Ländername | Königreich Thailand |
Beste Reisezeit | November |
Fläche | 513.119 km2 |
Hauptstadt | Bangkok |
Bevölkerung | 66.188.503 |
Sprache | Thailändisch |
Staats-/Regierungsform | konstitutionelle Monarchie |
Staatsoberhaupt | Maha Vajiralongkorn Phra Vajiraklaochaoyuhua (Rama X), König von Thailand, Proklamation am 01.12.2016, Krönung vom 04.-06.05.2019 |
Regierungschef | Paetongtarn Shinawatra, Premierministerin seit 16.08.2024 |
Außenminister | Maris Sangiampongsa, Amtsantritt: 30.04.2024 |
Währung | Baht |
Zeitzone | UTC+7 |
Reiseadapter | A, B, C |
Kfz-Länderkennzeichen | T |
ISO-3166 | TH, THA |
Internet-TLD | .th |
Landesvorwahl | +66 |
Website | https://www.thaigov.go.th/ |
Reisepass & Visum | Notwendig |
Geeignet für | Kultur, Shopping, Meer, Feiern |
8.–11. Jh. | Thais wandern aus Südchina ein |
1238 | Sukhothai wird Hauptstadt des ersten Thai-Königreichs |
1350 | In Ayutthaya entsteht ein neues Königreich, das die Burmesen 1767 zerstören |
1782 | König Chakri, Rama I., gründet das Dorf Bangkok als neue Hauptstadt |
1932 | Staatsstreich, Umwandlung der absoluten in eine konstitutionelle Monarchie |
1939 | Siam erhält den Namen Thailand, „Land der Freien“ |
2004 | Beim Tsunami sterben in Südthailand 5400 Menschen |
2017 | Kronprinz Maha Vajiralongkorn wird Nachfolger des 2016 verstorbenen Königs Bhumibol (Rama IX.) |
2024/25 | Die zuvor erfolgte Legalisierung von Cannabis wird teils wieder zurückgenommen, die Läden schließen wieder |
2025/26 | Thailand plant das „größte Jahr für den Tourismus“, u. a. mit einem gigantischen Musikfestival (Tomorrowland) |
2026 | Phuket soll eine moderne Straßenbahn bekommen |
9 South Sathorn Road | Bangkok 10120 | Tel. 0 22 87 90 00 | Mobiltel. für Notfälle 08 18 45 62 24 | bangkok.diplo.de
Soi 14, South Sathorn Road | Bangkok 10120 | Tel. 0 21 05 67 10 | bmeia.gv.at/oebbangkok
35 North Wireless Road | Bangkok 10330 | Tel. 0 26 74 69 00 | eda.admin.ch/bangkok
Deutschland und Österreich unterhalten auch Honorarkonsulate in Chiang Mai, Pattaya und auf Phuket (Adressen auf den Websites der Botschaften).
Polizeinotruf: Tel. 1 91
Touristenpolizei: Tel. 11 55
Krankenwagen: Tel. 16 46ww
In vielen Lokalen und fast allen Hotels kommst du mit deinem eigenen Gerät via WLAN (WiFi) ins Netz. Für das Passwort verlangen teure Hotels vereinzelt noch extrem hohe Gebühren, meist bekommst du es jedoch kostenlos. Deutlich bequemer und günstiger ist es, wenn du mit deinem Handy und einer thailändischen SIM-Karte online gehst. Die gibt‘s in jedem 7-Eleven- Minimarkt (Reisepass mitnehmen!).
Vorwahl Deutschland 00 149, Österreich 00 143, Schweiz 00 141, dann die Ortsnetzkennzahl ohne Null. Vorwahl nach Thailand 0066, dann die örtliche Nummer ohne Null. In Thailand gibt es keine Ortsvorwahlen, die angegebenen Telefonnummern müssen deshalb auch bei Ortsgesprächen vollständig gewählt werden.
Die Roaminggebühren sind sehr hoch. Auch Anrufe über Hoteltelefone sind oft sehr teuer, hier empfiehlt sich ein Rückruf aus Deutschland im Hotelzimmer über die spottbilligen Call-by-Calloder Call-through-Nummern.
Wer nicht im WLAN mit Whatsapp oder Skype um die Welt telefoniert, kommt vor Ort am günstigsten mit einer thailändischen SIM-Karte mit eigener Telefonnummer weg – sofern das Handy nicht für andere SIM-Karten gesperrt ist (SIM Lock). Die wiederaufladbaren Karten gibt es in allen 7-Eleven-Läden (Reisepass mitnehmen!). Mit der offiziellen Vorwahl 00 149 kostet der Anruf nach Deutschland ca. 10 Baht pro Minute. Die thailändischen Mobilfunkfirmen bieten aber auch eigene Billigvorwahlen an, z. B. True Move (true.th) ab 1 Baht pro Minute, außerdem AIS (ais.th) und DTAC (dtac.co.th). Ein Zweithandy für die thailändische SIM-Karte ohne Schnickschnack und Vertragsbindung gibt es schon ab ca. 25 Euro, gebrauchte Handys noch günstiger.
1. Januar | Neujahrstag |
Vollmond im Februar | Makha Pucha (Buddhas Predigt vor 1250 Gläubigen) |
6. April | Chakri-Tag (Gründungstag der königlichen Dynastie) |
13.–15. April | Songkran (thailändisches Neujahrsfest) |
1. Mai | Tag der Arbeit |
5. Mai | Krönungstag von König Maha Vajiralongkorn |
Vollmond im Mai | Visakha Pucha (Buddhas Geburt, Erleuchtung und Tod) |
Vollmond im Juli | Asaha Pucha (Buddhas erste Predigt) |
einen Tag nach Asaha Pucha | Khaopansa (Beginn der buddhistischen Fastenzeit) |
28. Juli | Geburtstag von König Maha Vajiralongkorn |
12. August | Geburtstag von Königin Sirikit |
13. Oktober | Todestag von König Bhumibol |
23. Oktober | Chulalongkorn-Tag (Todestag von König Chulalongkorn (Rama V.), der 1910 starb) |
Vollmond im November | Loi Kratong (Lichterfest) |
5. Dezember | Geburtstag von König Bhumibol |
10. Dezember | Tag der Verfassung |
31. Dezember | Silvester |
Die Berge des Nordens mit ihren Kurvenstraßen und Pisten sind eine Herausforderung und ein Erlebnis für erfahrene Biker (thegtrider.com). Aber: Motorradfahren in Thailand ist gefährlich! Drei Viertel der vielen Unfalltoten im Land sind Zweiradfahrer, darunter auch Touristen, trotz Helmpflicht. Der Versicherungsschutz ist unzureichend, ein Krankenwagen ist in der Regel nicht schnell genug am Unglücksort. Als Sicherheit für Mietmofas muss oft der Reisepass als Pfand hinterlegt werden, was man auf keinen Fall tun sollte.
Die Bahn ist das sicherste und populärste Verkehrsmittel in Thailand. Besonders vor Feiertagen gilt: rechtzeitig reservieren. Es gibt auch Kombitickets auf die Inseln, z. B. mit Zug und Fähre nach Ko Samui. Die Bahnstrecken führen von Bangkok nach Norden, in den Nordosten bis zur laotischen Grenze, an die Ostküste nach Pattaya, nach Westen bis hinter Kanchanaburi und nach Süden bis Malaysia. Achtung, die meisten Linien verkehren vom neuen Hauptbahnhof Krung Thep Aphiwat Central/Bang Sue Grand Central, nicht mehr ab Hua Lamphong in der Stadtmitte! Infos: seat61.com | 12go.asia | in Thailand: Hotline 1690
Mit Überlandbussen ist von Bangkok aus praktisch jede größere Stadt des Landes zu erreichen. Die Preise variieren je nach Ausstattung, Reiseklasse usw., sind aber verglichen mit Deutschland eher niedrig. Bequem sind die klimatisierten VIP-Busse, die auch mit Schlafsitzen ausgestattet sind (Bangkok – Phuket ca. 25 Euro). Pullover und Ohrstöpsel (gegen die lauten Videos) mitnehmen! Minibusse sind schneller, aber nichts für schwache Nerven. Preise und Buchung: 12go.asia
Zum Inselhüpfen in der Andaman-See und im Golf von Thailand eignen sich die Autofähren (z. B. nach Ko Samui, rajaferryport.com) sowie Express- und Schnellboote. In der Regenzeit von Mai bis Oktober können sie in der Andaman-See allerdings wegen des Seegangs eingestellt sein. Zu den kleineren Inseln fahren auch gecharterte Longtail-Fischerboote, gelegentlich muss man von der Fähre für die letzte Inseletappe in ein solches umsteigen.
Sogenannte Meter Taxis, die auch den Taxameter einschalten, gibt es in allen größeren Städten und Urlaubsorten wie Bangkok, Chiang Mai und Phuket (Letzteres ist allerdings berüchtigt für seine Taximafia). Überall sonst muss der Fahrpreis vor Antritt der Fahrt ausgehandelt werden. Der erste Kilometer im Meter Taxi kostet 35 Baht, jeder weitere 6 Baht (insgesamt ca. 40–50 Baht für eine Kurzstrecke). Zu diesen Preisen ist es fast unmöglich, ein dreirädriges Tuk-Tuk zu chartern. Die Fahrer verlangen oft Phantasiepreise. Rechne mit mindestens 60 Baht pro Tuk-Tuk-Kurzstrecke (deutlich machen: pro Fahrt, nicht pro Person). Auf keinen Fall auf „20-Baht-Fahrten“ oder „Gratistouren“ eingehen! Wer gern Tuk-Tuk fahren will, sollte den ungefähr angemessenen Preis an der Hotelrezeption erfragen, einen Fahrer ansprechen (nicht ansprechen lassen und nicht direkt vor dem Hotel) und dann hart verhandeln, am besten auf Thai. Eine Taxi-App, die sich vor allem für längere Strecken lohnt, ist Grab Taxi (Zahlung per Kreditkarte).
Die thailändische Küche ist eine der weltbesten: oft scharf, aber immer leicht, unverwechselbar, aber auch von den Nachbarn China, Indien und Malaysia kulinarisch beeinflusst. Und zum Nachtisch wartet stets ein himmlischer Früchtereigen.
Der Tag in Thailand beginnt mit einer gut gewürzten Reissuppe (khao tom) oder einem Thai-Omelett (khai jeaw). Und so dampft und brutzelt es den ganzen Tag an jeder Ecke. Fliegende Händler verkaufen gegrillten Tintenfisch, Fleischspießchen oder auf Eis gekühltes Obst. Fahrbare Garküchen parken am Straßenrand, ein paar Hocker und Tischchen stehen auf dem Gehsteig, und fertig ist das Open-Air-Restaurant.
Überm fauchenden Gaskocher oder über Holzkohle zaubern die Garköchinnen im Handumdrehen ein köstliches Essen: Nudelsuppe mit Huhn oder Ente, gebratenen Reis mit Krabben, ein Omelett mit Muscheln oder Pfannkuchen mit Ananasstückchen. Das Gemüse – wie die kugelrunden Thai-Auberginen, Bambusschoten, Paprika oder Bohnen – wird nur kurz gegart, es bleibt dadurch knackig und behält seine Vitamine. Viele Gewürze und Kräuter geben den Speisen den besonderen Pfiff, z. B. Koriander, Zitronengras und -blätter, Thai-Ingwer (galanga) und Thai-Basilikum, Tamarinde, Minze, Curry und Garnelenpaste. Nicht zu vergessen: Knoblauch und Chili. Wer als Hausfrau und Köchin etwas auf sich hält, stellt die alles entscheidende Currypaste noch selbst im Mörser her – mit dem Drei-Kilo-Stößel eine schweißtreibende Arbeit!
