlung verlangt. In entlegenen Gebieten des Landes kann bei Krankheit oder Unfall nicht mit einer raschen und effizienten medizinische Betreuung gerechnet werden.

  • Schließen Sie für die Dauer des Auslandsaufenthaltes eine Auslandsreise-Kranken- und Rückholversicherung ab.
  • Nehmen Sie eine individuelle Reiseapotheke mit und schützen Sie diese unterwegs gegen hohe Temperaturen.
  • Lassen Sie sich vor einer Reise durch reisemedizinische Beratungsstellen, Tropen- oder Reisemediziner persönlich beraten und Ihren Impfschutz anpassen. Entsprechende Ärzte finden Sie z. B. über die .

Bitte beachten Sie neben dem generellen Haftungsausschluss

Einreisebestimmungen für deutsche, schweizerische und österreichische Staatsbürger

Reisewarnung

Überblick

Stand - Tue, 02 Jul 2024 12:00:00 +0200
(Unverändert gültig seit: Tue, 02 Jul 2024 12:00:43 +0200)

Letzte Änderungen: Aktuelles

Lagen können sich schnell verändern und entwickeln. Wir empfehlen Ihnen:
- Abonnieren Sie unseren Newsletter oder nutzen Sie unsere App „Sicher Reisen".
- Registrieren Sie sich in unserer Krisenvorsorgeliste.
- Beachten Sie die Hinweise im Ratgeber für Notfallvorsorge und  des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe.
- Bitte beachten Sie die Hinweise unter COVID-19.
- Achten Sie auf einen ausreichenden Reisekrankenversicherungsschutz.
- Erkundigen Sie sich vorab bei den Behörden/Botschaften Ihres Reiselandes zu den aktuell geltenden, verbindlichen Einreisebestimmungen sowie bei Ihrem Reiseveranstalter/Ihrer Flug-/Schifffahrts-/Eisenbahngesellschaft nach den geltenden Beförderungsbestimmungen.
- Verfolgen Sie bei Ihrer Reiseplanung/während Ihrer Reise Nachrichten und Wetterberichte.
- Beachten Sie unseren Haftungsausschluss und den Hinweis zu Inhalten anderweitiger Anbieter.

Aktuelles

Die aufgrund starker Regenfälle seit Ende Mai 2024 gesperrte Hauptstraße M6 von Wanadsor über Alawerdi bis Bagrataschen (armenisch-georgische Grenze) ist für Pkw wieder befahrbar.

Auch die unterbrochene Zugverbindung Eriwan - Tiflis wurde wieder aufgenommen.

Sicherheit - Teilreisewarnung

Vor Reisen in das Grenzgebiet zu Aserbaidschan, nämlich

  • Provinz Tavush: die Nationalstraße M16 nördlich von Idschewan (Ijevan) und alle Gebiete östlich davon,
  • Provinz Ararat: das Dorf Jerasch (Yeraskh) und die M2 zwischen Jerasch und Kerki,
  • Provinz Gegharkunik: alle Gebiete östlich und nordöstlich von Vardenis sowie östlich der Nationalstraße M14 zwischen Vardenis und Drakhtik,
  • Provinz Vayots Dzor: alle Gebiete zwischen Dschermuk (Jermuk) und der Grenze zu Aserbaidschan, einschließlich der Stadt Dschermuk (Jermuk),
  • Provinz Syunik: alle Gebiete nördlich der Nationalstraße M2 sowie alle Gebiete östlich von Goris und ab Goris die gesamte Straße M2 bis Syunik und die Gebiete östlich davon (Grenzgebiet zu Aserbaidschan), sowie ab Kapan die Straße M17 bis zur iranischen Grenze.

wird gewarnt.

Terrorismus

Innenpolitische Lage

Seit Anfang Mai kommt es in Eriwan und einigen Gebieten im Norden Armeniens verstärkt zu bislang friedlich verlaufenden politischen Demonstrationen. Aufgrund von Straßensperrungen und Blockaden muss mit sporadischen Verkehrsbehinderungen in Eriwan und auf Straßen im Norden gerechnet werden. Es wird zu besonderer Vorsicht geraten.

Bewaffnete Auseinandersetzungen im gesamten Grenzgebiet zu Aserbaidschan können nicht ausgeschlossen werden, siehe Sicherheit – Teilreisewarnung.

  • Tragen Sie sich in die Krisenvorsorgeliste des Auswärtigen Amts ein.
  • Meiden Sie Demonstrationen und größere Menschenansammlungen weiträumig.
  • Folgen Sie den Anweisungen der lokalen Behörden und Sicherheitskräfte.
  • Halten Sie sich zu den aktuellen Entwicklungen über die lokalen und sozialen Medien informiert.

Grenzgebiet zu Aserbaidschan

Die gesamte Ostgrenze Armeniens wurde 2020 mit der Rückgabe der besetzten Gebiete an Aserbaidschan Grenzgebiet zu Aserbaidschan. Die Grenze zwischen Armenien und Aserbaidschan ist geschlossen; ein Grenzübertritt ist nicht möglich. Es besteht Minengefahr.

