Ländername | Georgien (Georgisch: Sakartwelo) |
Fläche | 69.700 km2 |
Hauptstadt | Tiflis |
Bevölkerung | 3.694.600 |
Sprache | Georgisch |
Staats-/Regierungsform | Parlamentarische Demokratie |
Staatsoberhaupt | Staatspräsidentin Salome Surabischwili (Amtsantritt: 16.12.2018, letzte Wahl: 28.10./28.11.2018) |
Regierungschef | Ministerpräsident Irakli Garibaschwili (Amtsantritt 22.02.2021) |
Außenminister | Ilia Dartschiaschwili (Amtsantritt: 04.04.2022) |
Währung | georgischer Lari |
Zeitzone | UTC+4 |
Reiseadapter | Nicht notwendig |
Kfz-Länderkennzeichen | GE |
ISO-3166 | GE, GEO |
Landesvorwahl | +995 |
Die Einhaltung internationaler Sicherheitsstandards ist im Inlandsflugverkehr nicht garantiert. Es kommt zudem zu größeren Verspätungen. 2019 kam es zu einem tödlichen Zwischenfall einer Helikopterfluggesellschaft, bei welchem die Ursache bislang nicht ermittelt werden konnte.
Die Einreise auf dem Landweg ist über die Türkei, Armenien und Russland möglich. Ausländer, die von Russland nach Georgien einreisen möchten, müssen den Grenzübergang Dariali/Hoher Lars an der M3, die sogenannte "Georgische Heerstraße", nutzen. Kapazitätsbedingte Schwierigkeiten beim Grenzübertritt und daraus resultierende Wartezeiten können nicht ausgeschlossen werden.
Die schlechten Straßenverhältnisse außerhalb der Hauptstrecken, der schlechte Zustand vieler Fahrzeuge und das oft problematische Fahrverhalten erhöhen die Unfallgefahr im Straßenverkehr erheblich. Eine schnelle medizinische Versorgung kann außerhalb von Städten häufig nicht gewährleistet werden. Abgelegene Gebiete können oft nur mit Geländefahrzeugen erreicht werden. Alkohol am Steuer ist verboten (0,0 Promille).
Ein in der ausgestellter Führerschein bzw. der Internationale Führerschein werden anerkannt.
Homosexualität ist in Georgien nicht strafbar. Das georgische Parlament hat 2014 ein Anti-Diskriminierungsgesetz beschlossen. Die Akzeptanz von LGBTIQ ist in Teilen der georgischen Gesellschaft jedoch weiterhin sehr gering. Daher können Übergriffe auf diese Personengruppen nicht ausgeschlossen werden. LGTBIQ-Demonstrationen und öffentliche Veranstaltungen wurden in den vergangenen Jahren von der Polizei geschützt, dennoch konnten Tätlichkeiten und Übergriffe von radikalen Gegendemonstranten nicht gänzlich verhindert werden.
Illegaler Besitz von Drogen wird strafrechtlich geahndet und mit z. T. hohen Strafen - von Strafzahlungen bis zu lebenslänglicher Haft - belegt. Dies gilt bereits bei kleinsten Mengen. Bei Drogenschmuggel in größerem Umfang droht bis zu zwanzigjährige oder lebenslängliche Haft.
Unbedingt notwendig ist daher auch schon bei der Einfuhr von narkotischen oder psychotropen Stoffen für die medizinische Eigenversorgung erhöhte Vorsicht, um einen evtl. Straftatbestand nach georgischem Recht zu vermeiden. Bei besonderen Bedürfnissen an Medikamenten sollte vor Einreise dringend Kontakt mit den zuständigen georgischen Stellen aufgenommen werden, um die Anforderungen und erforderlichen Dokumente zur legalen Einfuhr zu gewährleisten. Weitere Informationen und Kontaktmöglichkeiten dazu bietet der Revenue Service des georgischen Finanzministeriums.
Die Mitnahme einer üblichen "Reiseapotheke" mit für Georgien zulässigen Medikamenten, die den Umfang von zehn Standard-Verpackungen an Medikamenten nicht überschreitet, ist unbedenklich.. Darüberhinausgehende Mengen sind dokumentationspflichtig (Atteste, Rezepte). Erfahrungsgemäß empfiehlt sich vor allem bei Schmerzmitteln vorherige Klärung, ob der enthaltene Wirkstoff nach Georgien eingeführt werden darf. Ansprechpartner ist auch hier der vorgenannte Revenue Service des georgischen Finanzministeriums sowie die Vertretungen von Georgien in Deutschland.
Landeswährung ist der Lari (GEL). Das Abheben von Bargeld an Geldautomaten mit Kreditkarten und die Bezahlung mit Kreditkarten sind inzwischen an vielen Orten möglich, Euro können recht problemlos umgetauscht werden.
Pflichtimpfungen für die Einreise nach Georgien sind nicht vorgeschrieben.
Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein hohes HIV-Übertragungsrisiko.
Bei Durchfallerkrankungen handelt es sich um häufige Reiseerkrankungen, siehe auch Durchfallerkrankungen. Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen jedoch vermeiden. Zum Schutz Ihrer Gesundheit beachten Sie daher folgende grundlegende Hinweise:
Tuberkulose ist eine bakterielle Infektionskrankheit, die am häufigsten die Lunge befällt. Die Übertragung erfolgt in der Regel von Mensch zu Mensch über Tröpfcheninfektion oder enge Kontakte. Tuberkuloseerkrankungen sind in Georgien deutlich mehr verbreitet als in Mitteleuropa, hierbei bereitet besonders die Zunahme an multiresistenten Tuberkuloseerkrankungen Sorge.
Tollwut ist eine Viruserkrankung, die eine Gehirnhautentzündung verursacht. In Georgien wird die Erkrankung insbesondere durch streunende Hunde übertragen. Ohne Schutzimpfung oder Postexpositionsprophylaxe nach Ansteckung verläuft eine Tollwutinfektion fast immer tödlich, siehe Tollwut.
Die medizinische Versorgung, insbesondere außerhalb von Tiflis ist unzureichend. Häufig sind in medizinischen Versorgungseinrichtungen Kenntnisse der Landessprache oder aber der russischen Sprache notwendig. Ausstattung und Know-how staatlicher Kliniken ist oft nicht ausreichend. In Tiflis und Batumi gibt es einige private Einrichtungen, die hinsichtlich der Unterbringung und der technischen und fachlichen Ausstattung modern und auf dem neuesten Stand sind.
Operative Eingriffe und nicht dringende Zahnbehandlungen sollten in Deutschland durchgeführt werden.
Für ambulante Behandlungen leichter Erkrankungen wird der "MediClub Georgia" (englischsprachig), Taschkent-Str. 22 (+995-32-2251991) empfohlen. Die Deutsche Botschaft Tiflis kann Adressen weiterer Allgemein- und Fachärzte zur Verfügung stellen.
In privaten Einrichtungen, die bei Bedarf auch kostenpflichtige Notarztwagen schicken, können die Kosten einer medizinischen Behandlung höher sein als in Deutschland. Außerdem wird selbst in Notfällen eine ärztliche Behandlung oftmals nur gegen Vorkasse (entweder bar oder per Kreditkarte) geleistet.
In entlegenen Gebieten des Landes kann bei Krankheit oder Unfall nicht mit einer raschen und effizienten medizinische Betreuung gerechnet werden.
Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Alle Angaben sind abhängig von den individuellen Reiseverhältnissen zu sehen und ersetzen nicht die ärztliche Konsultation sowie eine eingehende medizinische Beratung. Sofern zutreffend, beziehen sich Angaben auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland und sind insbesondere auf längere Aufenthalte vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen und Einreisen aus Drittländern können Abweichungen gelten.
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Von Reisen nach Abchasien, Südossetien und in die unmittelbare Nähe der Konfliktregionen wird dringend abgeraten.
Am 26. Oktober 2024 fanden in Georgien Parlamentswahlen statt. Derzeit finden in Tiflis bereits Massenproteste mit teilweise gewaltsamen Auseinandersetzungen zwischen Demonstranten und Sicherheitskräften statt. Für die folgenden Tage und Wochen können weitere Proteste mit gewaltsamen Auseinandersetzungen, insbesondere in der Hauptstadt aber auch in anderen größeren Städten nicht ausgeschlossen werden. Dies gilt vor allem für die nähere Umgebung des Parlaments in Tiflis. Es wird zu besonderer Vorsicht geraten.
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Von Reisen nach Abchasien, Südossetien und in die unmittelbare Nähe der Konfliktregionen wird dringend abgeraten.
Siehe Aktuelles
Abchasien und Südossetien befinden sich nicht unter der Kontrolle der georgischen Regierung. In den Gebieten und an ihren Verwaltungsgrenzen sind russische Truppen stationiert. Die Situation in den Konfliktregionen ist derzeit stabil, kann sich aber jederzeit ändern. Die lokalen Medien sollten aufmerksam verfolgt werden. Die Durchführbarkeit von Rettungsflügen in diese Gebiete ist nicht sichergestellt. Auch konsularischer Schutz kann deutschen Staatsangehörigen dort mangels Zugangs derzeit nicht gewährt werden.
Das georgische „Gesetz über die besetzten Gebiete" untersagt Reiseverkehr, wirtschaftliche Aktivitäten, Erwerb von Grund und Boden bzw. Immobilien sowie andere Aktivitäten in Abchasien und Südossetien mit nur wenigen Ausnahmen. Bei Zuwiderhandlungen drohen Geld- oder Haftstrafen von bis zu fünf Jahren. Eine Einreise in die von Georgien abtrünnigen Gebiete Abchasien und Südossetien von Russland aus sowie eine Ausreise aus Georgien über die von Georgien abtrünnigen Gebiete Abchasien und Südossetien nach Russland wird von georgischen Behörden weiterhin als illegaler Grenzübertritt geahndet.