Nur die gehobenen Restaurants halten sich an feste Zeiten für Mittag(etwa 11.30 bis 14 Uhr) und Abendessen (etwa 18 bis 22 Uhr). Viele Lokale und Garküchen an den Straßen der großen Städte und Touristenorte tischen bis spät in die Nacht für ihre Gäste auf. Sofern nicht anders angegeben, haben die in diesem Reiseführer genannten Restaurants täglich geöffnet.
Thai-Gerichte kommen in mundgerechten Stücken auf den Teller oder werden mit Löffel (rechte Hand) und Gabel ganz leicht zerteilt. Die Gabel dient nur dazu, den Bissen auf den Löffel zu schieben. Lediglich bei Nudelgerichten und Suppen kommen Essstäbchen (und Löffel) zum Einsatz. Ein typisches Thai-Menü für eine größere Runde besteht aus Speisen in bis zu fünf Geschmacksrichtungen: bitter, süß, sauer, salzig und scharf. Dazu gehört ein großer Topf Reis. Jeder bedient sich selbst, wobei es egal ist, in welcher Reihenfolge die Speisen verzehrt werden. Normalerweise wird zunächst nur ein Gericht und Reis auf den Teller aufgetan. Erst wenn es aufgegessen ist, probiert man das nächste. So können sich die Geschmacksrichtungen nicht auf dem Teller vermischen. Übrigens: Die Suppe löffelt man ebenfalls mit Reis immer wieder mal zwischendurch, denn sie reinigt sozusagen die Geschmacksnerven zwischen den Speisen.
Thais verwenden Chili sehr großzügig, in Touristenlokalen jedoch sparsamer. Wer Thailand-Novize ist, bestellt sein Gericht vorsichtshalber mai phet (nicht scharf) – zur Not „löscht“ ein Extralöffel Reis ganz gut (nicht Wasser!). Standardgerichte wie gebratener Reis, gebratene Nudeln (das berühmte phat thai) oder Nudelsuppen würzen die Gäste selbst: Auf jedem Tisch stehen dazu kleine Gefäße mit getrockneten und zermahlenen Chilischoten, Zucker (für die Nudelsuppe) und einer süßsauren Essigbrühe, in der frische Chilistückchen schwimmen. Anstelle von Salz gibt es nam pla, eine hellbraune Flüssigkeit aus fermentierten Fischen. Versetzt mit gehacktem Chili wird aus der Fischsauce prik nam pla – Vorsicht beim Dosieren!
Salat im deutschen Sinn gibt es in der Thai-Küche nicht. Ein typischer Thai-Salat (yam) ist eher schon ein eigenständiges Gericht und dient als beliebte Zwischenmahlzeit. Und: Er ist fast immer sehr, sehr scharf – z. B. der herzhafte yam nüa, ein säuerlicher Salat aus gebratenen Rindfleischstückchen, garniert mit Knoblauch, Koriander, Zwiebeln und zerstoßenen Chilischoten. Sehr beliebt ist auch yam wunsen, dessen wichtigste Zutat Glasnudeln sind. Oder zum Klebreis der berüchtigte, weil feurige som tam aus grünen (unreifen) Papayastreifen, Tomaten, grünen Bohnen, Erdnüssen, getrockneten Garnelen oder winzigen Flusskrebsen und: viiiiiel Chili!
Thais lieben ihre khanom, Süßigkeiten, wobei die Betonung auf „süß“ liegt. Die kleinen Kalorienbomben findest du in allen nur möglichen Formen und in allen Farben des Regenbogens an Ständen auf Festen, auf Märkten und bei Straßenhändlern. Besonders populär sind Kokospfannkuchen, gegrillte Bananen und in Bananenblätter oder im Bambusrohr eingepackte Leckereien aus Klebreis, der in Kokosnussmilch gegart wurde – ideal als Snack für unterwegs.
Thailand ist ein Paradies für feines Obst. Das ganze Jahr über gibt es die „drei Freunde“: Papaya, Ananas und Wassermelone. Das weißgelbe Fruchtfleisch der durian oder Stinkfrucht ist unter der Stachelschale fast cremig weich – man wird entweder süchtig danach oder hat nach dem ersten Bissen für immer genug davon (je nach Reifegrad riecht sie mehr oder weniger streng). Die Mango (mamuang) schmeckt besonders gut mit konzentrierter Kokosmilch und Klebreis. Thais schätzen auch grüne, saure Mangostreifen, die sie in ein Zucker-Chili-Gemisch dippen. Unter der weinroten Schale der delikaten Mangostan (mangkut) verbirgt sich weißes, saftiges Fruchtfleisch, das süßlich und zugleich etwas säuerlich schmeckt. Auch die haarige Rambutan (ngo), die feinen Litschis (litschi) oder die wie Glöckchen aussehenden roten Javaäpfel (dschompu) solltest du probieren.
Das Angebot an frisch gepressten Obstsäften ist auf Märkten ebenfalls sehr vielfältig. Trinkwasser (nam plao) aus Flaschen und Mineralwasser sind überall zu haben. Das beliebteste einheimische Bier ist Chang. Ebenfalls im Land gebraut: Heineken, Tiger und Singha. Die preiswerten „Whiskys“ namens Mekhong und Saeng Som werden aus Zuckerrohr destilliert, man trinkt sie meist gemischt mit Sodawasser oder auch Sprite oder Cola.
Trinkgeld, der tip, ist in sehr einfachen Lokalen oder an Essensständen nicht üblich. Viele bessere Restaurants und Hotels erheben bereits eine service charge von 10 Prozent, mit Steuern 17 Prozent. In Restaurants ohne service charge, aber mit gutem Service sind 10 Prozent Trinkgeld angemessen, ebenso ein kleiner Obolus für den Gepäckträger oder Roomboy im Hotel oder für freundliche Taxifahrer (etwa das Wechselgeld).
Ob Perlen oder Parfum, maßgeschneiderte Kleidung oder modische Accessoires: In Thailand macht Shopping Spaß. Umso mehr bei den Straßenhändlern, wo Feilschen oberste Pflicht ist – bloß nicht verbissen rangehen: Mit einem Witz oder Lächeln verhandelt es sich viel besser. Und dann klappt‘s auch mit dem Rabatt.
Ohne Genehmigung des Fine Arts Department (Tel. 0 22 24 20 50 | finearts.go.th) in Bangkok dürfen Antiquitäten und Buddhafiguren, selbst aus neuester Produktion, nicht ausgeführt werden. Seriöse Händler besorgen das Papier für ihre Kunden. Die Ausfuhr historischer Buddhastatuen ist generell verboten. Echte Thai-Antiquitäten sind sehr selten. Eine ganze Industrie lebt davon, Neues antik aussehen zu lassen.
Kauf niemals Juwelen von fliegenden Händlern und lass dich nicht von Schleppern in ein Geschäft lotsen! Edelsteinbetrüger, die mit dubiosen Juwelieren zusammenarbeiten, lauern insbesondere vor den Sehenswürdigkeiten in Bangkok. Goldschmuck zu 23 Karat gibt es in speziellen Geschäften, die an der roten Innenausstattung zu erkennen sind. Der Preis richtet sich nach dem aktuellen Goldkurs plus ca. 10 Prozent für die Verarbeitung. Die thailändischen Zuchtperlen stammen aus dem Meer vor der Insel Phuket im Süden des Landes. Man kann die Farmen besuchen, wo die Kostbarkeiten in Muscheln wachsen.
Beim Schneider sollte man mindestens eine, besser zwei Anproben vereinbaren und, falls nötig, auf Änderungen bestehen. Eine Anzahlung ist üblich, aber die ganze Summe solltest du erst begleichen, wenn alles zu deiner Zufriedenheit ausgeführt ist. Da thailändische Seide von Hand gewebt wird, ist sie übrigens niemals vollkommen glatt, sondern mit kleinen Knötchen durchsetzt. In den gigantischen Shoppingcentern ist der Kaufrausch vorprogrammiert. Hier locken Mode und Accessoires, auch einheimische Fashiondesigner sorgen mit ihren Kreationen immer mehr für Furore. Das mit Abstand beste Einkaufsziel für modischen Chic ist Bangkok.
Ob Rolex oder Gucci – in Thailand wird alles als Fälschung angeboten, was teuer ist und einen Namen hat. Vor Ort bekommen Käufer keinen Ärger mit der Polizei, aber der heimische Zoll schlägt zu, wenn die Zahl der gefälschten Markenprodukte über den Eigenbedarf (ein Stück!) hinausgeht.
Einfach der Nase nach! In den Kaufhäusern sind die Kosmetikabteilungen zumeist im Erdgeschoss angesiedelt, und zwar oft auf der gesamten Grundfläche. Thailänderinnen lieben Parfums, Cremes und Co. Entsprechend riesig ist das Angebot an Kosmetika.
Unglaublich, was sich alles aus der Kokospalme und der Kokosnussschale machen lässt! Witzige Figuren für die Kids, hübsche, perlmuttglasierte Dekoschalen mit Thai-Motiven, Massagestäbe, Handtaschen und sogar Hauslatschen – auch die mit dem gesunden, weil stimulierenden Kügelchenfußbett, zu kaufen z. B. im Shop des Coconut Museum auf Ko Samui.
Die zu Tausenden in Reih und Glied stehenden Sonnenliegen und -schirme zur Miete und ganze wild verteilte Campingausrüstungen sind von den meisten Stränden verbannt worden, ebenso die illegalen Strandbuden, Beachbars und Händler. Liegen mit Schirm gibt es nur noch in bestimmten Arealen („Umbrella Zone 10 %“) und vor Hotels, man darf allerdings nicht mehr mitsamt Liege und Schirm „umziehen“. An öffentlichen Stränden herrscht zudem Rauchverbot.
Bevor du Menschen fotografierst, solltest du mit einem Lächeln um Erlaubnis fragen. Das gilt besonders dann, wenn du muslimische Thais ablichten möchtest.
Eine alte Tradition – allerdings sind einige der 51 Grifftechniken umstritten, besonders wenn sie von unzureichend ausgebildeten Masseuren angewendet werden, etwa den Strandmasseurinnen mit Schnellkurs. Ihnen fehlt das medizinisch-physiologische Grundwissen, auch über mögliche Vorerkrankungen der Klienten. Das thailändische Rote Kreuz rät vor allem älteren Menschen, folgende Griffe nicht zuzulassen: das minutenlange Abdrücken der Hauptschlagader in der Leiste und den (schlimmstenfalls im wahrsten Sinne finalen) Ruck am Kopf zum Schluss jeder Ganzkörpermassage.
po piah | Thailändische Frühlingsrollen mit süß-scharfem Dip |
tod man pla | Kleine frittierte Küchlein aus Fisch mit Erdnuss-Gurken-Dip |
gung hom pa | Garnelen im Teigmantel mit süßsaurer Essig-Chili-Sauce |
kui tiao | Nudelsuppe mit Ente (pet), Schweinefleisch (mu) oder Huhn (gai) |
phat thai | Gebratene Reisnudeln mit Ei und Gemüse, wahlweise mit Krabben (gung), Schweinefleisch (mu) oder Huhn (gai) |
yam wunsen | Glasnudelsalat mit Schweinehackfleisch, Garnelen, Kräutern und Chili |
som tam | Salat aus Papayastreifen, grünen Bohnen, Tomaten, Erdnüssen und getrockneten Garnelen, mit viel Chili |
yam nüa | Sehr scharfer Salat mit Rindfleischscheiben, frischen Kräutern und gerösteten Reiskörnern |
tom yam gung | Säuerliche Garnelensuppe mit Zitronengras und viel Chili |
tom kha gai | Suppe mit Hühnchenfleisch in Kokosmilch und Chilischoten |
gaeng kiau wan gai | Grünes Curry mit Hühnchenfleisch und Auberginen, scharf und leicht süßlich (wan) |
gaeng massaman | Rotes, leicht scharfes Curry mit Rindfleischstückchen und Kardamom, Erdnüssen und Süßkartoffeln |
khao niau mamuang | Klebreis mit Mango in süßer Kokosmilch |
kluai buat chi | Bananen in Kokosmilch, süßlich und etwas salzig |
Gegen das Unglück kann man sich in Thailand gut wappnen, z. B. mit Amuletten. Meist sind es kleine Buddhafiguren oder Abbilder berühmter Mönche, die man sich um den Hals legt – je massiger das Goldkettchen, desto größer der Schutz. Leute mit besonders gefährlichen Berufen, wie etwa Bus- oder Taxifahrer, bekränzen sich schon mal mit einem ganzen Dutzend solcher Glücksbringer. Die Amulette können ihre Kräfte natürlich nur dann entfalten, wenn sie von einem Mönch geweiht wurden.