Im Nordosten Armeniens verläuft die Nationalstraße M16 (über Noyemberyan in Richtung des armenisch-georgischen Grenzübergangs Bagratashen/Sadakhlo) in der Nähe der Landesgrenze Armeniens zu Aserbaidschan. Auf dieser Straße kann es derzeit aufgrund aktueller politischer Entwicklungen zu Demonstrationen und Straßensperrungen kommen.

Im Südosten des Landes verläuft die Nationalstraße M2 von Goris über Shurnukh nach Kapan teilweise nah am aserbaidschanischen Gebiet bzw. an Gebieten mit noch nicht geklärtem Grenzverlauf. Auf beiden Straßen kam es in der Vergangenheit immer wieder  zu Schusswechseln, siehe auch Sicherheit - Teilreisewarnung.

  • Beachten Sie die Teilreisewarnung für das unmittelbare Grenzgebiet zu Aserbaidschan, siehe Sicherheit - Teilreisewarnung.
  • Wenn Sie sich in einem von Kampfhandlungen betroffenen Gebiet aufhalten, seien Sie vorsichtig und begeben Sie sich an einen sicheren Ort. Bleiben Sie an diesem geschützten Ort, bis Sie ihn auf sicherem Wege verlassen können.
  • Verfolgen Sie die lokalen und sozialen Medien.
  • Befolgen Sie die Anweisungen lokaler Behörden.

Kriminalität

Armenien verzeichnet eine gering ausgeprägte Gewaltkriminalität. Kleinkriminalität wie Taschendiebstahl, der Einsatz von K.-o.-Tropfen oder Einbrüche können vorkommen.

  • Bewahren Sie Geld, Ausweise, Führerschein und andere wichtige Dokumente sicher auf und zeigen Sie in der Öffentlichkeit keine Wertsachen. Speichern Sie ggf. elektronische Kopien/Fotos. Dies erleichtert im Falle von Diebstahl oder Verlust die Ausstellung eines Ersatzdokuments.
  • Bevorzugen Sie bargeldlose Zahlungen und nehmen Sie nur das für den Tag benötigte Bargeld und keine unnötigen Wertsachen mit.
  • Seien Sie in größeren Menschenmengen wie an Flughäfen, Bahnhöfen, in der U-Bahn, im Bus besonders aufmerksam und achten Sie auf Ihre Wertsachen.
  • Seien Sie bei ungewohnten E-Mails, Telefonanrufen, Gewinnmitteilungen, Angeboten, Partnervermittlungen und Hilfeersuchen angeblicher Bekannter skeptisch. Teilen Sie keine Daten von sich mit, sondern vergewissern Sie sich ggf. persönlich der Glaubwürdigkeit oder wenden Sie sich an die Polizei.

Natur und Klima

Armenien liegt in einer seismisch aktiven Zone, sodass es immer wieder zu Erdbeben kommt.

Es gibt unterschiedliche Lokalklimata aufgrund des Gebirgsreliefs. In Tälern und im Gebirgsvorland (u.a. Eriwan) herrscht trockenes Kontinentalklima mit heißen Sommern, insbesondere im Nordwesten gibt es kalte, schneereiche Winter.

  • Beachten Sie stets Verbote, Hinweisschilder und Warnungen sowie die Anweisungen lokaler Behörden.
  • Machen Sie sich mit Verhaltenshinweisen bei Erdbeben vertraut. Diese bieten die Merkblätter des Deutschen GeoForschungsZentrums.

Reiseinfos

Siehe Aktuelles

Infrastruktur/Verkehr

Es gibt Zug- und Busverbindungen, bei denen es jedoch häufig zu Verspätungen kommt.

Der Zustand der Straßen in der Hauptstadt Eriwan ist in der Regel gut. Vor allem auf dem Land gibt es nach wie vor viele Gefahrenquellen. Hierzu gehören u. a. defekte Ampeln, unzureichende Beschilderung und Leitplanken sowie Erdrutsche, die besonders in den Wintermonaten und nach Regenfällen auftreten können, da Straßengräben bzw. Kanalisation insbesondere auf Bergstraßen teilweise fehlen. Steinschlag-Warnschilder sollten ernst genommen werden. Es besteht ein absolutes Alkoholverbot beim Autofahren. Die landesweite Notrufnummer lautet 911.

Verkehrsregeln werden in Armenien teilweise nicht beachtet, das Unfallrisiko ist erheblich höher als in Deutschland. Die armenische Kfz-Haftpflichtversicherung verfügt nur über eine Deckungssumme von ca. 3.000 EUR für Sachschäden, sodass Unfallopfer in der Regel nicht damit rechnen können, angemessenen Schadenersatz zu erhalten. Bei Kfz-Versicherungsstreitigkeiten, die nur gerichtlich geklärt werden können, muss ein armenischer Rechtsanwalt auf eigene Kosten beauftragt werden.

  • Vermeiden Sie Autofahrten bei Dunkelheit abseits der Hauptstraßen.
  • Fahren Sie äußerst vorsichtig und defensiv.
  • Achten Sie auf ausreichenden Versicherungsschutz (Unfall-, Kaskoversicherung).