Bei (erneuten) Reisen nach Georgien droht die Verweigerung der Einreise, sollte sich aus dem Pass ergeben, dass zuvor eine illegale Ein- oder Ausreise stattgefunden hat. Es wird daher dringend geraten, sich im konkreten Fall rechtzeitig über die entsprechenden Regelungen zu informieren, und die notwendige Zustimmung der georgischen Regierung einzuholen – Hinweise und Erlaubnis zur Einreise geben das georgische Außenministerium und der Staatsminister für Versöhnung und bürgerliche Gleichstellung.
Seit dem Krieg im Jahr 2008 besteht an der Verwaltungsgrenze zu Südossetien eine erhöhte Gefahr durch Minen und nicht explodierte Munition.
Die Lage im übrigen Georgien ist stabil.
Die Nutzung der Hauptverbindungsstraßen, die nahe an Südossetien und Abchasien vorbeiführen, ist unproblematisch.
Am Klosterkomplex Dawit Garedscha an der Grenze zum Nachbarland Aserbaidschan kann es zu verstärkter Präsenz von Sicherheitsorganen der beiden Länder kommen.
Es kommt zur üblichen Kleinkriminalität wie Taschendiebstahl und Handtaschenraub in touristisch stark frequentierten Orten. Gewaltakte wie sexuelle Übergriffe, Autoraub ("Carjacking") und gewaltsame Wohnungseinbrüche sind selten.
Das Klima ist im Westen warm und subtropisch-feucht und im Osten gemäßigt.
Georgien liegt in einer Region seismischer Aktivität. In den Bergregionen kann es zu Überschwemmungen und Erdrutschen kommen, wodurch Straßen blockiert, Stromleitungen beschädigt oder zeitweise auch einzelne Regionen von der Außenwelt abgeschnitten sein können. Es ist insbesondere bei hohen Niederschlägen Achtsamkeit geboten.
Die Einhaltung internationaler Sicherheitsstandards ist im Inlandsflugverkehr nicht garantiert. Es kommt zudem zu größeren Verspätungen.
Die Einreise auf dem Landweg ist über die Türkei, Armenien und Russland möglich. Ausländer, die von Russland nach Georgien einreisen möchten, müssen den Grenzübergang Dariali/Hoher Lars an der M3, die sogenannte „Georgische Heerstraße", nutzen. Kapazitätsbedingte Schwierigkeiten beim Grenzübertritt und daraus resultierende Wartezeiten können nicht ausgeschlossen werden.
Die schlechten Straßenverhältnisse außerhalb der Hauptstrecken, der schlechte Zustand vieler Fahrzeuge und das oft problematische Fahrverhalten Einheimischer erhöhen die Unfallgefahr im Straßenverkehr erheblich. Eine schnelle medizinische Versorgung kann außerhalb von Städten häufig nicht gewährleistet werden. Abgelegene Gebiete können oft nur mit Geländefahrzeugen erreicht werden. Alkohol am Steuer ist verboten (0,0 Promille).
Ein in der EU ausgestellter Führerschein bzw. der internationale Führerschein werden anerkannt.
Homosexuelle Handlungen sind in Georgien nicht strafbar, es gilt ein Anti-Diskriminierungsgesetz. Die Akzeptanz von LGBTIQ ist in Teilen der georgischen Gesellschaft jedoch weiterhin sehr gering. Daher können Übergriffe auf diese Personengruppen nicht ausgeschlossen werden. LGBTIQ-Demonstrationen und öffentliche Veranstaltungen wurden in den vergangenen Jahren von der Polizei geschützt; dennoch konnten Tätlichkeiten und Übergriffe von radikalen Gegendemonstranten nicht gänzlich verhindert werden.
Das georgische Parlament hat am 17. September 2024 das sogenannte Gesetz zum „Schutz von Familienwerten und Minderjährigen" verabschiedet. Es soll 60 Tage nach Verabschiedung in Kraft treten. Damit wird u.a. die sogenannte „Förderung" gleichgeschlechtlicher Beziehungen unter Strafe gestellt werden. Der Begriff „Förderung" könnte sehr weit ausgelegt werden, er könnte jede Erwähnung, Weitergabe von Informationen oder Zurschaustellung von LGBTIQ-Themen umfassen. Das Gesetzespaket verbietet die Verbreitung von Informationen in Bildungseinrichtungen, Medien oder Werbung, die „darauf abzielen, die Zugehörigkeit zu einem anderen Geschlecht, gleichgeschlechtliche Beziehungen oder Inzest zu fördern". Zudem verbietet das Gesetz u.a. Geschlechtsangleichungen und Adoptionen durch homosexuelle oder Transmenschen.