Benimmfallen gibt es auch in Thailand wie Sand am Meer. Wer käme schon in Berlin auf die Idee, eine Currywurst mit dem Löffel zu verspeisen oder dem Kofferträger die Hand zu schütteln? Na also: Reisgerichte werden mit Löffel und Gabel gegessen und, nein: nicht mit Stäbchen! Ausnahme: die Nudelsuppe, ausgerechnet, die isst man löffelnd und mit Stäbchen. Und die anmutige Begrüßung der Thais mit den gefalteten Händen vor der Brust hebt man sich am besten für diejenigen auf, die ihn laut Benimmregeln „verdient“ haben: Bedienungspersonal und Kinder werden streng genommen nicht mit dem wai begrüßt. Je höher der soziale Rang des Gegenübers, je älter die Person, umso höher die Handhaltung – bei einem Abt oder Mönch berühren die Fingerspitzen schon fast die Stirn mit einer leichten Verbeugung.
Hüten sollte man sich vor respektlosen Bemerkungen über das Königshaus oder den Buddhismus – da verstehen die Thais keinen Spaß! Und Achtung, Gesichtsverlust: Bloß nicht die Selbstkontrolle verlieren, etwa durch Herumbrüllen. Den Kopf eines Einheimischen sollte man besser nicht berühren, selbst wenn es freundschaftlich gemeint ist. Die Fußsohle als niederster Körperteil darf nicht auf andere gerichtet werden, schon gar nicht auf eine Buddhastatue.
Touristen und Elefanten in Asien – ein heikles Thema. Der Kontakt zu den domestizierten Elefanten ist zumeist sehr kommerzialisiert und ein lukratives Geschäft. Zahllos sind die Elefantencamps und Elephant Sanctuaries, breit das Angebot von bloßer Interaktion beim Füttern und Streicheln über Shows mit „malenden“ Dickhäutern und Reitausflügen mit schweren Sitzbänken bis hin zu mehrtägigen Mahoutkursen mit „Elefantenführerschein“. Die echten Zufluchtsorte für Elefanten sind jedoch nur die Farmen ohne Kontakt mit den Besuchern, das heißt: kein Streicheln, kein Füttern, geschweige denn Mitbaden und Schmusen – nur Zugucken, z. B. bei der Somboon Legacy Foundation (somboon.org) bei Kanchanaburi. Die Auswilderung in Nationalparks und Schutzkorridore ist ein möglicher Ausweg. Empfehlenswert ist eine Elephant Watching Safari wie im Kuiburi-Nationalpark. Hier kannst du die Dickhäuter in freier Wildbahn beobachten und unterstützt dabei die lokale Bevölkerung als Homestay-Gastwirte, Führer und Wildhüter, z. B. bei Bankrut Tour & Travel (Mobiltel. 08 17 36 30 86 | Facebook).
Etwa 95 Prozent aller Thais sind Buddhisten. Vor allem auf dem Land gehen Jungs und junge Männer als Novizen oder Mönche auf Zeit für ein paar Tage, Wochen oder Monate ins Kloster. Im Buddhismus bedeutet Leben auch Leiden, der Grund für das Leiden sind Begierden, z. B. nach Besitz. Doch das Streben nach Wohlstand ist fast zu einer neuen Religion geworden und hat sogar Mönche und Klöster erfasst. Manche Buddhajünger, die mit ihren Bettelschalen morgens von Haus zu Haus ziehen, nehmen auch Geld an – was sie nach der reinen Lehre Buddhas nicht sollten. Wäre es nicht spannend, im Gespräch mit einem Mönch etwas über den Buddhismus zu erfahren? Versuch es mal bei einem Monk Chat, z. B. in Chiang Mai im Wat Chedi Luang oder im Wat Suan Dok (Suthep Road | Eintritt frei).
Wat ist die Bezeichnung für Tempel oder Kloster, beide gehören normalerweise zusammen. Die Gebetshalle eines Wat wird bot genannt. Chedi sind spitz zulaufende Türme mit glockenartigem Fuß, Türme im klassischen Khmer-Stil heißen prang. Selbstverständlich werden diese sakralen Anlagen nur mit körperverhüllender Kleidung betreten: Schultern und Knie müssen bedeckt sein, das gilt für Männer wie für Frauen. Notfalls tut es auch ein Sarong um die Schultern. Die Schuhe lässt man vor Betreten des Hauptheiligtums an der Schwelle zurück. An Buddhafiguren sollte man nicht fürs Foto posieren, die Füße dürfen beim Sitzen nicht in Richtung des Buddhas zeigen. Frauen dürfen Mönche keinesfalls berühren.
Augen zu, Mund auf und durch! Was für manch einen hierzulande eine ekelhafte Mutprobe ist, gilt in Thailand als Leckerbissen, vor allem im Norden und Nordosten. Dabei liegen die Thais voll im Trend: Insekten sind reinste Biokost, nachhaltig und im Überfluss vorhanden. Und gesund sind die eiweißreichen Kriechtierchen allemal – manche sogar aphrodisisch- stimulierend, so sagt man(n).
Neugierig? Also ran an die stets frischen und knusprig frittierten Heuschrecken! Grashüpfer (ta ka tan) oder die fetteren Grillen (jing reed) schmecken wie salziges Popcorn oder Salzstangen. Oder wie wäre es mit roten Ameisen (mod daeng) oder deren Eiern und Larven? Manchem läuft das Wasser im Mund zusammen bei den Wasserwanzen (malaeng da na, oft verwechselt mit Kakerlaken, Hühnchenkonsistenz), Seidenraupen (nhon mhai, ein bisschen erdnussig) und Bambusraupen (rod duan). Auf den Straßenmärkten kannst du dich von Stand zu Stand durchfuttern. Ein Tütchen kostet meist etwa 0,50 Euro, die frittierten Skorpione um die 2 Euro – z. B. auf Bangkoks Klong-Toey-Markt (tgl. 22–15 Uhr, am besten nachts) oder in der Khao San Road.
Mehrmals wöchentlich brennt die Luft im Ratchadamnoen-Stadion (Mo, Mi, Do, So | 1 Ratchadamnoen Nok Road | rajadamnern.com) in Bangkok: Beim muay thai fliegen nicht nur die Fäuste, sondern auch die Füße! Trommler heizen die Stimmung an, und als notorische Zocker lassen die Thais keine Gelegenheit zum Wetten aus, schon gar nicht beim thailändischen Kickboxen. Wer die jahrtausendealte Kampfsportart einmal ausprobieren will, sollte fit sein: Den richtigen Kick mit 15 Grundtechniken lernt man in den angesagten Trainingscamps für Ausländer in vielen Urlaubsorten, etwa auf Ko Phangan.
Der Umweltschutz steckt in Thailand noch in den Kinderschuhen. Uraltbusse stoßen dunkle Rußwolken aus, Abwässer fließen ungeklärt in Flüsse und ins Meer, Menschen werfen ihren Abfall einfach irgendwo weg. Aber es gibt Licht am Ende des Tunnels: Ganze Schulklassen ziehen los, um die Landschaft von Abfall zu säubern, Tauchschulen veranstalten regelmäßig Säuberungsaktionen unter Wasser. Touristen sind als Helfer willkommen, wenn Korallenriffe vom Müll befreit werden. Vereinzelt gibt es auch schon Initiativen, die Jute statt Plastik propagieren, und auf Ko Samui werden sogar aus Mopedschrott richtig teure Recyclingkunst und Möbel gemacht. Du kannst zur Müllvermeidung beitragen, indem du auf die Plastiktüte verzichtest, die in den Shops selbst für kleinste Einkäufe ausgehändigt wird – vergleichbar mit den Coffee-to-go-Becher- Bergen bei uns zu Hause. Oder du packst bei Samui Clean/Trash Hero (Facebook: samuiclean) beim Müllsammeln an den Stränden mit an (jeden Sonntag um 15 Uhr).
Thailand ist bekanntlich ein beliebtes Ziel für Sextouristen aus aller Welt – ein Riesengeschäft, in dem unzählige als Go-go-Bars, Karaokeclubs und Massagesalons getarnte Bordelle mitmischen. Man glaubt es kaum, aber offiziell ist Prostitution in Thailand verboten, sofern sie „offen und schamlos“ dargeboten wird – und wenn Kinder betroffen sind! Die jahrzehntelang herrschende Doppelmoral hin oder her, schon 1996 haben die Thais per Gesetz dem Missbrauch von Kindern den Kampf angesagt: Wer sich an Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren vergreift, muss mit drei bis 20 Jahren Haft und mit der Strafverfolgung in Deutschland rechnen.
Auch wenn sie noch so gläubige Buddhisten sind, die Welt der Thais ist voller phii, Geister. Damit diese nicht Unheil stiftend umherirren, müssen die Menschen ihnen Häuser bauen – klein und schlicht wie ein Vogelhäuschen oder prächtig wie ein Tempel. Und jeden Morgen gibt es Geschenke für die unsichtbaren Nachbarn: Blumen, Reis, ein Getränk und an wichtigen Tagen auch schon mal ein gebratenes Hähnchen. Und es wirkt, garantiert! So wie beim berühmten Erawan Shrine in Bangkok, der in den 1950er-Jahren beim Bau des Erawan- Hotels (heute Grand Hyatt Erawan) errichtet wurde, nachdem es viele Todesfälle unter den Arbeitern gegeben hatte.
Immer für eine Überraschung gut sind die auffällig vielen kathoey. Die hübschesten ladyboys (auch: butterflies) des Landes treten in prachtvoll inszenierten Travestieshows in den Touristenorten auf – lange Haarpracht, lange Beine, lange Wimpern, oft nur zu erkennen an einer auffallend üppigen Oberweite und dem Adamsapfel. Als nicht selten schrille Paradiesvögel stehen sie Pose in den einschlägigen Barvierteln und verlangen Geld fürs Foto, und das nicht zu knapp. Viele andere der rund 230 000 thailändischen Transvestiten und Transsexuellen verdienen ihren Lebensunterhalt mittlerweile auch in ganz alltäglichen Berufen wie Schuh- oder Parfumverkäuferin, Stewardess oder Buchhalterin – und selbst beim Militär dürfen die „Schwestern“ dienen.
Thailand ist ein Schmelztiegel vieler Völker und Stämme, die sich im Lauf der Jahrhunderte hier angesiedelt haben: rund 69 Mio. Menschen. Ein Viertel davon sind eingewandert aus den ärmeren Nachbarländern, wie die Khmer aus Kambodscha, Laoten aus Laos, Shan und Mon aus Myanmar, die Vietnamesen und nicht zu vergessen im tiefen Süden die Muslime aus Malaysia und die zahlreichen chinesischen Vorfahren der ethnischen Thais. Besonders farbenprächtig kommen noch heute die chao kao, die Bergvölker, daher: mehr als eine halbe Million Stammesangehörige. Sehr fotogen in ihren Trachten präsentieren sich die Frauen der Akha, Lisu, Lahu und Meo (auch: Hmong). Schenken kann man sich den Besuch bei den Padaung in den Dörfern der „Langhals-“ oder „Giraffenhalsfrauen“, deren Hälse mit Messingringen in unnatürliche Längen gestreckt werden.