Führerschein

Der nationale deutsche Führerschein ist ausreichend. Die Mitnahme des internationalen Führerscheins, der jedoch nur in Verbindung mit dem nationalen Führerschein gültig ist, wird empfohlen. Bei einem längeren Aufenthalt und beim Kauf eines Kfz ist ein armenischer Führerschein erforderlich.

LGBTIQ

Trotz der Entkriminalisierung homosexueller Handlungen unter Erwachsenen sind LGBTIQ- Angehörige nach wie vor gesellschaftlichem Druck ausgesetzt, wenngleich keiner gezielten staatlichen Diskriminierung. Es gibt Einzelfälle von Angriffen auf LGBTIQ-Angehörige. Allerdings sind keine Fälle tätlicher Angriffe auf Touristen bekannt.

Rechtliche Besonderheiten

Waffen- und Drogenbesitz sowie Prostitution stehen unter Strafe. Das Fotografieren sowie das Filmen militärischer, polizeilicher und Infrastruktureinrichtungen (z.B. der Grenzübergänge und der Anlagen der U-Bahn in Eriwan) sollten unterbleiben.

Zwischen Armenien und der Russischen Föderation, sowie zwischen Armenien und Iran bestehen Auslieferungsabkommen.

Falls in einem der o.g. Staaten ein Haftbefehl besteht, schützt der Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit den Reisenden nicht vor einer möglichen Auslieferung.

Wehrpflicht

Jeder armenische Mann ist gesetzlich zur Ableistung des armenischen Wehrdienstes verpflichtet. Dies gilt auch für deutsch-armenische Doppelstaater. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Doppelstaater sich jemals zuvor in Armenien aufgehalten hat oder ausschließlich in Deutschland aufgewachsen ist und vor seiner Besuchsreise wenig Bezug zu Armenien hatte. Doppelstaater sollten vor Einreise nach Armenien ihre Wehrdienstangelegenheiten geklärt haben, da es sonst möglicherweise bei der Ausreise aus Armenien zu Problemen kommen kann. Die Klärung von Wehrdienstangelegenheiten kann mehrere Monate in Anspruch nehmen. Deutsch-Armenier gelten in Armenien ausschließlich als Armenier und unterliegen somit den armenischen Gesetzen. Eine Hilfestellung ist nur sehr begrenzt möglich.

Auch deutsche Männer armenischer Herkunft, die ein Einbürgerungsverfahren in Deutschland durchgeführt haben und über eine Bescheinigung der armenischen Botschaft in Berlin bezüglich Entlassung aus der armenischen Staatsbürgerschaft verfügen, sollten diese Bescheinigung als Nachweis bei einer Reise nach Armenien mit sich führen. In solchen Fällen kann es gelegentlich aufgrund noch nicht erfolgter armenischer Registerberichtigungen zu Ausreiseproblemen kommen, bis die Wehrdienstfragen geklärt sind. Die Deutsche Botschaft Eriwan unterstützt Betroffene mit offiziellen Anfragen beim Außenministerium, hat jedoch auf die Bearbeitungsdauer der armenischen Behörden, die mehrere Wochen in Anspruch nehmen kann, keinen Einfluss.

Möglicher Verlust der armenischen Staatsangehörigkeit bei laufendem Einbürgerungsantrag in Deutschland

Armenischen Staatsangehörigen kann bei Einreise nach Armenien Staatenlosigkeit drohen, wenn sie zuvor einen Einbürgerungsantrag in Deutschland und einen Antrag auf Entlassung aus der armenischen Staatsangehörigkeit gestellt haben. In der Vergangenheit wurde armenischen Staatsangehörigen wiederholt von den zuständigen Behörden bei Einreise der armenische Reisepass abgenommen, obwohl das Einbürgerungsverfahren in Deutschland noch nicht abgeschlossen war. Eine Einbürgerung kann jedoch erst nach erfolgter Wiedereinreise nach Deutschland stattfinden, die in diesem Fall nur mit einem Visumsantrag und einem Antrag auf Ausstellung eines Reiseausweises für Ausländer möglich ist. Die Bearbeitungszeit beträgt dabei mehrere Wochen.

  • Vor einer Reise nach Armenien wird diesem Personenkreis empfohlen, den Abschluss des deutschen Einbürgerungsverfahrens abzuwarten.

Geld/Kreditkarten

Landeswährung ist der Dram (AMD). USD-Noten neueren Datums und EUR können getauscht werden.

Die Annahme ausländischer Währungen ist Geschäften und Dienstleistern offiziell nicht gestattet, sodass die Bezahlung in AMD zu erfolgen hat.

Die meisten Restaurants, Geschäfte und Hotels für gehobene Ansprüche akzeptieren gängige Kreditkarten, zunehmend auch außerhalb der Hauptstadt Eriwan.

In der Innenstadt von Eriwan gibt es zahlreiche Geldautomaten, an denen Bargeld mit ausländischen Debit- (Girocard) und Kreditkarten abgehoben werden kann, derzeit max. 150.000 AMD pro Abhebung.

Außerhalb Eriwans ist die Bargeldversorgung über Geldautomaten nicht flächendeckend möglich, in den Provinzhauptstädten sind Geldautomaten vorhanden.