Illegaler Besitz von Drogen wird strafrechtlich geahndet und mit z.T. hohen Strafen – von Strafzahlungen bis zu lebenslänglicher Haft – belegt. Dies gilt bereits bei kleinsten Mengen. Bei Drogenschmuggel in größerem Umfang droht bis zu 20-jährige oder lebenslängliche Haft.
Unbedingt notwendig ist daher auch schon bei der Einfuhr narkotischer oder psychotroper Stoffe für die medizinische Eigenversorgung erhöhte Vorsicht, um einen evtl. Straftatbestand nach georgischem Recht zu vermeiden. Bei besonderen Bedürfnissen an Medikamenten sollte vor Einreise dringend Kontakt mit den zuständigen georgischen Stellen aufgenommen werden, um die Anforderungen und ggf. erforderlichen Dokumente zur legalen Einfuhr zu gewährleisten. Weitere Informationen und Kontaktmöglichkeiten bietet der Revenue Service des georgischen Finanzministeriums.
Die Mitnahme einer üblichen „Reiseapotheke" mit für Georgien zulässigen Medikamenten, die den Umfang von zehn Standard-Verpackungen an Medikamenten nicht überschreitet, ist unbedenklich. Darüberhinausgehende Mengen sind dokumentationspflichtig (Atteste, Rezepte). Erfahrungsgemäß empfiehlt sich vor allem bei Schmerzmitteln die vorherige Klärung, ob der enthaltene Wirkstoff nach Georgien eingeführt werden darf. Ansprechpartner ist auch hier der vorgenannte Revenue Service des georgischen Finanzministeriums sowie ggf. die Vertretungen von Georgien in Deutschland.
Landeswährung ist der Lari (GEL). Das Abheben von Bargeld an Geldautomaten und die Bezahlung mit Kreditkarten sind an vielen Orten möglich. EUR können recht problemlos umgetauscht werden.
Einreise- und Zollbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Bitte erkundigen Sie sich daher vorab zusätzlich bei den Vertretungen Ihres Ziellandes. Nur dort erhalten Sie rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen Ihres Reiselandes. Der deutsche Zoll informiert über die aktuell geltenden Zollbestimmungen bei Einreise nach Deutschland.
Bestimmungen zur Einreise ändern sich häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei den offiziellen Stellen Georgiens sowie der für Deutschland zuständigen Vertretung. Bitte beachten Sie die Hinweise unter COVID-19.
Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:
Anmerkungen/Mindestrestgültigkeit:
Reisedokumente müssen zum Zeitpunkt der Einreise noch mindestens bis zum Zeitpunkt der Ausreise gültig sein.
Die Anforderungen einzelner Fluggesellschaften an die von ihren Passagieren mitzuführenden Dokumente weichen zum Teil von den staatlichen Regelungen ab.
Bei Anreise über Drittstaaten (z. B. über Istanbul mit „Turkish Airlines" oder Riga mit „Air Baltic") wird wegen vereinzelt auftretender Schwierigkeiten bei der Anerkennung des Personalausweises die Mitnahme eines Reisepasses empfohlen.
Bei Einreise auf dem Land- und Seeweg (georgisch-türkische Grenze, Fährhäfen Batumi und Poti) gab es vereinzelt Schwierigkeiten bei der Akzeptanz, sodass die Einreise mit Reisepass empfohlen wird.
Deutsche Staatsangehörige benötigen zur Einreise und dem Aufenthalt bis zu 360 Tagen kein Visum.
Für Aufenthalte aufgrund selbständiger oder nichtselbständiger Beschäftigung, Studium/Ausbildung oder Familienzusammenführung ist aber weiterhin die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis (Residence Permit) nötig, deren Beantragung nach Einreise in Georgien bei der Public Service Hall (in allen größeren Städten) erfolgt. Die Aufenthaltserlaubnis muss fristgerecht beantragt werden, d.h. so rechtzeitig, dass die Erteilung der Aufenthaltserlaubnis noch innerhalb des Jahres des visumfreien Aufenthalts liegt. Hinweise rund um die Beantragung der Aufenthaltserlaubnis sowie zu erwartende Bearbeitungszeiten bietet Public Service Hall (auf Englisch, Russisch und Georgisch). Weiterführende Informationen können zudem bei den diplomatischen oder konsularischen Vertretungen Georgiens in Deutschland erfragt werden.
Sollte die Aufenthaltsfrist bereits abgelaufen sein, liegt eine bußgeldbewehrte Ordnungswidrigkeit vor. Nach Ablauf der Aufenthaltsfrist kann es zudem zu einer Ausweisung kommen.