Bist du ein falang oder ein farang? Wie schreibt man sie, diese Bezeichnung der Thais für alle Ausländer, die vielleicht eine Verballhornung des englischen foreigner ist? Machst du Urlaub auf Ko Samui oder auf Koh Samui? Ko(h) bedeutet Insel, aber warum gibt es zwei Schreibweisen? Und warum wird Strand hat, had oder haad geschrieben? Eine klare Antwort gibt es nicht. Die Thai-Schrift ist für Fremde ein Buch mit sieben Siegeln, verfasst in zwar anmutigen, aber nicht entzifferbaren Schnörkeln. Und es gibt keine verbindliche Regel, wie man diese in lateinische Buchstaben überträgt.
Ob ganja, jaba, Happy Herb Special Pizza oder Designerpillen – Finger weg! Oft gibt es polizeilich inszenierte Deals, ganz abgesehen von drohender Haft- oder gar Todesstrafe schon beim Besitz kleinerer Drogenmengen.
In Tempel, Moscheen und Privathäuser geht‘s immer mit gepflegter Kleidung, nicht im Beachoutfit, die Schuhe müssen draußen bleiben. Noch ein Tabu: „Oben ohne“ und Nacktbaden verstößt gegen die Landessitten.
In seltenen Fällen kann es sein, dass die ansonsten sehr kontrollierten Thais es auf Ärger anlegen, etwa in alkoholisierter Runde. Lehn Einladungen zu Trinkgelagen mit Einheimischen, die du nicht kennst, freundlich ab oder entfern dich nach einem Höflichkeitsschluck. Falls du doch einmal Aggression zu spüren bekommst, immer schön ruhig bleiben.
In öffentlichen Einrichtungen und Restaurants, Bars, Diskotheken und Clubs gilt striktes Rauchverbot, ebenso an vielen Stränden, z. B. Patong auf Phuket, Hua Hin und Khao Lak. Bei Verstößen drohen 100 000 Baht Strafe …
Sie bieten alles Mögliche an: Edelsteine, Sightseeingtouren, Prostituierte. Die Fremden gegenüber eher zurückhaltenden Thais sprechen dich nicht einfach auf der Straße an. Wenn es doch jemand tut, kannst du fast immer drauf wetten: Du zahlst am Ende drauf.
Es gibt ein Inlandsflugnetz, Eisenbahnen, Busverbindungen und in Bangkok ein Schnellbahnsystem.
Es herrscht Linksverkehr; im Straßenverkehr ist besondere Vorsicht geboten. In Thailand ist die Zahl tödlicher Verkehrsunfälle sehr hoch, 70% der Opfer sind Zweiradfahrer. Für Motorradfahrer gilt Helmpflicht. Nach Verkehrsunfällen sind impulsive Reaktionen von Beteiligten (selbst Waffengewalt) nicht auszuschließen.
Im Stadtgebiet von Bangkok erfolgt in der Regel nur bei Taxis mit der Aufschrift "Taxi Meter" die Abrechnung mittels Zähler. Außerhalb Bangkoks gibt es nicht immer Taxameter.
In Phuket dürfen Taxis aus dem Ostteil der Insel nicht in den Westteil (an die Strände) fahren. Hingegen können sich Tuk-Tuks frei über die ganze Insel bewegen.
Bei Tuk-Tuk-Fahrten werden Reisende oft am Ende mit stark überteuerten Forderungen konfrontiert.
Zum Führen von Kfz sind entweder der internationale Führerschein (nach dem Übereinkommen über den Straßenverkehr vom 8. November 1968), der nur in Verbindung mit dem nationalen deutschen Führerschein gültig ist, oder eine thailändische Fahrerlaubnis erforderlich. Deutsche nationale Führerscheine allein werden in Thailand nicht anerkannt.
Für Aufenthalte von über drei Monaten ist grundsätzlich eine thailändische Fahrerlaubnis erforderlich.
Die Umschreibung einer deutschen in eine thailändische Fahrerlaubnis kann in Thailand beantragt werden. Verbindliche Informationen zur Antragstellung können beim Department of Land Transport erfragt werden.
Thailand ist eine konstitutionelle Monarchie, in der der König sowohl als Staatsoberhaupt als auch als oberster Hüter der Religion eine zentrale Rolle einnimmt. Kritik an König, der königlichen Familie und der Monarchie gilt allgemein als tabu, siehe
Thailand ist bekannt für seine Toleranz gegenüber der -Community. Dies gilt insbesondere für die Großstädte. Homosexuelle Handlungen sind nicht kriminalisiert. Ein Gesetz, das die vollständige Gleichstellung der gleichgeschlechtlichen Ehe zum Inhalt hat, wurde im Juli 2024 im Parlament verabschiedet und tritt voraussichtlich im Januar 2025 in Kraft.
Vor Erwerb, Besitz, Verteilung sowie Ein- und Ausfuhr von Rauschgiften aller Art (auch Marihuana, Ecstasy und anderer Amphetamine) wird dringend gewarnt. Schon der Besitz geringer Rauschgiftmengen führt zu hohen Freiheitsstrafen; für einzelne Delikte sehen die thailändischen Strafgesetze die Todesstrafe vor, die nach mehreren Jahren Aussetzung 2018 erstmals wieder vollstreckt wurde. Die Mitnahme bzw. der Transport von Gegenständen für Dritte ohne Kenntnis des Inhalts kann verhängnisvolle Folgen haben.
Seit 2022 werden bestimmte in Thailand produzierte Cannabis-Produkte mit einem THC-Gehalt von weniger als 0,2% nicht mehr als Droge eingestuft. Der Konsum in der Öffentlichkeit ist jedoch weiterhin illegal. Wegen bestehender Restriktionen bezüglich des Anbaus, Konsums und Vertriebs sowie noch fehlender Ausführungsvorschriften wird weiterhin zur Vorsicht geraten.
Das thailändische Königshaus genießt besonderen Respekt. Abfällige oder kritische Bemerkungen können, auch im Internet oder in den Sozialen Medien, als Majestätsbeleidigung mit Haftstrafen bis zu 15 Jahren pro Tat bestraft werden. Der Tatbestand wird weit ausgelegt. Auch Retweets oder das Teilen kritischer Beiträge in den Sozialen Medien über das Königshaus können darunterfallen.
Der Diebstahl von Gegenständen mit geringem Wert kann mit sehr hohen Haftstrafen geahndet werden. Strafmilderung wird auch dann nicht gewährt, wenn der Diebstahl "zwanghaft" (Kleptomanie) erfolgt.
Der sexuelle Missbrauch von Minderjährigen in Thailand wird hart bestraft und auch in Deutschland strafrechtlich verfolgt, wenn die Tat in Thailand begangen wurde. Im Zweifel sollte man sich über das Alter der Partnerin/des Partners vergewissern. Ausweise sind allerdings häufig gefälscht.
Personen unter 20 Jahren ist der Zutritt zu Bars, Diskotheken und Massagesalons generell verboten. Für Jugendliche unter 18 Jahren gilt eine Sperrstunde ab 22 Uhr. Jugendlichen, die nach dieser Zeit ohne elterliche Begleitung in der Öffentlichkeit angetroffen werden, droht die vorläufige Festnahme. Der Begriff "Öffentlichkeit" wird von den Behörden weit ausgelegt und umfasst neben Restaurants auch Kinos. Alkoholkonsum ist Jugendlichen unter 20 Jahren in der Öffentlichkeit verboten und wird bestraft. Generell ist das Trinken von Alkohol im Inneren eines fahrenden oder parkenden Fahrzeugs verboten; dies gilt für alle Insassen.
Nacktbaden, Baden ohne Bikinioberteil sowie sexuelle Handlungen in der Öffentlichkeit sind verboten und können bestraft werden.
Abgesehen von militärischen Objekten besteht grundsätzlich kein Fotografierverbot. Beim Fotografieren von Menschen ist allerdings - wie überall - ein gewisses Taktgefühl angezeigt.
Bei Verstoß gegen die Registrierungspflicht von Drohnen droht eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder eine Geldstrafe von bis zu 100.000 THB (Baht).
Strafverfahren in Thailand sind langwierig. Die Möglichkeiten der Verteidigung sind beschränkt und entsprechen oft nicht deutschen rechtsstaatlichen Erwartungen. Mit langer Untersuchungshaft, unzureichender, teurer anwaltlicher Vertretung und harten Haftbedingungen muss gerechnet werden. Jede Verurteilung wegen einer Straftat in Thailand (auch wegen Bagatelldelikten) führt nach Verbüßung der Strafe zur Abschiebung und einem unbefristeten Wiedereinreiseverbot.
An einigen Stränden in Pattaya, Bangsaen, Cha-am, Hua Hin, Phuket, Samui, Phang Nga and Songkhla gilt Rauchverbot. Bei Verstößen gegen das Rauchverbot droht eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr und/oder Geldstrafe bis zu 100.000 THB.
Neben dem Einfuhrverbot ist auch der Verkauf oder Kauf von E-Zigaretten (auch IQOS) oder sonstigen Verdampfern verboten und kann mit einer hohen Geldstrafe oder Haftstrafe bis zu fünf Jahren belegt werden.
Größte Umsicht ist geboten beim Erwerb von Wohneigentum, auch von Time-Sharing-Wohnrechten. In vielen Fällen werden die Leistungen nicht in der vertraglich zugesicherten Weise erbracht. Zudem ist es entgegen der vertraglichen Vereinbarung häufig nicht mehr möglich, die Wohnrechte zu veräußern oder zu tauschen. Eine Durchsetzung eigener Rechte scheitert in der Regel daran, dass betroffene Firmen nach kurzer Zeit vom Markt verschwinden.
Landeswährung ist der Baht (THB). Die Bezahlung mit Kreditkarten ist weit verbreitet. An vielen entsprechend gekennzeichneten Geldautomaten ist die Abhebung mit Kredit- und Debitkarten möglich. Vor allem in Touristenorten werden Geldautomaten teilweise zum Betrug manipuliert.
Es empfiehlt sich neben Kreditkarten die Mitnahme von EUR oder USD in bar.
Vorsicht ist geboten vor in Umlauf befindlichem Falschgeld.
Für die direkte Einreise aus Deutschland sind keine Impfungen vorgeschrieben. Bei Einreise aus einem Gelbfiebergebiet oder Aufenthalt von mehr als 12 Stunden im Transit eines Gelbfiebergebiets müssen alle Personen ab neun Monaten eine Gelbfieberimpfung nachweisen. Thailand selbst ist kein Gelbfiebergebiet.
Die vorrangig durch tagaktive Aedes-Mücken übertragene Infektion mit Zika-Viren kann in der Schwangerschaft zu Fehlbildungen beim Kind führen sowie neurologische Komplikationen beim Erwachsenen hervorrufen.
Dengue-Viren werden landesweit durch tagaktive Aedes-Mücken übertragen, vorwiegend während der Regenzeit von Mai bis Oktober. Stadtgebiete sind oftmals stark betroffen, mit einem Übertragungsrisiko ist aber landesweit zu rechnen. Die Erkrankung geht in der Regel mit Fieber, Hautausschlag sowie ausgeprägten Gliederschmerzen einher. In seltenen Fällen treten insbesondere bei Kindern schwerwiegende Komplikationen möglicher Todesfolge auf. Insgesamt sind Komplikationen bei Reisenden jedoch selten. Eine Chemoprophylaxe und eine spezifische Therapie existieren nicht. Eine Impfung ist verfügbar, siehe Dengue-Fieber.