  • Prüfen Sie Ihre EUR-Noten beim Rücktausch von Landeswährung in EUR sorgfältig, da Fälschungen im Umlauf sind.
  • Treten Sie Reisen außerhalb der Hauptstadt nur mit ausreichenden Bargeldreserven an.

Einreise und Zoll

Einreise- und Zollbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Bitte erkundigen Sie sich daher vorab zusätzlich bei den Vertretungen Ihres Ziellandes. Nur dort erhalten Sie rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen Ihres Reiselandes. Der deutsche Zoll informiert über die aktuell geltenden Zollbestimmungen bei Einreise nach Deutschland.

Mögliche Einreisebeschränkungen/COVID-19

Bestimmungen zur Einreise ändern sich häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei weiteren offiziellen Stellen Armenien sowie der für Deutschland zuständigen Vertretung. Bitte beachten Sie die Hinweise unter COVID-19.

Reisedokumente

Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:

  • Reisepass: Ja
  • Vorläufiger Reisepass: Ja
  • Kinderreisepass: Ja
  • Dienstpass: Ja
  • Personalausweis: Nein
  • Vorläufiger Personalausweis: Nein

Anmerkungen/Mindestrestgültigkeit:
Ausweisdokumente müssen über die Reise hinaus gültig sein.

Sofern Reisende einen Einreise- bzw. Ausreisestempel für Aserbaidschan im deutschen Reisepass haben, müssen sie bei Einreise nach Armenien mit kurzer Befragung durch die armenischen Grenzbehörden rechnen. Die Einreise nach Aserbaidschan über die Landgrenze aus Armenien ist nicht möglich. Das betrifft auch die Region Bergkarabach (siehe Innenpolitische Lage) und den sogenannten „Latschin-Korridor". Die Grenzen zur Türkei sind seit Jahren dauerhaft geschlossen.

Einreise

Die Einreise nach Armenien muss unbedingt mit einem gültigen Reisepass erfolgen, die Vorlage eines Personalausweises ist nicht ausreichend.

Eine Einreise nach Armenien mit einem beschädigten deutschen Reisepass ist nicht möglich. Einreisende mit beschädigtem Reisepass werden von den armenischen Grenzbeamten zurückgewiesen. Sie dürfen den Transitbereich nicht verlassen, auch nicht zur Stellung eines Antrags auf einen Reiseausweis zur Rückkehr oder einen vorläufigen Reisepass bei der Deutschen Botschaft Eriwan, und werden mit dem nächsten Flug zu ihrem Abflugort zurückgeschickt.

Ausreise

Eine Ausreise aus Armenien nach Deutschland ist mit einem beschädigten, deutschen Reisepass nicht möglich.

Die Ausreise aus Armenien für armenische oder andere nicht-deutsche Staatsangehörige nach Deutschland mit einer deutschen Fiktionsbescheinigung ist nicht möglich. Eine Ausreise ist nur mit einem gültigen deutschen Aufenthaltstitel (in Form der Scheckkarte) möglich. Reisende, die nur über eine deutsche Fiktionsbescheinigung verfügen, werden beim Abflug von den armenischen Grenzbeamten zurückgewiesen. Sie müssen ein nationales Visum zur Wiedereinreise nach Deutschland bei der deutschen Botschaft in Eriwan beantragen und dazu ihren Antragstermin online buchen. Die Bearbeitungsdauer beträgt mehrere Wochen.

Visum

Deutsche und EU-Staatsangehörige benötigen für die Einreise und den Aufenthalt von bis zu 180 Tage pro Kalenderjahr unabhängig vom Reisezweck kein Visum.

Längerfristiger Aufenthalt

Für Aufenthalte von mehr als 180 Tage oder die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit ist – unbedingt vor Ablauf der 180-Tage-Frist – bei der Behörde für Pass- und Meldewesen in Eriwan (Zentrale Pass- und Visastelle, Davtashen, 4. Bezirk, Haus 17/10, Tel.: +374 10 370253) mittels Antragsformular eine Verlängerung zu beantragen.
Der Prozess ist zeitaufwendig; armenische oder russische Sprachkenntnisse sind hilfreich. Erfolgt keine Verlängerung, so müssen die Betroffenen vor Ablauf der Frist das Land verlassen. Ausländer, die sich über 180 Tage in Armenien aufhalten ohne die erforderliche Genehmigung erhalten zu haben, müssen mit Schwierigkeiten bei der Ausreise, einer Geldstrafe (von 50.000 bis 100.000 AMD), sowie einer auf ein Jahr befristeten Einreisesperre rechnen.

Minderjährige

Reisen Kinder in Begleitung nur eines Elternteils, können die Grenzbehörden bei Ein- und Ausreise die Vorlage einer schriftlichen, notariell beglaubigten Einwilligungserklärung des anderen Elternteils verlangen. In der Praxis wird aber bei Minderjährigen bei Einreise mit einem Elternteil auf die Einwilligungserklärung des anderen Elternteils meist verzichtet.
Alleinreisende Minderjährige benötigen jedoch eine Einwilligungserklärung ihres gesetzlichen Vertreters mit Übersetzung ins Armenische oder Russische.