Reist ein minderjähriges Kind deutscher Staatsangehörigkeit nur mit einem Elternteil nach Georgien ein, ist das Mitführen der Vollmacht des anderen Elternteils nicht erforderlich. Insbesondere bei Kindern deutsch-georgischer Eltern ist die Einverständniserklärung des nicht reisenden Elternteils empfehlenswert. Einer Begleitperson, die nicht Vater oder Mutter des Kindes ist, sollte immer eine Vollmacht der Eltern mitgegeben werden. Eine Beglaubigung der Vollmacht durch die Konsularabteilung der georgischen Botschaft in Berlin ist nicht erforderlich.
Größere Geldsummen und wertvolle Gegenstände sollten bei der Einfuhr deklariert werden. Die Ausfuhr von Bargeld muss ab einem Wert von 30.000 GEL deklariert werden.
Mit Ausnahme der international üblichen Einfuhrverbote (bei Gefahr für Sicherheit und Gesundheit) bestehen keine Einfuhrbeschränkungen. Mit Inkrafttreten des Assoziierungsabkommens und des Freihandelsabkommens zwischen der EU und Georgien wurden jegliche Zölle für die Einfuhr von Produkten aus der EU nach Georgien aufgehoben. Begrenzt bleibt die private Mitnahme von Zigaretten (max. 400 Stück oder 50 Zigarren/Zigarillos) und Alkohol (max. 4 l). Für Einfuhren aus Drittstaaten bestehen für knapp 90 Prozent aller Waren keine Einfuhrzölle, ansonsten betragen diese von der Warengruppe abhängig 5 oder 12 Prozent.
Wer humanitäre Hilfsgüter in größerer Menge mitbringt, sollte den Empfänger veranlassen, alle Zollfragen vor Ankunft zu klären.
Die Ausfuhr von Kulturgütern erfordert eine Genehmigung des Kulturministeriums, die mit Hilfe der Verkäufer meist in kurzer Zeit erhältlich ist. Als Kulturgüter gelten z. B. handgefertigte, historisch wertvolle Teppiche und Gemälde, Kunstdrucke, Manuskripte, archäologische Funde, Münzen, Schmuck, Möbel und Musikinstrumente.
Eine solche Genehmigung ist nicht für moderne Arbeiten und/oder Gegenstände aus industrieller Produktion mit Souvenir-Charakter erforderlich. Hierfür kann aber vom Kulturministerium ein Bestätigungsschreiben zur Vorlage beim Zoll erstellt werden. Besonders wertvolle Antiquitäten und andere bedeutende Kulturgüter unterliegen einem Ausfuhrverbot. Vor Geschäftsabschluss sollte sich jeder Käufer unbedingt über mögliche Ausfuhrbeschränkungen informieren.
Zwischen Deutschland und Georgien besteht, bis auf den Bereich Einkommen und Vermögen, kein Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung. In Georgien eingeführte Waren, z.B. auch Geschenksendungen, die per internationalen Postdienstleister nach Georgien versandt werden, unterliegen in Georgien – unter anderem abhängig vom Wert der Waren – gegebenenfalls der Nachversteuerung. Die Steuer ist vom Empfänger der Sendung vor In-Empfangnahme zu entrichten.
Bei Einreise mit dem eigenen Pkw nach Georgien gelten besondere Zollbestimmungen. Diese sehen eine maximale Verweildauer von 90 Tagen für das Kraftfahrzeug im Land vor. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, muss eine Ummeldung des Kfz erfolgen oder ein Antrag auf Fristverlängerung gestellt werden. Bei Überschreitung der genannten Frist drohen umgehend Geldbußen.
Vorübergehend in Georgien genutzte und im Ausland zugelassene Fahrzeuge unterliegen der Pflicht zum Abschluss einer georgischen Haftpflichtversicherung. Die Versicherungspolice kann an vielen Stellen im Land, z.B. an der sogenannten Pay-Box, in eigens dafür eingerichteten Service-Zentren und bei Banken, sowie online erworben werden. Sie muss abgeschlossen werden, selbst wenn eine deutsche Versicherung für das zu nutzende Fahrzeug vorliegt. Informationen – inklusive interaktiver Karte – wo die Versicherung in Georgien erworben werden kann, weitere Hinweise, sowie die Möglichkeit des Online-Erwerbs sind in englischer Sprache beim Compulsory Insurance Center verfügbar.
Reisende sollten sich vor Reisebuchung über die georgischen Einzelbestimmungen bezüglich der Einfuhr, Leinen- und Maulkorbpflicht sowie über die Liste verbotener Hunderassen („Kampfhunde") informieren. Die jeweiligen diplomatischen oder konsularischen Vertretungen Georgiens in Deutschland und die ansässigen Touristenauskünfte informieren darüber. Allgemeine Informationen bietet das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft.
Pflichtimpfungen für die Einreise nach Georgien sind nicht vorgeschrieben.
Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein hohes HIV-Übertragungsrisiko.