Chikungunya-Viren werden von tagaktiven Aedes-Mücken übertragen. Insbesondere die südlichen Provinzen Thailands, inklusive der Touristenzentren, sind betroffen. Die Erkrankung ist gekennzeichnet durch hohes Fieber und unter Umständen länger anhaltenden Gelenk- und Muskelschmerzen. Die Beschwerden können oft nicht eindeutig von anderen durch Mücken übertragenen Erkrankungen unterschieden werden. Chikungunya-Fieber heilt nicht immer folgenlos aus, selten kommt es zu lang anhaltenden rheuma-ähnlichen Beschwerden. Es existiert weder eine Impfung bzw. Chemoprophylaxe noch eine spezifische Therapie, siehe Chikungunya-Fieber.
Malaria wird durch dämmerungs- und nachtaktive Anopheles-Mücken übertragen. Unbehandelt verläuft insbesondere die gefährliche Malaria tropica bei nicht-immunen Europäern häufig tödlich. Die Erkrankung kann noch Wochen bis Monate nach Aufenthalt im Risikogebiet ausbrechen, siehe Malaria.
Malaria tritt in Thailand regionsabhängig ganzjährig auf, in etwa ein Viertel der Fälle handelt es sich um die gefährliche Malaria tropica. Ein geringes Malariarisiko besteht in den Grenzregionen zu Myanmar, Kambodscha und Malaysia. Ein minimales Risiko liegt im Rest des Landes einschließlich Phuket, Koh Samui und auf weiteren Inseln vor. Als malariafrei gelten die Städte Bangkok, Chiang Mai, Chiang Rai, Pattaya, Samet und die Inseln der Krabi Provinz (Koh Phi Phi, Koh Yao Noi, Koh Yao Yai, Ko Lanta), siehe Ständiger Ausschuss Reisemedizin (StAR) der.
Schützen Sie sich zur Vermeidung von Malaria im Rahmen einer Expositionsprophylaxe konsequent vor Insektenstichen. Speziell sollten Sie auf folgende Punkte achten:
Schlafen Sie unter einem imprägnierten Moskitonetz.
Je nach Reiseprofil ist neben der notwendigen Expositionsprophylaxe zudem eine Chemoprophylaxe (Tabletteneinnahme) sinnvoll. Hierfür sind verschiedene verschreibungspflichtige Medikamente (z. B. Atovaquon-Proguanil, Doxycyclin, Mefloquin) auf dem deutschen Markt erhältlich.
Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein hohes HIV-Übertragungsrisiko.
Bei Durchfallerkrankungen handelt es sich insbesondere in Thailand um sehr häufige Reiseerkrankungen, siehe Durchfallerkrankungen. Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen und auch Cholera (s.u.) jedoch vermeiden. Zum Schutz Ihrer Gesundheit beachten Sie daher folgende grundlegende Hinweise:
Cholera wird über ungenügend aufbereitetes Trinkwasser oder rohe Lebensmittel übertragen und kann daher gut durch entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene vermieden werden. Nur ein kleiner Teil der an Cholera infizierten Menschen erkrankt und von diesen wiederum die Mehrzahl mit einem vergleichsweise milden Verlauf. Die Indikation für eine Choleraimpfung ist nur sehr selten gegeben, in der Regel nur bei besonderen Expositionen wie der Arbeit im Krankenhaus mit Cholerapatienten, siehe Cholera.
Seit Jahren ist in Thailand die hochpathogene Form der aviären Influenza ("Vogelgrippe") aufgetreten, in den letzten Jahren ist es allerdings nicht mehr zu menschlichen Erkrankungsfällen gekommen. Fast immer erfolgt die Übertragung auf den Menschen durch den engen und direkten Kontakt zu infiziertem Geflügel.
Weiter vorkommende Infektionen sind Tollwut, Japanische Enzephalitis sowie Melioidose und Leptospirose.
In Thailand kommen diverse giftige Schlangenarten vor. Auch in den Stadtgebieten, vor allem während der Regenzeit, muss mit Schlangen gerechnet werden.
Die Luftverschmutzung/Feinstaubbelastung in größeren thailändischen Städten, insbesondere in Bangkok und Chiang Mai, hat in den letzten Jahren stark zugenommen. Außerdem ist in der trockenen Jahreszeit (November bis April) in ländlichen Gebieten aufgrund von Bränden eine stärkere Belastung durch Rauch und Staub möglich.
Die medizinische Versorgung im Lande ist insbesondere in Bangkok und auch in den großen Städten von hoher Qualität, auf dem Land entspricht sie evtl. jedoch nicht europäischem Standard. Vielfach fehlen dort auch europäisch ausgebildete, Englisch bzw. Französisch sprechende Ärzte.
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Von Reisen in die Provinzen Narathiwat, Yala und Pattani sowie Teile von Songkhla im Süden Thailands wird dringend abgeraten.
Die weltweite Gefahr terroristischer Anschläge und Entführungen besteht unverändert fort. Auch in Thailand ist die Gefahr gegeben, dass es selbst in Urlaubsgebieten zu Anschlägen kommt.
In den Provinzen Narathiwat, Yala und Pattani sowie Teilen von Songkhla im Süden Thailands an der Grenze zu Malaysia kommt es regelmäßig zu Auseinandersetzungen zwischen Separatistengruppen und Sicherheitskräften sowie zu terroristischen Anschlägen, auch auf von Ausländern frequentierte Ziele. Dort gelten Notstandsgesetze. In einzelnen Distrikten, insbesondere an der Grenze zu Malaysia, kann es auch kurzfristig zur Verhängung nächtlicher Ausgangssperren kommen.
Es kann in allen Landesteilen zu Demonstrationen und anderen Kundgebungen kommen. Gewaltsame Zusammenstöße zwischen Demonstranten und Sicherheitskräften sind nicht auszuschließen. In den Provinzen Narathiwat, Yala und Pattani sowie Teilen von Songkhla im Süden Thailands an der Grenze zu Malaysia kann es zu Auseinandersetzungen und Anschlägen kommen. Hier gilt das Notstandsrecht.
Die Meinungsfreiheit ist eingeschränkt. Kritik an der Regierung, dem König und dem thailändischen Königshaus kann strafrechtlich relevant werden, insbesondere, wenn sie unter Nutzung elektronischer Medien geäußert wird.
Thailand verzeichnet zunehmende Kriminalität. Neben Diebstahl und Betrugsfällen kommen auch Gewaltverbrechen wie Vergewaltigung und Raubüberfälle, auch mittels mit Betäubungsmitteln versetzter Getränke in Bars und Clubs, teilweise mit Todesfolge, vor. Das betrifft insbesondere die Tourismushochburgen Phuket, Koh Samui, Koh Tao und Pattaya. Auf den monatlich stattfindenden "Mondscheinpartys" (Full Moon Party) auf der nördlich von Koh Samui gelegenen Insel (Koh) Pha Ngan ist es bereits mehrfach zu tödlichen Zwischenfällen, wie der Vergewaltigung von unter Drogen oder Alkohol stehenden Touristinnen, gekommen.
Frauen wird empfohlen, ihrer persönlichen Sicherheit besondere Aufmerksamkeit zu schenken, sich angemessen zu kleiden und einsame Gegenden sowie unbeleuchtete Straßen nach Einbruch der Dunkelheit zu meiden.
In vielen Touristenhochburgen ist die Zusammenarbeit von Banden mit korrupten Polizeibeamten keine Seltenheit. Dabei wird Touristen unterstellt, gemietete Gegenstände wie Jet Skis oder Motorroller beschädigt zurückgegeben oder Bagatelldelikte, wie z. B. einen Diebstahl von Uhrenimitaten, begangen zu haben, um Geld zu erpressen. Besonders auffällig geworden ist die Polizeistation am Patong Beach.
Die Gefahr von Betrugsversuchen unter Mitwirkung von Taxi- und Tuk-Tuk-Fahrern ist hoch. Touristen werden z.B. gezielt in Geschäfte geführt und unter Druck gesetzt, dort Fälschungen oder minderwertige Produkte zu kaufen.
In entlegenen Gebieten und in den Grenzgebieten zu Kambodscha und Myanmar kann es zu Überfällen durch bewaffnete Banden kommen. Sicherheitsvorkehrungen in Hotels und Clubs in Thailand entsprechen teilweise nicht europäischen Standards.
Es herrscht tropisches Klima.
Insbesondere in der Regenzeit von Mai bis Oktober kommt es häufig zu großflächigen Überschwemmungen und Erdrutschen, denen oft Menschen zum Opfer fallen.
Im Südosten der Thai-Halbinsel (u.a. auch auf Koh Samui) kommt es auch von November bis Januar zu Starkregen und vereinzelten Tropenstürmen.
Betroffene können sich für Fragen und Hilfe rund um die Uhr an die (englischsprachige) Hotline des Disaster Warning Centers unter der Telefonnummer 1784 oder an die thailändische Touristenpolizei unter 1155 wenden.
Es gibt ein Inlandsflugnetz, Eisenbahnen, Busverbindungen und in Bangkok ein Schnellbahnsystem.
Es herrscht Linksverkehr; im Straßenverkehr ist besondere Vorsicht geboten. In Thailand ist die Zahl tödlicher Verkehrsunfälle sehr hoch, 70% der Opfer sind Zweiradfahrer. Für Motorradfahrer gilt Helmpflicht. Nach Verkehrsunfällen sind impulsive Reaktionen von Beteiligten (selbst Waffengewalt) nicht auszuschließen.
Im Stadtgebiet von Bangkok erfolgt in der Regel nur bei Taxis mit der Aufschrift "Taxi Meter" die Abrechnung mittels Zähler. Außerhalb Bangkoks gibt es nicht immer Taxameter.
In Phuket dürfen Taxis aus dem Ostteil der Insel nicht in den Westteil (an die Strände) fahren. Hingegen können sich Tuk-Tuks frei über die ganze Insel bewegen.
Bei Tuk-Tuk-Fahrten werden Reisende oft am Ende mit stark überteuerten Forderungen konfrontiert.
Zum Führen von Kfz sind entweder der internationale Führerschein (nach dem Übereinkommen über den Straßenverkehr vom 8. November 1968), der nur in Verbindung mit dem nationalen deutschen Führerschein gültig ist, oder eine thailändische Fahrerlaubnis erforderlich. Deutsche nationale Führerscheine allein werden in Thailand nicht anerkannt.
Für Aufenthalte von über drei Monaten ist grundsätzlich eine thailändische Fahrerlaubnis erforderlich.
Die Umschreibung einer deutschen in eine thailändische Fahrerlaubnis kann in Thailand beantragt werden. Verbindliche Informationen zur Antragstellung können beim Department of Land Transport erfragt werden.
Thailand ist eine konstitutionelle Monarchie, in der der König sowohl als Staatsoberhaupt als auch als oberster Hüter der Religion eine zentrale Rolle einnimmt. Kritik an König, der königlichen Familie und der Monarchie gilt allgemein als tabu, siehe Rechtliche Besonderheiten - Majestätsbeleidigung.
Thailand ist bekannt für seine Toleranz gegenüber der LGBTIQ-Community. Dies gilt insbesondere für die Großstädte. Homosexuelle Handlungen sind nicht kriminalisiert. Ein Gesetz, das die vollständige Gleichstellung der gleichgeschlechtlichen Ehe zum Inhalt hat, wurde im Juli 2024 im Parlament verabschiedet und tritt voraussichtlich im Januar 2025 in Kraft.
Vor Erwerb, Besitz, Verteilung sowie Ein- und Ausfuhr von Rauschgiften aller Art (auch Marihuana, Ecstasy und anderer Amphetamine) wird dringend gewarnt. Schon der Besitz geringer Rauschgiftmengen führt zu hohen Freiheitsstrafen; für einzelne Delikte sehen die thailändischen Strafgesetze die Todesstrafe vor, die nach mehreren Jahren Aussetzung 2018 erstmals wieder vollstreckt wurde. Die Mitnahme bzw. der Transport von Gegenständen für Dritte ohne Kenntnis des Inhalts kann verhängnisvolle Folgen haben.
