Wir bieten Ihnen die Möglichkeit, für die entstehenden klimaschädlichen Emissionen Ihres Fluges einen freiwilligen Klimabeitrag zu leisten. Mit Ihrem Beitrag unterstützen Sie weltweite Projekte, die sich für den Klimaschutz und die Umwelt einsetzen. Gebeco geht mit gutem Beispiel voran und kompensiert alle Dienst-Flugreisen.
Wir geben Ihnen sechs einfache Tipps an die Hand, wie Sie einen Beitrag zur nachhaltigen Gebeco Reisewelt leisten können.
Eine gute Vorbereitung erleichtert Ihnen den Zugang zu Land und Leuten. Informieren Sie sich vor Ihrer Reise über Kultur, Religion und Geschichte Ihres Reiselandes sowie über die landesüblichen Gesten zur Begrüßung, Verabschiedung und Dank. Machen Sie sich mit den kulturellen Hintergründen und Besonderheiten vertraut.
Wenig einpacken schont gerade bei Flugreisen durch das geringere Gewicht die Umwelt. Orientieren Sie sich bei der Kleiderwahl an dem, was vor Ort üblich ist – das hilft Ihnen sowohl klimatisch als auch bei der kulturellen Begegnung.
Vermeiden Sie Müll oder nehmen Sie ihn wieder mit und entsorgen ihn in Ihrer Unterkunft. Nutzen Sie Mehrweg-Trinkflaschen und achten Sie auch beim Einkaufen im Reiseland darauf, Plastik zu vermeiden. Bleiben Sie in Naturschutzgebieten auf den ausgeschrieben Wegen und beachten Sie die Hinweise der Reiseleitung.
Nutzen Sie Ihre Handtücher mehrere Tage, duschen Sie möglichst kurz und gehen Sie allgemein sparsam mit Wasser um. Schalten Sie Ihre Klimaanlage oder Ihren Ventilator bei längerer Abwesenheit aus. Oder verzichten Sie ganz darauf. Löschen Sie das Licht beim Verlassen Ihres Hotelzimmers.
Trinkgeld ist in vielen Ländern ein wesentlicher Bestandteil des Gehalts. Da das eigentliche Gehalt vieler Servicekräfte sehr gering ist, ist ein Auskommen ohne Trinkgeld kaum möglich. Zeigen Sie den Menschen, die Sie im Urlaub bedienen, fahren und bekochen, dass Sie Ihre Arbeitsleistung wertschätzen und geben Sie ein Trinkgeld.
Gebeco unterhält eine Meldestelle für Menschenrechte. Unter der E-Mail-Adresse menschenrechte@gebeco.de können Sie Missstände melden, die Ihnen während Ihrer Reise bezüglich Menschenrechten oder sexueller Ausbeutung von Kindern auffallen. Helfen Sie mit! https://www.nicht-wegsehen.net/
Um die Nachhaltigkeit unserer Reisen regelmäßig überprüfen und ausbauen zu können, hat Gebeco einen speziellen Kriterienkatalog entwickelt. Der Katalog umfasst die verschiedenen sozialen und ökologischen Aspekte der Nachhaltigkeit. Alle unsere Reisen müssen mindestens zwei Kriterien des Gebeco-Kriterienkatalogs erfüllen. So besuchen Sie auf Ihrer Reise mit uns beispielsweise lokale Hilfsprojekte, wohnen häufig in zertifizierten Öko-Hotels und Lodges, nutzen die öffentlichen Verkehrsmittel und bewegen sich mit der Bahn im Land fort, anstelle Inlandsflüge zu unternehmen. Auch Ihre Anreise zum Abflughafen möchten wir möglichst nachhaltig gestalten und inkludieren daher das „Zug zum Flug Ticket“ in den Reisepreis. Um das Verhältnis zwischen An- und Abreise und der Aufenthaltsdauer zu verbessern, bieten wir vermehrt längere Reisen und Verlängerungsoptionen an. Unser Ziel: Ohne Einschränkung für den Reisenden einen Beitrag zu einem „besseren Tourismus“ leisten.
1. Unterkünfte
Mindestens 50% der Übernachtungen erfolgen in nachhaltigen Unterkünften:
1.1 zertifizierte Hotels, Unterkünfte eines nachhaltigen Verbandes, für Nachhaltigkeit ausgezeichnete Hotels, klimaneutrale Hotels, „FLO in Tourism”-Unterkünfte, zertifizierte TUI Hotels wie z.B. EMAS, FTT, Green Globe, Green Key, Travellife.
1.2 Unterkünfte, die eine enge Verbindung zur Regionalkultur aufweisen, dazu zählen Inhaber- und familiengeführte Betriebe.
Weitere Kriterien für nachhaltige Unterkünfte: es werden regionale, saisonale, fair gehandelte, gentechnisch nicht veränderte und wenn möglich aus ökologischem und / oder kleinbäuerlichem Anbau stammende Produkte bevorzugt. Architektur und Bauweise sind der Region angepasst. Es wird auf eine abfallarme Beschaffungspolitik, das Vermeiden von Einwegverpackungen sowie Mülltrennung geachtet. Erneuerbare Energien werden genutzt, grünes Housekeeping findet statt und/oder entsprechende Energiesparkonzepte liegen vor.