Bei Durchfallerkrankungen handelt es sich um häufige Reiseerkrankungen, siehe auch Durchfallerkrankungen. Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen jedoch vermeiden. Zum Schutz Ihrer Gesundheit beachten Sie daher folgende grundlegende Hinweise:
Tuberkulose ist eine bakterielle Infektionskrankheit, die am häufigsten die Lunge befällt. Die Übertragung erfolgt in der Regel von Mensch zu Mensch über Tröpfcheninfektion oder enge Kontakte. Tuberkuloseerkrankungen sind in Georgien deutlich mehr verbreitet als in Mitteleuropa, hierbei bereitet besonders die Zunahme an multiresistenten Tuberkuloseerkrankungen Sorge.
Tollwut ist eine Viruserkrankung, die eine Gehirnhautentzündung verursacht. In Georgien wird die Erkrankung insbesondere durch streunende Hunde übertragen. Ohne Schutzimpfung oder Postexpositionsprophylaxe nach Ansteckung verläuft eine Tollwutinfektion fast immer tödlich, siehe Tollwut.
Die medizinische Versorgung, insbesondere außerhalb von Tiflis ist unzureichend. Häufig sind in medizinischen Versorgungseinrichtungen Kenntnisse der Landessprache oder aber der russischen Sprache notwendig. Ausstattung und Know-how staatlicher Kliniken ist oft nicht ausreichend. In Tiflis und Batumi gibt es einige private Einrichtungen, die hinsichtlich der Unterbringung und der technischen und fachlichen Ausstattung modern und auf dem neuesten Stand sind.
Operative Eingriffe und nicht dringende Zahnbehandlungen sollten in Deutschland durchgeführt werden.
Für ambulante Behandlungen leichter Erkrankungen wird der „MediClub Georgia" (englischsprachig), Taschkent-Str. 22 (+995-32-2251991) empfohlen. Die Deutsche Botschaft Tiflis kann Adressen weiterer Allgemein- und Fachärzte zur Verfügung stellen.
In privaten Einrichtungen, die bei Bedarf auch kostenpflichtige Notarztwagen schicken, können die Kosten einer medizinischen Behandlung höher sein als in Deutschland. Außerdem wird selbst in Notfällen eine ärztliche Behandlung oftmals nur gegen Vorkasse (entweder bar oder per Kreditkarte) geleistet.
In entlegenen Gebieten des Landes kann bei Krankheit oder Unfall nicht mit einer raschen und effizienten medizinische Betreuung gerechnet werden.
Bitte beachten Sie neben dem generellen Haftungsausschluss
Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland.
Leichte Erkrankungen können in Georgien behandelt werden. Zu empfehlen ist für ambulante Behandlungen der MediClub Georgia (englischsprachig), Tschawtschawadse Ave. 5, Tiflis, Tel: 25 19 91 (24-Std. Mobilnummer: (08 99) 58 19 91. Operative Eingriffe und komplizierte Zahnbehandlungen sollten besser im Heimatland durchgeführt werden, da die Ausstattung der meisten georgischen Krankenhäuser mit Geräten, Verbrauchsgütern und Medikamenten unzureichend ist. Die medizinische Versorgung ist kostenlos für alle Staatsbürger, und auch Touristen werden in Notfällen weitgehend unentgeltlich behandelt.
Eine individuelle Reiseapotheke sollte mitgenommen und unterwegs den Temperaturen entsprechend geschützt werden.
Der Abschluss einer Reisekrankenversicherung mit Notrückführung wird empfohlen.
Ein qualifizierter Rettungsdienst mit englischsprachigem Personal ist unter der Nummer 90 11 11 zu erreichen.
Im Sommer besteht aufgrund der höheren Temperaturen und der mit mehr Öl als in Deutschland zubereiteten Speisen ein erhöhtes Risiko von Durchfallerkrankungen. Wasser sollte generell vor dem Trinken, Zähneputzen und vor der Eiswürfelbereitung entweder abgekocht oder anderweitig sterilisiert oder abgepackt gekauft werden. Beim Kauf von abgepacktem Wasser sollte darauf geachtet werden, dass die Original-Verpackung nicht angebrochen ist. Leitungswasser sollte nicht als Trinkwasser verwendet werden.
Milch ist in der Regel nicht pasteurisiert und sollte abgekocht werden. Dosenmilch oder Milchpulver nur mit keimfreiem Wasser anrühren. Außerhalb der Städte sollte Trinkwasser vorsichtshalber abgekocht oder anderweitig sterilisiert werden. Nur gut durchgekochte, heiße Fisch- und Fleischgerichte essen. Obst sollte geschält und Gemüse gekocht sein.