Seit 2022 werden bestimmte in Thailand produzierte Cannabis-Produkte mit einem THC-Gehalt von weniger als 0,2% nicht mehr als Droge eingestuft. Der Konsum in der Öffentlichkeit ist jedoch weiterhin illegal. Wegen bestehender Restriktionen bezüglich des Anbaus, Konsums und Vertriebs sowie noch fehlender Ausführungsvorschriften wird weiterhin zur Vorsicht geraten.
Das thailändische Königshaus genießt besonderen Respekt. Abfällige oder kritische Bemerkungen können, auch im Internet oder in den Sozialen Medien, als Majestätsbeleidigung mit Haftstrafen bis zu 15 Jahren pro Tat bestraft werden. Der Tatbestand wird weit ausgelegt. Auch Retweets oder das Teilen kritischer Beiträge in den Sozialen Medien über das Königshaus können darunterfallen.
Der Diebstahl von Gegenständen mit geringem Wert kann mit sehr hohen Haftstrafen geahndet werden. Strafmilderung wird auch dann nicht gewährt, wenn der Diebstahl "zwanghaft" (Kleptomanie) erfolgt.
Der sexuelle Missbrauch von Minderjährigen in Thailand wird hart bestraft und auch in Deutschland strafrechtlich verfolgt, wenn die Tat in Thailand begangen wurde. Im Zweifel sollte man sich über das Alter der Partnerin/des Partners vergewissern. Ausweise sind allerdings häufig gefälscht.
Personen unter 20 Jahren ist der Zutritt zu Bars, Diskotheken und Massagesalons generell verboten. Für Jugendliche unter 18 Jahren gilt eine Sperrstunde ab 22 Uhr. Jugendlichen, die nach dieser Zeit ohne elterliche Begleitung in der Öffentlichkeit angetroffen werden, droht die vorläufige Festnahme. Der Begriff "Öffentlichkeit" wird von den Behörden weit ausgelegt und umfasst neben Restaurants auch Kinos. Alkoholkonsum ist Jugendlichen unter 20 Jahren in der Öffentlichkeit verboten und wird bestraft. Generell ist das Trinken von Alkohol im Inneren eines fahrenden oder parkenden Fahrzeugs verboten; dies gilt für alle Insassen.
Nacktbaden, Baden ohne Bikinioberteil sowie sexuelle Handlungen in der Öffentlichkeit sind verboten und können bestraft werden.
Abgesehen von militärischen Objekten besteht grundsätzlich kein Fotografierverbot. Beim Fotografieren von Menschen ist allerdings - wie überall - ein gewisses Taktgefühl angezeigt.
Bei Verstoß gegen die Registrierungspflicht von Drohnen droht eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder eine Geldstrafe von bis zu 100.000 THB (Baht).
Strafverfahren in Thailand sind langwierig. Die Möglichkeiten der Verteidigung sind beschränkt und entsprechen oft nicht deutschen rechtsstaatlichen Erwartungen. Mit langer Untersuchungshaft, unzureichender, teurer anwaltlicher Vertretung und harten Haftbedingungen muss gerechnet werden. Jede Verurteilung wegen einer Straftat in Thailand (auch wegen Bagatelldelikten) führt nach Verbüßung der Strafe zur Abschiebung und einem unbefristeten Wiedereinreiseverbot.
An einigen Stränden in Pattaya, Bangsaen, Cha-am, Hua Hin, Phuket, Samui, Phang Nga and Songkhla gilt Rauchverbot. Bei Verstößen gegen das Rauchverbot droht eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr und/oder Geldstrafe bis zu 100.000 THB.
Neben dem Einfuhrverbot ist auch der Verkauf oder Kauf von E-Zigaretten (auch IQOS) oder sonstigen Verdampfern verboten und kann mit einer hohen Geldstrafe oder Haftstrafe bis zu fünf Jahren belegt werden.
Größte Umsicht ist geboten beim Erwerb von Wohneigentum, auch von Time-Sharing-Wohnrechten. In vielen Fällen werden die Leistungen nicht in der vertraglich zugesicherten Weise erbracht. Zudem ist es entgegen der vertraglichen Vereinbarung häufig nicht mehr möglich, die Wohnrechte zu veräußern oder zu tauschen. Eine Durchsetzung eigener Rechte scheitert in der Regel daran, dass betroffene Firmen nach kurzer Zeit vom Markt verschwinden.
Landeswährung ist der Baht (THB). Die Bezahlung mit Kreditkarten ist weit verbreitet. An vielen entsprechend gekennzeichneten Geldautomaten ist die Abhebung mit Kredit- und Debitkarten möglich. Vor allem in Touristenorten werden Geldautomaten teilweise zum Betrug manipuliert.
Es empfiehlt sich neben Kreditkarten die Mitnahme von EUR oder USD in bar.
Vorsicht ist geboten vor in Umlauf befindlichem Falschgeld.
Einreise- und Zollbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Bitte erkundigen Sie sich daher vorab zusätzlich bei den Vertretungen Ihres Ziellandes. Nur dort erhalten Sie rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen Ihres Reiselandes. Der deutsche Zoll informiert über die aktuell geltenden Zollbestimmungen bei Einreise nach Deutschland.
Bestimmungen zur Einreise ändern sich häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei den offiziellen Stellen Thailands sowie der für Deutschland zuständigen Vertretung. Bitte beachten Sie die Hinweise unter COVID-19.
Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:
Anmerkungen/Mindestrestgültigkeit:
Reisedokumente müssen zum Zeitpunkt der Einreise mindestens noch sechs Monate gültig sein.
Die Einreise mit einmal als verloren oder gestohlen gemeldeten Reisedokumenten wird in Thailand regelmäßig verweigert, auch wenn diese Dokumente von innerdeutschen Behörden zurückgegeben und der entsprechende Vermerk in den Fahndungslisten gelöscht wurde. In diesen Fällen sind Reisende gezwungen, die Rückreise auf eigene Kosten anzutreten.
Ausländische Staatsangehörige sind verpflichtet, ihre Ausweise stets mit sich zu führen. Es werden häufig Ausweiskontrollen, insbesondere in den Vergnügungsvierteln der Hauptstadt, aber auch in Pattaya, Phuket und Chiang Mai, durchgeführt. Eine Fotokopie des Passes ist ausreichend, sofern auch die Seite mit dem thailändischen Visum bzw. Einreisestempel kopiert und mitgeführt wird.
Deutsche Staatsangehörige benötigen für touristische Aufenthalte grundsätzlich kein Visum vor der Einreise.
Reisende werden dann visumspflichtig, wenn sie ihre Weiter- oder Rückreise nicht mittels Flugscheins oder Bus- bzw. Zugticket nachweisen können.
Die zulässige Aufenthaltsdauer wird bei der Einreise durch die Einwanderungsbehörde festgelegt. Bei Einreisen auf dem Luft-/Landweg ist ein Aufenthalt von maximal 60 Tagen zulässig.
Eine einmalige Verlängerung des visumsfreien Aufenthalts um weitere max. 30 Tage für ausschließlich touristische Zwecke ist möglich. Die Visumsverlängerung muss vor Ablauf der zulässigen visumsfreien Aufenthaltsdauer beim zuständigen thailändischen Immigration Bureau beantragt werden.
Einreisen ohne Visum auf dem Land- und Seeweg sind auf max. zwei Einreisen pro Kalenderjahr begrenzt. Die Einreise über internationale Flughäfen ist von dieser Regelung nicht betroffen.
Vor der Einreise bei einer thailändischen Auslandsvertretung eingeholte touristische Visa berechtigen im Regelfall zu einem Aufenthalt von längstens 60 Tagen.
Nähere Informationen zu den einzelnen Visatypen erteilen (in englischer Sprache) die thailändischen Einwanderungsbehörden.
Verstöße gegen aufenthaltsrechtliche Bestimmungen sind in Thailand keine Kavaliersdelikte. Reisende, die die zulässige Aufenthaltsdauer überschreiten ("Overstay"), riskieren eine Festnahme und Abschiebehaft, empfindliche Geld- und Haftstrafen, eine Abschiebung auf eigene Kosten und eine Wiedereinreisesperre. Für "Overstay" bis zu längstens 40 Tagen wird zurzeit eine pauschalierte Geldstrafe in Höhe von 500 TBH (ca. 13 EUR) je zusätzlichem Aufenthaltstag, maximal 20.000 TBH (ca. 500 EUR) erhoben. Kann diese nicht bezahlt werden, folgt ein gerichtliches Verfahren, das im Regelfall zur Verhängung einer Geldstrafe oder einer Ersatzfreiheitsstrafe führt. Geldstrafen können auch bei Mittellosigkeit nicht von deutschen Behörden übernommen werden. Bis zur Abschiebung wird in der Regel Abschiebehaft angeordnet. Die Haftbedingungen in der Abschiebehaft sind sehr hart.
Auch wenn bei Einreise in der Regel nur der beabsichtigte Aufenthaltsort angegeben werden muss, führt die thailändische Immigration in Zweifelsfällen (z.B. bei manchen Rucksackreisenden) Befragungen durch und fordert auch nähere Angaben oder sogar Nachweise über die beabsichtigte Unterkunft.
Wird bei der Ausreise festgestellt, dass im Pass kein Einreisestempel vorhanden ist, wird der Vorwurf der illegalen Einreise und des illegalen Aufenthaltes erhoben, was zu Geld- und/oder Haftstrafen und Abschiebung führen kann.
Es sind zahlreiche Betrugsfälle bekannt geworden, in denen Reisenden gefälschte Visa verkauft wurden. Reisende haben in diesen Fällen mit zusätzlichen Strafverfahren wegen des Besitzes gefälschter Dokumente zu rechnen.
Alleinreisende Minderjährige müssen eine offizielle Zustimmungserklärung des oder der Sorgeberechtigten mit sich führen.
Die Ein- und Ausfuhr ausländischer Devisen ist in unbegrenzter Höhe zulässig; Reisende müssen jedoch ein- oder auszuführende Beträge, die (insgesamt) den Gegenwert von 20.000 USD übersteigen, deklarieren.
Die Ein- und Ausfuhr der Landeswährung Baht ist ebenfalls unbegrenzt gestattet. Bei der Einfuhr ist auch keine Anzeige erforderlich. Bei der Ausfuhr sind Beträge von 50.000 THB (ca. 1.300 EUR) bzw. 500.000 THB (ca. 13.000 EUR) oder mehr (nur für die Ausfuhr nach Myanmar, Kambodscha, Laos, Malaysia und Vietnam) zu deklarieren.
Die Ausfuhr bestimmter Antiquitäten (z.B. Buddhafiguren oder –bilder) ist nur mit Genehmigung des Fine Arts Department erlaubt. Nähere Informationen hierzu sind bei der thailändischen Botschaft in Berlin oder den thailändischen Zollbehörden erhältlich.
Die Ausfuhr bestimmter Lederprodukte (z.B. Elefant, Krokodil, Schlange) und Elfenbein sowie deren Einfuhr nach Deutschland unterliegen dem Washingtoner Artenschutzabkommen/CITES und sind evtl. verboten.
Zigaretten dürfen nur bis zu max. 200 Stück pro Person in Thailand eingeführt werden. Bei Überschreiten der Höchstgrenze kann eine Geldstrafe in zehnfacher Höhe des Warenwerts verhängt und die Ware konfisziert werden.
Die Einfuhr sog. Verdampfer, z.B. E-Zigaretten (auch IQOS), E-Barakus und Zubehör nach Thailand ist verboten, siehe Rechtliche Besonderheiten - Rauchverbot/E-Zigaretten.