Informationen zu möglichen Ausreiseproblemen wehrpflichtiger Doppelstaater und eingebürgerter Deutscher armenischer Herkunft siehe Reiseinfos, rechtliche Besonderheiten.

Ausreise in Nachbarländer

Die Ausreise auf dem Landweg nach Georgien ist möglich. Das armenische Visum berechtigt jedoch nicht zu Transitaufenthalten in anderen GUS-Staaten. Reisende, die beabsichtigen, auch Nachbarländer Armeniens zu besuchen, sollten bereits vor Reiseantritt über die erforderlichen Visa für diese Länder verfügen (siehe Reisehinweise für diese Länder).

Es gibt folgende für Ausländer passierbare Grenzübergänge von Armenien nach Georgien: Bavra, Gogavan/Guguti und Bagratashen/Sadakhlo. Mit dem Zug ist auch der Grenzübergang Ayrum/Sadakhlo möglich.
Ein Grenzübertritt zwischen Armenien und Aserbaidschan sowie zwischen Armenien und der Türkei ist nicht möglich.

Einfuhrbestimmungen

Die Ausfuhr von Antiquitäten und Kunstgegenständen (z. B. Teppiche, Bilder) unterliegt Beschränkungen aufgrund gesetzlicher Bestimmungen über nationales Kulturgut Armeniens. Exportgenehmigungen sind einfach zu erhalten. Verstöße gegen die Ausfuhrbestimmungen können zu Gefängnisstrafen führen.

Einreise mit eigenem Fahrzeug

Bei Einreise mit eigenem Fahrzeug sind Gebühren für dessen Einfuhr, Straßennutzung und eine Ökosteuer an der Grenze zu entrichten. Auch bei Bestehen internationalen Haftpflichtversicherungsschutzes kann der Abschluss einer zusätzlichen für Armenien gültigen Versicherung verlangt werden. Dabei ist zwecks korrekter Berechnung anzugeben, wie viele Tage das Fahrzeug in Armenien verbleiben soll. Bei Überschreitung der deklarierten Aufenthaltsdauer muss mit einer erheblichen Strafzahlung gerechnet werden, die in der Regel nicht bei der Ausreise, sondern nur beim Zollamt in Armenien beglichen werden kann.

Heimtiere

Die Einfuhr max. zweier Haustiere pro Person ist möglich. Dazu wird ein internationaler Impfausweis zwecks Nachweises der notwendigen Tollwutimpfungen sowie eine aktuelle Gesundheitsbescheinigung eines Tierarztes benötigt.

Gesundheit

Impfschutz

Für die direkte Einreise aus Deutschland sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben.

  • Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender des Robert-Koch-Instituts auf dem aktuellen Stand befinden.
  • Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch gegen Hepatitis B, Typhus und Tollwut empfohlen.
  • Beachten Sie die Anwendungshinweise und Hilfen für die Indikationsstellung in den Reise-Impfempfehlungen.
  • Aktuelle, detaillierte Reiseimpfempfehlungen für Fachkreise bietet die DTG.

HIV/AIDS

Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein hohes HIV-Übertragungsrisiko.

  • Verwenden Sie stets Kondome, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften.

Durchfallerkrankungen

Bei Durchfallerkrankungen handelt es sich um häufige Reiseerkrankungen, siehe Durchfallerkrankungen. Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen jedoch vermeiden. Zum Schutz Ihrer Gesundheit beachten Sie daher folgende grundlegende Hinweise:

  • Trinken Sie ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs, nie Leitungswasser. Durch den Kauf von Flaschenwasser mit Kohlensäure kann eine bereits zuvor geöffnete Flasche leichter identifiziert werden.
  • Benutzen Sie unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen möglichst Trinkwasser.
  • Falls kein Flaschenwasser zur Verfügung steht, verwenden Sie gefiltertes, desinfiziertes oder abgekochtes Wasser.
  • Kochen oder schälen Sie Nahrungsmitteln selbst.
  • Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern.
  • Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, stets jedoch vor der Essenszubereitung und vor dem Essen.
  • Wenn möglich, desinfizieren Sie Ihre Hände mit Flüssigdesinfektionsmittel.

Tuberkulose

Tuberkulose ist eine bakterielle Infektionskrankheit, die am häufigsten die Lunge befällt. Die Übertragung erfolgt i.d.R. von Mensch zu Mensch über Tröpfcheninfektion oder enge Kontakte. Tuberkuloseerkrankungen sind in Armenien deutlich mehr verbreitet als in Mitteleuropa.

  • Meiden Sie Kontakt zu an Tuberkulose Erkrankten oder Menschen mit starkem Husten unklarer Ursache.

Tollwut

Bei der Tollwut handelt es sich um eine tödlich verlaufende Viruserkrankung, die über den Speichel infizierter Tiere oder Menschen übertragen wird. In Armenien treten gelegentlich Fälle von Tollwut auf, siehe Tollwut.

  • Vermeiden Sie den Kontakt mit Tieren.
  • Lassen Sie sich hinsichtlich einer Tollwut-Impfung beraten und ggf. impfen. Die Impfserie sollte vor Reiseantritt abgeschlossen sein.
  • Suchen Sie auch bei bestehender Impfung nach Kontakt mit einem potentiell infizierten Tier oder Menschen (Biss, Belecken verletzter Hautareale oder Speicheltröpfchen auf den Schleimhäuten von Mund, Nase und Augen) umgehend einen Arzt auf.