Titel | Besondere Vorsichtsmaßnahmen | Gesundheitszeugnis erforderlich |
---|---|---|
Gelbfieber | Nein | - |
Typhus & Polio | Ja | - |
Cholera | 2 | - |
Malaria | 1 | - |
Essen & Trinken | - | - |
[1] Geringes Malariarisiko, in der weniger gefährlichen Form (Malaria tertiana), existiert in manchen Dörfern im südöstlichen Landesteil von Juli bis Oktober. Alle anderen Landesteile sind malariafrei. Empfehlung: Mückenschutz.
[2] Eine Impfbescheinigung gegen Cholera ist keine Einreisebedingung, das Risiko einer Infektion ist jedoch nicht auszuschließen. Da die Wirksamkeit der Schutzimpfung umstritten ist, empfiehlt es sich, rechtzeitig vor Antritt der Reise ärztliche Hilfe einzuholen. Man sollte zur Vorbeugung auf eine gute Trinkwasser- und Lebensmittelhygiene achten.
Für Langzeitaufenthalte über 1 Monat kann u.U. ein negativer HIV-Test gefordert werden.
Die vom Robert-Koch-Institut empfohlenen Standardimpfungen für Kinder und Erwachsene (u.a. gegen Tetanus, Diphtherie, Pertussis (Keuchhusten), Mumps, Masern, Röteln, Pneumokokken,Influenza und ggf. Tuberkulose) sollten vor der Reise ggf. aufgefrischt werden.
Landesweit besteht das Übertragungsrisiko von Borreliose/Lymekrankheit von April bis Oktober durch Zecken v.a. in Gräsern, Sträuchern und im Unterholz. Schutz bieten hautbedeckende Kleidung und insektenabweisende Mittel.
Impfschutz gegen Hepatitis A wird empfohlen. Bei Langzeitaufenthalten über 4 Wochen und bei besonderer Exposition zum Beispiel als medizinisches Personal wird auch eine Impfung gegen Hepatitis B empfohlen.
HIV/Aids ist eine Gefahr für alle, die Infektionsrisiken eingehen: Sexualkontakte, unsaubere Spritzen oder Kanülen und Bluttransfusionen können ein erhebliches Gesundheitsrisiko bergen.
Tollwut kommt landesweit vor. Überträger sind u.a. streunende Hunde und Katzen in den Städten, Waldtiere und Fledermäuse. Für Rucksackreisende, Kinder, berufliche Risikogruppen und bei längeren Aufenthalten wird eine Impfung empfohlen. Bei Bisswunden so schnell wie möglich ärztliche Hilfe in Anspruch nehmen.
Titel | Pass erforderlich | Visum erforderlich | Rückflugticket erforderlich | Personalausweis/Identitätskarte |
---|---|---|---|---|
Deutschland | 1 | Nein | Ja | Ja |
Österreich | 1 | Nein | Ja | - |
Schweiz | Ja | Nein | Ja | - |
Andere EU-Länder | 1 | Nein | Ja | - |
Türkei | Ja | Nein | Ja | - |
[1] Deutsche und österreichische Staatsbürger sowie alle EU-Bürger können ausschließlich über den Luftweg auch mit einem gültigen Personalausweis ein- bzw. ausreisen. Für die Ein- oder Weiterreise über bestimmte Drittstaaten (z. B. über Istanbul mit Turkish Airlines) wird jedoch ein Reisepass benötigt.
Allgemein erforderlich, muss bei einer visafreien Einreise während des Aufenthaltes bis zum Zeitpunkt der Ausreise gültig sein. Der Reisepass muss bei Einreisen mit Visum noch mindestens 3 Monate über die Gültigkeit des Visums hinaus gültig sein.
Die Einreisebestimmungen können sich kurzfristig ändern, deshalb ist es ratsam, sich rechtzeitig direkt bei den konsularischen Vertretungen zu erkundigen.
Allgemein erforderlich, ausgenommen sind u.a. Staatsbürger der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder für einen Aufenthalt (auch bei mehrfacher Einreise) von 360 Tagen:
EU-Länder, Schweiz und Türkei.
Deutsche: Personalausweis oder elektronischer Reisepass für Personen unter 24 Jahren oder noch gültiger maschinenlesbarer Kinderreisepass (dieser wird seit dem 1.1.2024 nicht mehr ausgestellt; bereits vorhandene Kinderreisepässe können bis zum Ablauf ihrer Gültigkeit entsprechend der Einreisebestimmungen der einzelnen Länder genutzt werden).
Österreicher: Eigener Reisepass.
Schweizer: Eigener Reisepass.
Türken: Eigener Reisepass.
Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
Achtung: Reist das Kind mit einer fremden Person, so ist eine Vollmacht der Eltern erforderlich. Hat das allein reisende Kind auch die georgische Staatsbürgerschaft, sollte es eine Einverständniserklärung für die Reise der abwesenden Eltern/Erziehungsberechtigten mit sich führen.
Etwa 10 (manchmal 30) Werktage für ein ein- und zweimaliges Visum, bis zu 30 Tage für ein mehrmaliges Visum.
e-Visum: 5 Werktage.