Die Einfuhr von Drohnen für den privaten Gebrauch nach Thailand ist zwar grundsätzlich erlaubt. Für die Inbetriebnahme in Thailand ist jedoch zwingend eine Registrierung der Drohnen bei der National Broadcasting and Telecommunications Commission (NBTC) oder der Civil Aviation Authority of Thailand (CAAT) erforderlich. Bei Verstoß gegen die Registrierungspflicht für Drohnen drohen hohe Strafen, Rechtliche Besonderheiten - Drohnen.
Informationen zu Beschränkungen und Antragsformulare zur Medikamenteneinfuhr in englischer Sprache sind bei der thailändischen Narcotics Control Division erhältlich.
Für die Einreise mit Heimtieren sind ein Formular des Thai Department of Livestock Development und ein amtstierärztliches Zeugnis erforderlich, das maximal 10 Tage vor der Einreise ausgestellt sein muss. Hunde und Katzen müssen geimpft sein. Weitere Informationen erteilt das Suvarnabhumi Airport Cargo Clearance Customs Office. Praktische Hinweise zu dem Thema finden sich auf den Webseiten der thailändischen Botschaften in Den Haag und Helsinki.
Für die direkte Einreise aus Deutschland sind keine Impfungen vorgeschrieben. Bei Einreise aus einem Gelbfiebergebiet oder Aufenthalt von mehr als 12 Stunden im Transit eines Gelbfiebergebiets müssen alle Personen ab neun Monaten eine Gelbfieberimpfung nachweisen. Thailand selbst ist kein Gelbfiebergebiet.
Die vorrangig durch tagaktive Aedes-Mücken übertragene Infektion mit Zika-Viren kann in der Schwangerschaft zu Fehlbildungen beim Kind führen sowie neurologische Komplikationen beim Erwachsenen hervorrufen.
Dengue-Viren werden landesweit durch tagaktive Aedes-Mücken übertragen, vorwiegend während der Regenzeit von Mai bis Oktober. Stadtgebiete sind oftmals stark betroffen, mit einem Übertragungsrisiko ist aber landesweit zu rechnen. Die Erkrankung geht in der Regel mit Fieber, Hautausschlag sowie ausgeprägten Gliederschmerzen einher. In seltenen Fällen treten insbesondere bei Kindern schwerwiegende Komplikationen inkl. möglicher Todesfolge auf. Insgesamt sind Komplikationen bei Reisenden jedoch selten. Eine Chemoprophylaxe und eine spezifische Therapie existieren nicht. Eine Impfung ist verfügbar, siehe Dengue-Fieber.
Chikungunya-Viren werden von tagaktiven Aedes-Mücken übertragen. Insbesondere die südlichen Provinzen Thailands, inklusive der Touristenzentren, sind betroffen. Die Erkrankung ist gekennzeichnet durch hohes Fieber und unter Umständen länger anhaltenden Gelenk- und Muskelschmerzen. Die Beschwerden können oft nicht eindeutig von anderen durch Mücken übertragenen Erkrankungen unterschieden werden. Chikungunya-Fieber heilt nicht immer folgenlos aus, selten kommt es zu lang anhaltenden rheuma-ähnlichen Beschwerden. Es existiert weder eine Impfung bzw. Chemoprophylaxe noch eine spezifische Therapie, siehe Chikungunya-Fieber.
Malaria wird durch dämmerungs- und nachtaktive Anopheles-Mücken übertragen. Unbehandelt verläuft insbesondere die gefährliche Malaria tropica bei nicht-immunen Europäern häufig tödlich. Die Erkrankung kann noch Wochen bis Monate nach Aufenthalt im Risikogebiet ausbrechen, siehe Malaria.
Malaria tritt in Thailand regionsabhängig ganzjährig auf, in etwa ein Viertel der Fälle handelt es sich um die gefährliche Malaria tropica. Ein geringes Malariarisiko besteht in den Grenzregionen zu Myanmar, Kambodscha und Malaysia. Ein minimales Risiko liegt im Rest des Landes einschließlich Phuket, Koh Samui und auf weiteren Inseln vor. Als malariafrei gelten die Städte Bangkok, Chiang Mai, Chiang Rai, Pattaya, Samet und die Inseln der Krabi Provinz (Koh Phi Phi, Koh Yao Noi, Koh Yao Yai, Ko Lanta), siehe Ständiger Ausschuss Reisemedizin (StAR) der DTG.
Schützen Sie sich zur Vermeidung von Malaria im Rahmen einer Expositionsprophylaxe konsequent vor Insektenstichen. Speziell sollten Sie auf folgende Punkte achten:
Schlafen Sie ggf. unter einem imprägnierten Moskitonetz.
Je nach Reiseprofil ist neben der notwendigen Expositionsprophylaxe zudem eine Chemoprophylaxe (Tabletteneinnahme) sinnvoll. Hierfür sind verschiedene verschreibungspflichtige Medikamente (z. B. Atovaquon-Proguanil, Doxycyclin, Mefloquin) auf dem deutschen Markt erhältlich.
Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein hohes HIV-Übertragungsrisiko.
Bei Durchfallerkrankungen handelt es sich insbesondere in Thailand um sehr häufige Reiseerkrankungen, siehe Durchfallerkrankungen. Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen und auch Cholera (s.u.) jedoch vermeiden. Zum Schutz Ihrer Gesundheit beachten Sie daher folgende grundlegende Hinweise:
Cholera wird über ungenügend aufbereitetes Trinkwasser oder rohe Lebensmittel übertragen und kann daher gut durch entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene vermieden werden. Nur ein kleiner Teil der an Cholera infizierten Menschen erkrankt und von diesen wiederum die Mehrzahl mit einem vergleichsweise milden Verlauf. Die Indikation für eine Choleraimpfung ist nur sehr selten gegeben, in der Regel nur bei besonderen Expositionen wie z.B. der Arbeit im Krankenhaus mit Cholerapatienten, siehe Cholera.
Seit Jahren ist in Thailand die hochpathogene Form der aviären Influenza ("Vogelgrippe") aufgetreten, in den letzten Jahren ist es allerdings nicht mehr zu menschlichen Erkrankungsfällen gekommen. Fast immer erfolgt die Übertragung auf den Menschen durch den engen und direkten Kontakt zu infiziertem Geflügel.
Weiter vorkommende Infektionen sind Tollwut, Japanische Enzephalitis sowie Melioidose und Leptospirose.
In Thailand kommen diverse giftige Schlangenarten vor. Auch in den Stadtgebieten, vor allem während der Regenzeit, muss mit Schlangen gerechnet werden.
Die Luftverschmutzung/Feinstaubbelastung in größeren thailändischen Städten, insbesondere in Bangkok und Chiang Mai, hat in den letzten Jahren stark zugenommen. Außerdem ist in der trockenen Jahreszeit (November bis April) in ländlichen Gebieten aufgrund von Bränden eine stärkere Belastung durch Rauch und Staub möglich.
Die medizinische Versorgung im Lande ist insbesondere in Bangkok und auch in den großen Städten von hoher Qualität, auf dem Land entspricht sie evtl. jedoch nicht europäischem Standard. Vielfach fehlen dort auch europäisch ausgebildete, Englisch bzw. Französisch sprechende Ärzte.
Bitte beachten Sie neben dem generellen Haftungsausschluss
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Weitere wichtige Hinweise für Ihre Reise
In größeren Ortschaften ist die medizinische Versorgung sehr gut, auf dem Land entspricht sie eventuell nicht europäischem Standard. Vielfach fehlen auch europäisch ausgebildete Englisch / Französisch sprechende Ärzte. Alle großen Hotels haben Bereitschaftsärzte.
Der Abschluss einer Reisekrankenversicherung sowie einer Reiserückholversicherung wird empfohlen.
Eine individuelle Reiseapotheke sollte mitgenommen und unterwegs den Temperaturen entsprechend geschützt werden.
Wegen der Gefahr möglicher Infektionen ist auf eine sorgfältige Trinkwasser- und Nahrungsmittelhygiene zu achten. Wasser sollte vor dem Trinken, Zähneputzen und vor der Eiswürfelbereitung entweder abgekocht oder anderweitig sterilisiert werden oder abgepackt gekauft werden. Beim Kauf von abgepacktem Wasser sollte darauf geachtet werden, dass die Original-Verpackung nicht angebrochen ist. In den meisten Hotels wird abgefülltes Trinkwasser kostenlos zur Verfügung gestellt.
Milch ist außerhalb der Stadtgebiete nicht pasteurisiert und sollte ebenfalls abgekocht werden. Milchprodukte aus ungekochter Milch am besten vermeiden. Fleisch- und Fischgerichte nur gut durchgekocht und heiß serviert essen. Der Genuss von Schweinefleisch, rohen Salaten und Mayonnaise sollte vermieden werden. Gemüse sollte gekocht und Obst geschält werden. Von dem Verzehr und Kauf von Lebensmitteln aus billigen Straßenrestaurants und von Märkten wird abgeraten.
Titel | Besondere Vorsichtsmaßnahmen | Gesundheitszeugnis erforderlich |
---|---|---|
Cholera | Nein | - |
Typhus | Ja | - |
Malaria | 2 | - |
Essen & Trinken | - | - |
Gelbfieber | 1 | - |
[1] Eine Impfbescheinigung gegen Gelbfieber wird von Reisenden verlangt, die nach Aufenthalt von mehr als 12 Stunden in den von der WHO ausgewiesenen Infektionsgebieten einreisen wollen und mindestens zwölf Monate alt sind.
[2] Malaria in der gefährlicheren Form Plasmodium falciparum kommt ganzjährig in ländlichen Regionen und vor allem in den Wäldern und Hügellandschaften im ganzen Land und vor allem in den Grenzgebieten vor. Ein geringes Malariarisiko besteht in den Grenzregionen zu Myanmar, Kambodscha und Malaysia. Ein minimales Risiko liegt im Rest des Landes einschließlich Phuket, Koh Samui und auf weiteren Inseln vor. Als malariafrei gelten die Städte Bangkok, Chiang Mai, Chiang Rai, Pattaya, Samet und die Inseln der Krabi Provinz (Koh Phi Phi, Koh Yao Noi, Koh Yao Yai, Ko Lanta). Starke Chloroquin-, Sulfadoxin/Pyrimethamin- und Mefloquin-Resistenz wurde gemeldet.
Die vom Robert-Koch-Institut empfohlenen Standardimpfungen für Kinder und Erwachsene (u.a. gegen Tetanus, Diphtherie, Pertussis (Keuchhusten), Mumps, Masern, Röteln, Pneumokokken, Poliomyelitis und Influenza) sollten vor der Reise ggf. aufgefrischt werden.
Bilharziose-Erreger können in manchen Teichen und Flüssen landesweit, vor allem in Phitsanulok, Phichit und Surat Thani vorkommen, das Schwimmen und Waten in Binnengewässern sollte daher vermieden werden. Gut gepflegte Schwimmbecken mit gechlortem Wasser sind unbedenklich.
Landesweit besteht das Übertragungsrisiko von Borreliose/Lymekrankheit durch Zecken v.a. in Gräsern, Sträuchern und im Unterholz. Schutz bieten hautbedeckende Kleidung und insektenabweisende Mittel.
Chikungunya-Fieber ist eine durch den Stich infizierter Mücken übertragene Viruserkrankung mit Fieber und vorrangig z.T. langanhaltenden Gelenkschmerzen. Es werden zunehmende Krankheitszahlen in den südlichen Provinzen Thailands, auch in den Touristenzentren und in den zentralen, nördlichen und in den nord-östlichen Provinzen verzeichnet.
Das durch Stechmücken übertragene Dengue-Fieber kommt landesweit, auch in den Stadtgebieten, und vor allem während der Regenzeit vor. Es empfiehlt sich ein wirksamer Insektenschutz, denn die Fallzahlen haben steigende Tendenz. Eine Impfung gegen Dengue-Fieber existiert nicht.