Medizinische Versorgung

Die medizinische Versorgung ist grundsätzlich gewährleistet, entspricht jedoch insbesondere außerhalb der großen Städte nicht immer europäischem Standard. Die Notfallversorgung ist in der Regel gegeben. Bei Behandlungen wird meist Barzahlung verlangt. In entlegenen Gebieten des Landes kann bei Krankheit oder Unfall nicht mit einer raschen und effizienten medizinische Betreuung gerechnet werden.

  • Schließen Sie für die Dauer des Auslandsaufenthaltes eine Auslandsreise-Kranken- und Rückholversicherung ab.
  • Nehmen Sie eine individuelle Reiseapotheke mit und schützen Sie diese unterwegs gegen hohe Temperaturen.
  • Lassen Sie sich vor einer Reise durch reisemedizinische Beratungsstellen, Tropen- oder Reisemediziner persönlich beraten und Ihren Impfschutz anpassen. Entsprechende Ärzte finden Sie z. B. über die DTG.

Bitte beachten Sie neben dem generellen Haftungsausschluss

Länderinfos zu Ihrem Reiseland

Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland.

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Gesundheitsvorsorge

Übersicht

Die medizinische Versorgung ist grundsätzlich gewährleistet, entspricht jedoch nicht immer europäischem Standard. Notfallversorgung ist in der Regel gegeben. Bei Behandlungen wird Barzahlung verlangt. Es gibt nicht immer feste Tarife für Ausländer. Ein großzügiges Trinkgeld verbessert die Versorgungslage im Krankenhaus erheblich, Quittungen für solche zusätzlichen Leistungen sind jedoch kaum zu erhalten.

Einige Apotheken haben 24 Std. geöffnet. Medikamente aus den Herkunftsländern USA, GB, F, D, RUS, TUR und Osteuropa sind zum größten Teil erhältlich. Dennoch sollten ärztlich verordnete Medikamente im Rahmen des persönlichen Bedarfs, am besten mit ärztlichem Attest (in armenischer oder russischer Sprache) nachgewiesen, mitgebracht werden. Eine individuelle Reiseapotheke sollte mitgenommen und unterwegs den Temperaturen entsprechend geschützt werden.

Der Abschluss einer Reisekrankenversicherung mit Notfallrückführung wird dringend empfohlen.

Impfungen

Titel Besondere Vorsichtsmaßnahmen Gesundheitszeugnis erforderlich
Essen & Trinken 2 -
Malaria 1 Nein -
Typhus & Polio Ja -
Cholera Nein -
Gelbfieber Nein -

Anmerkungen Impfungen

[1] 2011 wurde Armenien von der WHO für malariafrei erklärt.

[2]
Landesweit besteht eine erhöhte Infektionsgefahr für diverse Infektionskrankheiten (z.B. Hepatitis A, Typhus, Bakterienruhr, Amöbenruhr, Lambliasis, Wurmerkrankungen), die durch verunreinigte Speisen oder Getränke übertragen werden. Leitungswasser ist normalerweise gechlort und relativ sauber, es können jedoch u. U. leichte Magenverstimmungen auftreten. Für die ersten Wochen des Aufenthalts empfiehlt es sich daher, abgefülltes Wasser zu trinken, welches überall erhältlich ist. Beim Kauf von abgepacktem Wasser sollte darauf geachtet werden, dass die Original-Verpackung nicht angebrochen ist.

Milch ist pasteurisiert, Milchprodukte sind im Allgemeinen unbedenklich. Da das Nutzvieh jedoch nicht regelmäßig geimpft wird, empfiehlt es sich, im Zweifelsfall die Milch abzukochen. Außerhalb der Städte sollte Trinkwasser vorsichtshalber abgekocht oder anderweitig sterilisiert werden.

Fisch- und Fleischgerichte nur gut durchgekocht und heiß serviert essen. Obst sollte geschält und Gemüse gekocht werden. Vor dem Verzehr und Kauf von Lebensmitteln aus billigen Straßenrestaurants und von Märkten wird gewarnt.

Gesundheitszeugnis

Für Aufenthalte über 3 Monate wird ein negativer HIV-Test in englischer Sprache verlangt. Der Test kann auch innerhalb des 1. Aufenthaltsmonats im Land durchgeführt werden.

Andere Risiken

Die Borreliose wird durch Zecken v.a. in Gräsern, Sträuchern und im Unterholz übertragen und tritt landesweit zwischen April und Oktober auf. Schutz bieten hautbedeckende Kleidung und insektenabweisende Mittel.

Landesweit besteht eine erhöhte Infektionsgefahr für Hepatitis A. Hepatitis B ist endemisch. Eine Hepatitis A-Schutzimpfung wird generell, eine Impfung gegen Hepatitis B bei Langzeitaufenthalten über 4 Wochen und bei besonderer Exposition empfohlen.