Transitvisum: 3 Tage ab Ausstellungsdatum; andere Visaarten unterschiedlich s. Visagebühren.
Privat-, Geschäfts- und Transitvisum zur ein-, zwei- und mehrmaligen Einreise.
Deutschland und Österreich
Die angegebenen Visumgebühren gelten für visumpflichtige Nationalitäten mit Aufenthaltserlaubnis für Deutschland oder Österreich.
Touristen-, Transit-, Besucher- und Geschäftsvisum / e-Visum:
20 US$ + 2 % Bearbeitungsgebühr (einmalige und mehrmalige Einreise).
Schweiz
Die angegeben Visumgebühren gelten für visumpflichtige Nationalitäten mit Aufenthaltserlaubnis für die Schweiz.
Touristen-, Transit-, Privat- und Geschäftsvisum / e-Visum:
20 US$ + 2 % Bearbeitungsgebühr (einmalige und mehrmalige Einreise).
Touristenvisum /e-Visum:
(a) 1 Antragsformular, online auszufüllen auf www.geoconsul.gov.ge/en/register/visit für visumpflichtige Reisende, die kein e-Visum beantragen dürfen.
(b) 1 aktuelles Passfoto (in Farbe).
(c) Reisepass, der noch mindestens 3 Monate über den Aufenthalt hinaus gültig ist, der noch über mindestens zwei freie Seiten verfügt und innerhalb der letzten 10 Jahre ausgestellt wurde.
(d) Gebühr (Original des Überweisungsbelegs).
(e) Aufenthaltserlaubnis für Deutschland, Österreich oder die Schweiz.
(f) Nachweis über den Zweck der Reise.
(g) Reisekrankenversicherung.
(h) Nachweis über ausreichende finanzielle Mittel während des Aufenthalts.
(i) Unterkunftsnachweis.
Geschäftsvisum zusätzlich:
(f) Visum mit mehrmaliger Einreise: eine vom Außenministerium Georgiens bestätigte Einladung.
Bei postalischer Antragstellung sollte ein frankierter Einschreiben-Rückumschlag beigefügt werden.
US-Dollar und Euro werden vielfach angenommen. Es empfiehlt sich, nur unbeschädigte Banknoten in kleinen Beträgen mitzunehmen, da kaum Wechselgeld vorhanden ist. Man sollte nur nach Bedarf umtauschen. Rechnungen müssen grundsätzlich in bar bezahlt werden, häufig wird auch die Bezahlung in US-Dollar gefordert.
In Tbilisi gibt es mittlerweile viele Bankautomaten.
1 Lari = 100 Tetri. Währungskürzel: Glr, GEL (ISO-Code). Banknoten sind im Wert von 200, 100, 50, 20, 10, 5 , 2 und 1 Glr im Umlauf. Münzen gibt es in den Nennbeträgen 2 und 1 Glr sowie 50, 20, 10, 5, 2 und 1 Tetri.
Deklarationspflicht für Ein- und Ausfuhr der Landeswährung und von Fremdwährungen ab einer Summe im Gegenwert von 30.000 Glr. Die Ein- und Ausfuhr der Landeswährung ist unbeschränkt. Unbeschränkte Einfuhr von Fremdwährungen. Ausfuhr von Fremdwährungen bis in Höhe der deklarierten Beträge, abzüglich der Umtauschbeträge (darf den Gegenwert von 500 US$ jedoch nicht übersteigen, Belege aufbewahren).
Gängige Kreditkarten werden vielerorts akzeptiert, Einzelheiten vom Aussteller der betreffenden Kreditkarte.
Reiseschecks sind in Deutschland und in der Schweiz nicht mehr und in Österreich kaum noch erhältlich. Reiseschecks können in Georgien in den größeren Städten in Banken eingelöst werden.
In der Regel Mo-Fr 09.30-17.30 Uhr.
Folgende Waren können zollfrei aus EU-Ländern nach Georgien eingeführt werden:
400 Zigaretten oder 50 Zigarren /Zigarillos;
4 l alkoholhaltige Getränke.
Aufgrund des Freihandelsabkommens zwischen der EU und Georgien seit Herbst 2014 werden für die Einfuhr von Produkten aus der EU nach Georgien keine Zölle mehr erhoben, von Tabakwaren und Alkoholika abgesehen (s.o.).
Waffen, Munition, Narkotika, Drogen und alles, was als Zubehör für den Drogenkonsum betrachtet werden kann, pornografische, unmoralische oder subversive Erzeugnisse, lose Perlen sowie Gegenstände Dritter, die für diese Personen importiert werden sollen.
Kulturgüter wie Kunstgegenstände, Manuskripte, Möbel, Schmuck, Musikinstrumente, Münzen, archäologische Funde und Teppiche können nur mit einer Exporterlaubnis ausgeführt werden.
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