In den Grenzgebieten im Westen und in den Feuchtbiotopen an der Südostküste tritt die durch Insekten verursachte Filariose auf. Reisende reduzieren das Übertragungsrisiko, wenn sie einen wirksamen Insektenschutz benutzen.
Fleckfieber tritt vor allem im Buschland im Norden und Nordosten auf. Das Fieber wird durch Kleiderläuse ausgelöst. Um sich zu schützen sollte man regelmäßige Körper- und Kleiderhygiene betreiben. Nur in seltenen Fällen sollte eine Impfung erwogen werden.
Hepatitis A und Hepatitis B kommen landesweit vor. Eine Hepatitis A-Schutzimpfung wird generell empfohlen. Auf Nahrungshygiene ist zu achten. Die Impfung gegen Hepatitis B sollte bei längerem Aufenthalt und engem Kontakt zur einheimischen Bevölkerung sowie allgemein bei Kindern und Jugendlichen erfolgen.
HIV/AIDS ist im Lande insbesondere in den Risikogruppen ein großes Problem. Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein hohes Risiko. Kondombenutzung wird immer, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften, empfohlen.
Erhöhtes Ansteckungsrisiko für Japanische Enzephalitis besteht von Mai bis Oktober vor allem in den ländlichen und suburbanen Gebieten im Norden.
Tollwut kommt landesweit vor. Überträger sind u.a. Hunde, Katzen, Waldtiere und Fledermäuse. Für Rucksackreisende, Kinder, berufliche Risikogruppen und bei längeren Aufenthalten wird eine Impfung empfohlen. Bei Bisswunden so schnell wie möglich ärztliche Hilfe in Anspruch nehmen.
Titel | Pass erforderlich | Visum erforderlich | Rückflugticket erforderlich |
---|---|---|---|
Türkei | Ja | Nein | Ja |
Deutschland | Ja | Nein | Ja |
Österreich | Ja | Nein | Ja |
Schweiz | Ja | Nein | Ja |
Andere EU-Länder | Ja | Nein | Ja |
Ein Reisepass ist allgemein erforderlich. Der Reisepass muss in gutem Zustand sein und bei der Einreise noch mindestens 6 Monate gültig sein.
Ein Visum ist allgemein erforderlich. Ausgenommen sind u.a. Staatsangehörige der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder, für touristische und geschäftliche Aufenthalte mit einmaliger Einreise von max. 60 Tagen (die erlaubte Aufenthaltsdauer wird bei der Einreise festgelegt und kann um max. 30 Tage für ausschließlich touristische Aufenthalte verlängert werden), wenn ein bestätigtes Rück- bzw. Weiterflugticket und ausreichende Geldmittel vorgewiesen werden können.
(a) Deutschland, Österreich und alle anderen EU-Länder.
(b) Schweiz.
(c) Türkei.
Ist ein Aufenthalt von mehr als 60 Tagen geplant, muss ein e-Visum beantragt werden.
Deutsche: Elektronischer Reisepass für Personen unter 24 Jahren oder noch gültiger maschinenlesbarer Kinderreisepass (dieser wird seit dem 1.1.2024 nicht mehr ausgestellt; bereits vorhandene Kinderreisepässe können bis zum Ablauf ihrer Gültigkeit entsprechend der Einreisebestimmungen der einzelnen Länder genutzt werden).
Österreicher: Eigener Reisepass.
Schweizer: Eigener Reisepass.
Türken: Eigener Reisepass.
Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
Achtung: Alleinreisende Minderjährige, die unter 20 Jahre alt sind) müssen eine offizielle Einverständniserklärung des/der Sorgeberechtigten in englischer Sprache, der bei der Reise nicht dabei ist, mit sich führen sowie die Ausweiskopien der Eltern/ Sorgeberechtigten. Begleitende Elternteile/Sorgeberechtigte müssen das Verwandtschaftsverhältnis /die Sorgeberechtigung mit dem / für das Kind nachweisen.
Für Haustiere wird ein Gesundheitszeugnis benötigt. Für Hunde und Katzen wird zusätzlich ein Tollwutimpfzertifikat verlangt.
Vor der Verbringung oder dem Transit durch Thailand müssen der Quarantänestation am Flughafen Bangkok (als Handgepäck Tel: 25 35 14 25 oder als Frachtgut Tel: 25 35 15 46) folgende Angaben gemacht werden: Flugstrecke, Ankunftszeit, Angaben zu den Tieren (z.B. Rasse, Geschlecht, Anzahl).
Der Export von Tieren ist nur mit einer Exportgenehmigung und einem amtlichen Gesundheitszeugnis erlaubt, das beim Amtstierarzt am Flughafen Bangkok erhältlich ist.
Anmerkung: Die Einfuhr von Pitbull Terriern, Rottweilern und amerikanischen Staffordshire Terriern ist verboten.
Wer nicht rechtzeitig vor Ablauf seines Visums/seiner Aufenthaltserlaubnis ausreist, muss mit Geld- und Haftstrafen und Abschiebung rechnen. "Overstay" ist in Thailand kein Kavaliersdelikt.
Touristenvisum:
Einmalige Einreise: 90 Tage ab Ausstellungsdatum für einen Aufenthalt von bis zu 60 Tagen.
Zwei-/dreimalige Einreise: 180 Tage ab Ausstellungsdatum für einen Aufenthalt von bis zu 60 Tagen pro Einreise.
Special Tourist Visa:
einmalige Einreise: 90 Tage Aufenthalt, bis zu zweimalige Verlängerung von jeweils 90 Tagen kann bei der Immigrationsbehörde beantragt werden.
Non-Immigrant Visa:
Einmalige Einreise: 90 Tage ab Ausstellungsdatum für einen Aufenthalt von bis zu 90 Tagen.
Mehrmalige Einreise: 1 Jahr ab Ausstellungsdatum für einen Aufenthalt von bis zu 90 Tagen pro Einreise.
Hinweis zu Non-Immigrant-Visa der Kategorie B: Die Konsulate in Frankfurt/M. und München erteilen diese Visa derzeit nur für eine einmalige Einreise mit Gültigkeitsdauer von 90 Tagen ab Ausstellungsdatum. Eine Verlängerung kann vor Ort beantragt werden, ebenso wie eine Arbeitserlaubnis.
Touristen- und Non-Immigrant Visa werden um bis zu 30 Tage verlängert. Anträge sollten nur beim Immigration Office bzw. an den Grenzübergängen gestellt werden, nicht über Visum-Vermittlerfirmen.
Transitreisende, die innerhalb von 12 Stunden weiterfliegen, über gültige Papiere für die Weiterreise sowie bestätigte Flugtickets verfügen und den Transitraum nicht verlassen, benötigen kein Transitvisum. Transit ist nur am Suvarnabhumi International Airport möglich.
U.a. Touristen-, Transit- und Non-Immigrant Visa (für Geschäftsreisen)
Touristenvisum (einmalige Einreise)
(a) Antragsformular.
(b) 2 aktuelle (nicht älter als 6 Monate), biometrische Passfotos (3,5 x 4,5 cm).
(c) Reisepass im Original, der bei der Einreise noch mindestens 6 Monate gültig ist (und Kopie der ersten Seite des Reisepasses).
(d) Visumgebühr.
(e) Bestätigtes Weiterreise- bzw. Rückflugticket (Kopie), bei mehrfacher Einreise werden die entsprechenden Tickets benötigt.
(f) Hotelbuchung oder Einladungsschreiben (nötig für alle Nationalitäten außer Deutsche).
(g) Nachweis ausreichender finanzieller Mittel für die Dauer des Aufenthaltes, Bankauszüge der letzten 3 Monate mindestens 10.000 THB pro Person / 20.000 THB (pro Familie) Haben auf dem Konto am Ende eines jeden Monats.
(i) Kinder unter 15 Jahren: Kopie der Geburtsurkunde und Kopie der Reisepässe der Eltern.
(j) Krankenversicherung mit einer Mindestdeckung von 100.000 US Dollar für Covid-Behandlungen.
(k) Nachweis über gebuchten Hin- und Rück-/Weiterflug.
(l) Gesundheitszeugnis und Flugtauglichkeitsbescheinigung.
(m) Certificate of Entry (COE) / Thailand Pass.
Geschäftsvisum/Non-Immigrant Visa zusätzlich:
Bargeld kann in Banken, Hotels (hohe Gebühren) und in autorisierten Wechselstuben (beste Kurse) in größeren Städten getauscht werden (Öffnungszeiten 08.00-20.00 Uhr). Außerhalb der größeren Städte und Touristenzentren lassen sich Banknoten über 500 Bt nur schwer wechseln, es empfiehlt sich daher die Mitnahme von Geldbeträgen in kleinerer Stückelung.
1 Baht = 100 Satang. Währungskürzel: Bt, THB (ISO-Code). Banknoten gibt es im Wert von 1000, 500, 100, 50 und 20 Bt. Münzen sind im Wert von 10, 5, 2 und 1 Bt sowie 50 und 25 Satang im Umlauf. Zusätzlich gibt es eine große Anzahl von Gedenkmünzen, die ebenfalls gesetzliche Zahlungsmittel sind.
Die Ein- und Ausfuhr der Landeswährung und von Fremdwährungen ist unbeschränkt. Bei der Ein- und Ausfuhr von Fremdwährung müssen Beträge, die den Gegenwert von USD 20.000 übersteigen, deklariert werden. Bei der Ausfuhr der Landeswährung müssen Beträge ab 50.000 Bt deklariert werden.
Achtung: Bei der Weiterreise nach Kambodscha, Laos, Malaysia, Myanmar oder Vietnam müssen bei der Ausfuhr von Landeswährung Beträge im Gegenwert ab 500.000 Bt deklariert werden.
In Thailand ist der Einsatz der virtuellen Währung Bitcoin gesetzlich verboten. Die virtuelle Währung darf nicht für Zahlungsvorgänge genutzt werden, auch Überweisungen ins Ausland sind verboten.
Internationale Kreditkarten wie American Express, Mastercard und Visa werden in Thailand vielerorts angenommen, Diners Club seltener. Die Bezahlung mit Kreditkarte ist weit verbreitet. Bezahlungen in bar werden in Thailand immer seltener akzeptiert. In der Regel wird kontaktlos mittels Scannen eines QR-Codes bezahlt. Mit Kreditkarten kann man auch im ganzen Land Geld abheben. Einzelheiten vom Aussteller der betreffenden Kreditkarte.
Mo-Fr 08.30/09.30-15.30 Uhr.
Folgende Artikel können zollfrei nach Thailand eingeführt werden (Personen jeden Alters mit eigenem Reisepass):
Anmerkung: Übersteigen die einzuführenden persönlichen Gegenstände einen Gesamtwert von 20.000 BHT pro Person, müssen sie schriftlich deklariert werden. Eine schriftliche Deklaration von Goldschmuck ist dringend angeraten, um Probleme bei der Ausreise zu vermeiden. Der Kauf von Warenfälschungen ist verboten.
Die Einfuhr von Waffen, Munition, Feuerwerkskörpern, Falschgeld, Raubkopien, gefälschte Markenware, Raubkopien von urheberrechtlich geschützten Produkten sowie die Einfuhr von Produkten, auf denen die thailändische Flagge abgebildet ist, Drogen sowie pornografischen Erzeugnissen ist verboten.
Die Einfuhr von Verdampfern wie E-Zigaretten und Nachfüllflüssigkeit ist verboten.
Drogenbesitz wird mit langjährigen Gefängnisstrafen oder der Todesstrafe geahndet.
Die Ausfuhr von bestimmten Lederprodukten (z.B. Elefant, Krokodil, Schlangen) und Elfenbein unterliegen dem Washingtoner Artenschutzabkommen. Es wird dringend empfohlen, sich darüber vor dem Kauf zu informieren.
Copyright und Haftungsausschluss