Tollwut kommt vor. Überträger sind u.a. Hunde, Katzen, Waldtiere und Fledermäuse. Für Rucksackreisende, Kinder, berufliche Risikogruppen und bei längeren Aufenthalten wird eine Impfung empfohlen. Bei Bisswunden so schnell wie möglich ärztliche Hilfe in Anspruch nehmen.

Pass- und Visabestimmungen

Notwendige Einreisedokumente

Titel Pass erforderlich Visum erforderlich Rückflugticket erforderlich
Türkei Ja Ja Nein
Andere EU-Länder Ja Nein Nein
Schweiz Ja Nein Nein
Österreich Ja Nein Nein
Deutschland Ja Nein Nein

Reisepassinformationen

Allgemein erforderlich, der Reisepass muss über den Aufenthalt hinaus gültig sein.

Hinweis: Die Anforderungen von Fluggesellschaften an die Mindestgültigkeit des Reisepasses können von den staatlichen Vorgaben abweichen. Reisende sollten die aktuellen Vorschriften ihrer Fluggesellschaft erfragen.

 

 

Anmerkung zum Reisepass

Die Einreisebestimmungen können sich kurzfristig ändern, deshalb ist es ratsam, sich rechtzeitig direkt bei den konsularischen Vertretungen zu erkundigen.

Visainformationen

Allgemein erforderlich, ausgenommen sind u.a. Staatsbürger der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder für Aufenthalte von bis zu 180 Tagen und für alle Reisezwecke:

EU-Länder und Schweiz.

 

e-Visum / Visum bei der Ankunft

U.a. türkische Staatsbürger können ein e-Visum oder ein Visum bei der Ankunft für einen Aufenthalt von max. 120 Tagen beantragen. Visa bei der Ankunft sind u.a. an den Flughäfen Jerewan (EVN) und Gjumri (LWN) erhältlich.

 

Einreise mit Kindern

Deutsche: Elektronischer Reisepass für Personen unter 24 Jahren oder noch gültiger maschinenlesbarer Kinderreisepass (dieser wird seit dem 1.1.2024 nicht mehr ausgestellt; bereits vorhandene Kinderreisepässe können bis zum Ablauf ihrer Gültigkeit entsprechend der Einreisebestimmungen der einzelnen Länder genutzt werden).

Österreicher: Eigener Reisepass.

Schweizer: Eigener Reisepass.

Türken: Eigener Reisepass.

Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
Achtung: Reisen Kinder nur mit einem Elternteil, müssen sie die schriftliche notariell beglaubigte Einwilligungserklärung des anderen Elternteils mit sich zu führen. Allein reisende Minderjährige benötigen die schriftliche notariell beglaubigte Einwilligungserklärung beider Elternteile. Ausreisende Minderjährige müssen eine Kopie ihres Reisepasses vorlegen. 

Bearbeitungsdauer

Mindestens 1 Woche plus ca. 4 Tage Postweg.

Das Visum sollte möglichst frühzeitig beantragt werden, weil mit einer langen Bearbeitungszeit zu rechnen ist. Allerdings sollten alle Unterlagen nicht früher als einen Monat vor der Einreise bei der Botschaft eingegangen sein. Eine Expressbearbeitung ist nur in Notfällen möglich und dauert 2-3 Tage.

 

Gültigkeit

Touristenvisum zur einmaligen Einreise: 21 bzw. 120 Tage.
Geschäftsvisum: gültig für die Dauer der Einladung, maximal 3 Monate.
Transitvisum: bis 72 Stunden.
Über die genehmigte Aufenthaltsdauer entscheidet im Einzelfall jedoch immer die zuständige konsularische Vertretung.

Aufenthaltsverlängerung

Verlängerungen des Visums sind bei der Behörde für bei der Behörde für Pass- und Meldewesen in Eriwan (OVIR, Davtashen, 4. Bezirk, Haus 17/10, Tel. +374 (0)10 370253) möglich. Der Prozess ist sehr zeitaufwändig und erfordert armenische oder russische Sprachkenntnisse (hohe Gebühren).

Visaarten und Kosten

Touristenvisum, Besuchervisum (Privatreisen), Geschäftsvisum, Transitvisum, keine Gruppenvisa.

Kosten

Deutschland

Besuchervisum:
Einmalige Einreise: 5 € (bis zu 21 Tage Aufenthalt); 25 € (bis zu 120 Tage Aufenthalt).

Mehrmalige Einreise: 34 € (bis zu 60 Tage Aufenthalt); 67 € (bis zu 120 Tage Aufenthalt)
 

Transitvisum: 17 € (einmalig), 30 € (mehrmalig).

Minderjährige erhalten ihr Visum kostenlos.

Antrag erforderlich

(a) 1 Antragsformular (downloadbar auf der Internetseite der zuständigen diplomatischen Vertretung).
(b) 1 Passfoto.
(c) Reisepass, der bei der Ausreise noch mindestens 5 Monate gültig ist und über eine freie Seite verfügt, sowie eine Kopie der Lichtbildseite
(d) Abgestempelter Originaleinzahlungsbeleg des Überweisungsformulars, Kontoauszug mit Überweisungsbuchung oder Scheck.
(e) Ggf. Kopie der gültigen Aufenthaltsgenehmigung für Deutschland, Österreich oder die Schweiz.
(f) Geschäfts- und Mehrfachvisum: Einladungsschreiben von einer staatlichen Stelle oder vom armenischen Geschäftspartner, das vom Ministerium für auswärtige Angelegenheiten der Republik Armenien bestätigt wurde.