2. An- und Abreise
2.1. Bei Flügen über 800 km bis 3.800 km beträgt die Reisedauer mindestens eine Woche
2.2. Bei Flügen über 3.800 km beträgt die Reisedauer mindestens 2 Wochen
(Die Reisedauer beinhaltet die An- und Abreise)
Generell gilt für alle Reisen: Gebeco orientiert sich bei der Auswahl von Fluggesellschaften am atmosfair-Airline-Index, um Fluggesellschaften mit guter CO2-Effizienzklasse zu bevorzugen (https://www.atmosfair.de/atmosfair_airline_index). Für alle Flüge wird den Gästen die freiwillige CO2 Kompensation empfohlen. Direktflüge werden Umsteigeverbindungen vorgezogen. Das Zug-zum-Flug-Ticket wird in der Ausschreibung bevorzugt dargestellt. Die Bahn als eine emissionsarme Anreise zum Flughafen anstelle eines Inlandsfluges wird empfohlen. Dem Kunden wird die Option ans Herz gelegt, die Reise wenn möglich zu verlängern. In begründeten Einzelfällen kann Gebeco eine Reise als besonders „nachhaltig“ kennzeichnen, die die Distanzen und Mindestaufenthalte nicht erfüllt, wenn Gebeco die entstehenden CO2-Emissionen des Fluges dieser Reise in Form einer Klimaschutzabgabe voll kompensiert. Diese Flugkompensation wird unter den Leistungen als „inkludiert“ ausdrücklich ausgewiesen.
3. Transportmittel vor Ort
An mindestens einem Tag der Reise müssen entweder der ÖPNV, Fahrräder, energieeffiziente oder CO2-neutrale Fahrzeuge genutzt werden. Generell gilt für alle Gebeco Reisen der folgende Anspruch: Wo möglich, soll die Fortbewegung mit öffentlichen Verkehrsmitteln (wie Zügen) Bestandteil des Reiseangebots sein. Bei der Auswahl der Fahrzeuge in den Destinationen ist auf einen umweltschonenden und energieeffizienten Betrieb zu achten. Buslenkzeiten werden selbstverständlich auch im Reiseland eingehalten.
4. Inlandstransport
4.1. Inlandsflüge werden durch Überlandfahrten z.B. mit Bus, Bahn oder Fähre ersetzt (Inlandsflüge sind ab einer Entfernung von 800 km zulässig).
4.2. Inlandsflüge in der Zieldestination dürfen dann Bestandteil einer Reise sein, wenn die Verwendung bodengebundener Transportmittel zu einem im Vergleich zum Flugzeug als Transportmittel unzumutbaren Aufwand für den Reisenden in zeitlicher und/oder finanzieller Art führen würde oder Sicherheitsaspekte eine Überlandfahrt nicht zulassen.
5. Besuch von Projekten
Die Reise muss mindestens einen Besuch eines Umwelt- oder Sozialprojekts mit hohem Begegnungsanteil enthalten. Der Dialog und die Begegnung sollen zur Völkerverständigung beitragen. Insbesondere in wirtschaftlich wenig entwickelten Ländern ist die Nutzung kleiner, lokaler Strukturen zu bevorzugen (z.B. Privatunterkünfte, kleine und mittlere örtliche Unternehmen, einheimische Führer und Fahrer, privat geführte Gaststätten und Fokus auf einheimische Services, Führungen durch Einheimische), um die ökonomische Partizipation der lokalen Bevölkerung sowie die Wertschöpfung im Land zu erhöhen.
6. Aktivität mit nachhaltigem Bezug
Es muss mindestens eine Aktivität mit nachhaltigem Bezug stattfinden. Dazu zählen: Essen mit Einheimischen, Besuch von Schulen und Bildungseinrichtungen, Projektbesuche, Mittagessen in einem nachhaltigen Restaurant, Begegnungen usw. Zum Beispiel enthält die Reise einen Besuch einer traditionell geführten Bananenplantage, einen Besuch einer Bauernfamilie und Einführung in die ökologischen Landwirtschaft oder das Gespräch mit einer Meeresbiologin.
7. Reiseleitung
Es wird eine lokale Reiseleitung eingesetzt und keine aus Deutschland mitreisende Reiseleitung. Generell gilt für jede Gebeco Reise: Agenturen und Reiseleiter werden geschult, ganz besonders auf einen sensiblen Umgang mit den Gastgebern und der Umwelt zu achten. Dazu zählt auch der Verzicht auf Einweggeschirr bei Picknicks und Lunchpaketen, Mülltrennung etc.
8. Gruppengröße
8.1. Ein Betreuerschlüssel von 1:20 darf nicht überschritten werden.
8.2. Die maximale Reiseteilnehmerzahl wird je nach Reiseziel und Reiseart angepasst, um sensibel gegenüber der Bevölkerung sowie der Natur auftreten zu können. Beispiel: Besuche in Dorfgemeinschaften, deren Eigenkultur zu schützen ist. Die Gruppengröße wird an die Reisedestination und die Aktivität vor Ort angepasst, um eine aktive Vermittlung von Inhalten und Sensibilisierung zu gewährleisten. Ebenfalls soll dies die Reiseleitung schonen und eine bessere Betreuung für die Gäste gewährleisten.
9. Verpflegung
9.1. Auf der Reise werden heimische Lokale und Restaurants besucht, die regionale Lebensmittel und Strukturen nutzen.
9.2. Mindestens drei vollwertige Mahlzeiten (Frühstück, Mittag oder Abendessen) müssen inkludiert sein. Diese Mahlzeiten müssen außerhalb des Hotels und in heimischen, traditionellen und/oder familiengeführten Lokalen oder Restaurants konsumiert bzw. produziert werden.