Bei postalischer Beantragung ist ein frankierter Einschreiben-Rückumschlag beizulegen. Bei Erteilung eines Einreisevisums per Post wird zusätzlich eine Gebühr von 7 € erhoben.

Geld

Geldwechsel

US$-Noten neueren Datums und Euro können an Flughäfen, in Banken und in den meisten Hotels und Geschäften getauscht werden. Beim Rücktausch von Landeswährung in Euro, sollte man die Euro-Noten sorgfältig prüfen. Es sollen falsche Euro-Noten im Umlauf sein. Beim Bezahlen in der nationalen Währung wird Besuchern empfohlen, viel Kleingeld mit sich zu führen, da in einigen Läden und besonders auf Märkten größere Banknoten nicht gewechselt werden können. Die Annahme von US-Dollar ist offiziell verboten. Preise werden oft in US-Dollar notiert und zum Tageskurs in Dram angenommen. Bezahlen in ausländischer Währung ist offiziell verboten.

Währung

1 Armenischer Dram = 100 Luma. Währungskürzel: dr., AMD (ISO-Code). Banknoten sind im Wert von 100.000, 50.000, 20.000, 10.000, 5.000 und 1.000 Dram im Umlauf. Münzen gibt es im Wert von 500, 200, 100, 50, 20 und 10 Dram.

Devisenbestimmungen

Ein- und Ausfuhr in die Eurasische Wirtschaftsunion (EAWU)

 

Die Einfuhr von Landes- und Fremdwährung in bar oder als Reiseschecks ist unbegrenzt. Ab einem Gegenwert von 10.000 US$ besteht Deklarationspflicht. Die Ausfuhr der Landeswährung ist verboten. Die Ausfuhr von Fremdwährungen ist auf den bei der Einreise deklarierten Betrag, abzüglich der Umtauschbeträge, beschränkt (Deklarations- und Umtauschbelege erforderlich). Für die Ausfuhr von Fremdwährungen ist zudem ab einem Betrag im Gegenwert von 10.000 US$ ein Herkunftsnachweis erforderlich. 

Kreditkarten

Gängige Kreditkarten werden in größeren Hotels, gehobenen Restaurants und besseren Geschäften in Eriwan und zunehmend in Provinzstädten angenommen. Gelegentlich kommt es jedoch zu technischen Schwierigkeiten, weshalb dann nur Barzahlung möglich ist. Einige bessere Geschäfte verfügen zudem über eigene Wechselstuben. 
 

Reiseschecks

Reiseschecks sind in Deutschland und in der Schweiz nicht mehr und in Österreich kaum noch erhältlich. Reiseschecks können in Armenien in den Großstädten in wenigen Banken und Wechselstuben eingelöst werden. Sie sollten in Euro ausgestellt sein.

Öffnungszeiten der Bank

Mo-Fr 09.00-12.00 Uhr und 13.00-18.00 Uhr (z. T. auch nur 09.00-12.30 Uhr). Wechselstuben sind bis 00.00 Uhr geöffnet, auch an Sonn- und Feiertagen.

Zollfrei Einkaufen

Überblick

Folgende Artikel können im Handgepäck zollfrei nach Armenien eingeführt werden (Personen ab 18 J.):

 

200 Zigaretten oder 50 Zigarren oder 250 g Tabakwaren/Tabak;

3 l alkoholische Getränke oder Bier;

Andere Waren für den persönlichen Gebrauch bis zu einem Wert von 500 € und bis zu 25 kg Gesamtgewicht (auf dem Landweg) oder bis zu einem Wert von 10.000 € und bis zu 50 kg Gesamtgewicht (mit dem Flugzeug).

 

Bei der Einreise müssen wertvolle Gegenstände (Computer, Kameras, Schmuck, etc.) 

deklariert werden, damit es bei der Ausfuhr nicht zu Problemen kommt. Das Deklarationsformular sollte gut aufbewahrt werden.

Verbotene Importe

Pornographisches Material und Narkotika.

Quellenangaben
  • DuMont Die Welt - Atlas mit Länderlexikon, DuMont Reiseverlag, 2015-04
  • Armenien - Reise- und Sicherheitshinweise, Auswärtiges Amt, Stand - 29.11.2024 (Unverändert gültig seit: 02.07.2024)
    Haftungsausschluss: Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird daher empfohlen.Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen entsprechenden Versicherungsschutz, z.B. einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung, abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen nach dem Konsulargesetz in Rechnung gestellt werden.
  • Der Reiseführer, Columbus Travel Media Ltd., Stand - 29.11.2024 (Unverändert gültig seit: 02.07.2024)
    Information: Einreisebestimmungen für deutsche, schweizerische und österreichische Staatsbürger werden mit freundlicher Genehmigung von Columbus Travel Media veröffentlicht. Alle Angaben ohne Gewähr.
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